- An Dottore: der Gegenbeweis ist erbracht - Bob, 06.09.2003, 01:34
- das ist keine Ausnahmesituation - Ricardo, 06.09.2003, 04:11
- Re: das ist keine Ausnahmesituation - Diogenes, 06.09.2003, 09:02
- Re: Nein - dottore, 06.09.2003, 10:18
- das ist keine Ausnahmesituation - Ricardo, 06.09.2003, 04:11
Re: Nein
-->>Moin Dottore,
>Dottore, als ich das las, dachte ich, daß jetzt eine Revision Deiner Geldtheorie anstehen dürfte.
>Kann die These, daß unser Wirtschaftssystem als Debitismus bezeichnet werden muß, jetzt noch aufrecht erhalten werden?
>Zweifellos handelt es sich bei den unten dargestellten Vorgängen um Ausnahmesituationen, aber muß eine Theorie nicht auch diese abdecken? [img][/img]
>Vielleicht ist die Tauschtheorie ja doch nicht so blöde...
Doch. Der Fall bezieht sich nicht auf einen Tausch, bzw."verzögerten Tausch".
Die Gegenleistung wurde nicht in einer Sache (Tauschgegenstand) vereinbart, sondern in einem Schuldderivat ("Geld"). Angenommen, die Gegenleistung wäre in Gold (nach Gewicht) vereinbart gewesen (klassischer Tausch von Leistung und Gegenleistung) wäre es überhaupt nicht zu einem Prozess gekommen.
Es ging beim Helfferich-Problem nicht um die aktuelle Leistung vs. Gegenleistung, also um den dargestellten und beurteilten Fall, sondern darum, dass die Gegenleistung (Geld) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses selbst ein Schuldtitel war, der sich auf einen Schuldinhalt bezog, der zunächst eine höhere Abforderung von Sachen (Leistungen, auch Gold) ermöglichte und sich - durch die sog."Geldentwertung" - dann verflüchtigte.
Das Urteil befasst sich mit den völlig falschen Parteien. Tatsächlich hätte es so ablaufen müssen: der Gläubiger erhält einen Geldbetrag, für den er weniger abfordern kann, als er es beim Vertragsabschluss konnte. Also hätte sich der Gläubiger mit dem Geldbetrag in der Hand an die Instanz halten müssen, die seinen Titel entwertet hatte (Staat) und von ihm die Differenz zwichen dem, was er als Schuld früher und später in Leistung abfordern konnte, herausklagen müssen. Der Staat war also zu verklagen und nicht der Schuldner.
Dies hatte das Gericht (aus naheliegenden Gründen: Richter sind Staatsbeamte) weder gesehen noch entsprechend gewürdigt. Die Differenz waren der Staat bzw. die Staatsbank schuldig und nicht der Schuldner aus dem Bootsvertrag. Man muss alles nur fein säuberlich aufrollen und auseinander halten.
Das Problem ist bekanntlich bis heute virulent: zwar ist die ZB zur"Sicherung des Geldwertes" gesetzlich"verpflichtet", aber diese Verpflichtung kann nicht eingeklagt werden.
Gruß!
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