- Wohnrecht auf Lebenszeit mit Zwangsräumung - Trixx, 11.09.2003, 19:49
- Re: Wohnrecht auf Lebenszeit mit Zwangsräumung - Euklid, 11.09.2003, 19:56
- Seniorenfalle, ich kann es erklären, schei.. Notar gehabt - LenzHannover, 11.09.2003, 22:14
- Re: Wohnrecht - netrader, 11.09.2003, 22:25
Seniorenfalle, ich kann es erklären, schei.. Notar gehabt
-->Es gibt im Grundbuch die I, II und III Abteilung.
(Ich bekomme es nur halbwegs zusammen)
In die 3 werden Schulden eingetragenm, die 2 ist für Wohnrechte und die 1 für Stadt / Land usw.. In 1 oder 2 stehen auch Wegerechte.
Unser schlaffer Staat hat sich das"oberste" Recht gesichert. Er kann die Forderung erst 2 Wochen vor der Versteigerung anmelden und bekommt sein Geld trotzdem, auch wenn andere schneller waren, wobei erstmal das Gericht die Hand aufhält.
Wenn der Eigentümer z.B. die Grundsteuern nicht zahlt wird diese Ford. in 1 eingetragen. Wenn hier Forderungen stehen, VERFALLEN sämtliche nachstehenden Rechte, d.h. Wohnrecht, Hypotheken bei einer Versteigerung.
Ist irgendwie ja auch sinnvoll, sonst trage ich mir ein Wohnrecht ein, zahle keine Abgaben mehr und der Staat ist machtlos (isser selten, nur wär es hier der Fall).
Wird nun nur ein Kredit nach 3 versteigert, bleibt das Wohnrecht bestehen.
Wenn das Wohnrecht eingetragen ist, bekommt die alte Dame ihren Mietwert * erwartetes Restlebensalter (Tabelle) ausgezahlt.
Sie hätte zusätzlich im Grundbuch stehen haben sollen: zusätzlich???.??? Euro.
Dann hätte Sie ggf. steigern können, weil Ihr nach den Gerichtskosten und den Grundsteuer o.ä. auch noch sämtliche???.??? Euro zugestanden hätte.
Letztlich kann man dann aber auf so ein Haus keine Hypothek mehr aufnehmen.
Somit beim Wohnrecht:
- dies notariell eintragen,
- fette Forderung eintragen (in"meinem" Fall war es der 3 fache Hauswert)
und um ärger zu vermeiden:
- darauf achten, daß die Abgaben an den Staat/Gemeinde (Grundsteuer ev. auch anderes) immer gezahlt werden.
Dann funktioniert es auch.
In meinem Fall (ich war Gläubiger und habe viel gelernt, aber auch Geld verloren) hatte sich die Hausbank eintragen lassen, daß der 100.000 DM Kredit in der Rangfolge VOR dem Wohnrecht steht. Daraus folgte:
Versteigerungserlös
- 5.000 Anteil fürs Gericht
- 2.000 Anteil für Grundsteuer, Gemeindeabgaben (nicht Fiskus allgemein)
- max. 100.000 DM zzgl. Zinsen für die Bank
Rest geht an den Wohnrechtsinhaber.
Dieser hätte nun das Objekt sicher ersteigern können (ggf. der Vollmachtinhaber, da der Eigentümer mit Alzheimer im Pflegeheim war).
Alles Geld zw. den 107.000 und seinem Recht mit 500.000 DM wär an Ihn geflossen wär.
PS: Die Banken zahlen in der Regel die Gerichtskosten (eh per Vorschuß) und"Gemeindeforderungen". Die Bank ist dann der einzige Gläubiger und kann auch nach dem Zuschlag (zum 1, 2. 3.) die Einstellung der Verfahrens beantragen, wenn der Bank das Gebot als zu gering erscheint. Dafür haben die auch 1 Woche Zeit.
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