- Die Steigerung der GEZ: Die neue GEZFU - Unfassbares in Absurdistan - Tierfreund, 12.09.2003, 14:19
- "Der größte Lump in diesem Land......" (owT) - Gewinnmitnehmer, 12.09.2003, 14:48
- Da fehlen Konto + BLZ, ich will mitmachen... -mT - McShorty, 12.09.2003, 14:55
- Das siehst Du falsch - Turon, 12.09.2003, 15:52
- Nichts Neues! Nur Erweiterung - Turon, 12.09.2003, 15:33
- Re: Nichts Neues! Nur Erweiterung - Tierfreund, 12.09.2003, 16:07
- Re: Nichts Neues! Nur Erweiterung - Turon, 12.09.2003, 18:24
- Danke, wie sieht soetwas in Praxis aus? Tipps parat? - McShorty, 12.09.2003, 16:12
- Re: Danke, wie sieht soetwas in Praxis aus? Tipps parat? - Turon, 12.09.2003, 17:40
- Vielen, vielen DANK!!! Holzauge sei wachsam sag ich nur! - owT - McShorty, 12.09.2003, 18:12
- Re: Danke, wie sieht soetwas in Praxis aus? Tipps parat? - Turon, 12.09.2003, 17:40
- Re: Nichts Neues! Nur Erweiterung - Tierfreund, 12.09.2003, 16:07
- Interessant wäre die Frage, wie die Herrschaften ihr Geld verdienen? dottore? oT - igelei, 12.09.2003, 15:49
- Wer ist Michael Müller-nur ein Postfach ist schon merkwürdig. Was verbergen..mT - igelei, 12.09.2003, 16:02
- FAKE - Gewinnwarnung, 12.09.2003, 16:25
- Nicht unbedingt - die Namensähnlichkeit hat einen Nutzeffekt - Turon, 12.09.2003, 16:41
- Auf dem Impressum steht"...GmbH & Co.KG ltd" - ist es eine Limited oder was - Silver_Bullet, 12.09.2003, 16:41
- Ja - Turon, 12.09.2003, 17:52
- an Juristen: Bundesdatenschutzgesetz, gegen wie viele Pahagraphen verstoßen mT - igelei, 12.09.2003, 18:14
- err: Paragraphen meinte ich ;-) owT - igelei, 12.09.2003, 18:17
- Bin voll dabei - Turon, 12.09.2003, 19:06
- GEZ ist bereits informiert (mit Link) - t-bull, 12.09.2003, 22:44
Nichts Neues! Nur Erweiterung
-->Das deutsche Strafrecht sieht vor, jede gemeldete Strafanzeige zu verfolgen.
Mal angenommen: Jemand hätte vor zwei Jahren seinen Nachbar mit folgenden
Worten angeschwärzt -
es ist zu vermuten, daß Herr X.Y Raubkopien herstellt und verbreitet
und schon ist die Polizei voll bei der Sache gewesen. Gegen mich wurde ja ermittelt und ich habe mich mit diesem Thema anschließend - sehr deutlich beschäftigt.
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Das Ergebnis meiner Nachforschungen ist ähnliche Aussage wie die, die Du machst:
es war nie leichter einen ungeliebten Nachbar loszuwerden, oder ihm Unanehmlichkeiten zu produzieren.
Die StA ist verpflichtet jedem Hinweis auf mögliche kriminelle Handlung nachzugehen - und das tut sie auch. Schlimmer noch: tut sie es bei Verdächtigen X ist sein gesamtes Umfeld quasi mitverdächtigt - es reicht nur eine Adresse von
Dir, mir in seinem Besitz. Und wenn die StA es verfolgen will kannst nach Paragraph 103 des StPO mitbeschuldigt werden - wenn die StA aufgrund kriminalistischer Erfahrung vermutet daß es sich um Bandenkriminalität handeln könnte. Ich empfehle hierzu das Buch von
Kleinknecht Meyer - Die Strafprozessordnung. Schwer zu lesen, aber wer es gelesen hat und sich Gedanken machte wird diese Literatur als den besten Horrorbuch ansehen den es gibt.
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Eigene Erfahrungen zum Thema: je stärker Du Dich zu Wehr setzt desto mehr wirst Du beschuldigt. Die Fritzen der StA verstehen jeden Hinweis Deinerseits auf Deine Rechte als Provokation und werden nicht etwa"rechtstaatlicher" sondern
erfinderischer und zickiger.
Je weniger Beweise es gegen Dich gibt, desto schlimmer.
Auf diesen"Rechtstaat" gehört leider draufgeschissen - Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr. Genauso wenig die StA oder die Richter.
Im Prinzip herrscht das Unrecht.
Ich habe gegen die Beschlagnahmeanordnung Beschwerde angelegt. Die Bande hatte
keinerlei Beweise gehabt, trotzdem ging sie von Paragraph 102 des StPO (war an sich falsch - denn wenn überhaupt müßte ich nach Paragraph 103 beschuldigt werden.) Der Beschwerde wurde unter Vorbehalt stattgegeben - und das Gericht
beschloß nochmalige Vernehmung meines angeblichen Liefernaten (wohnhaft 400 km
von mir entfernt.) Er wurde zwei Jahre davor gefilzt und gab zur Vernehmungsprotokoll an, er kann sich weder an mich erinnern. (Genauso wie ich).
Das Gericht verwarf meine Beschwerde (ohne mich anzuhören oder zu vernehmen), weil ich in dem Beschwerdevorbringen nicht aufgeführt habe, was denn der Sinn dessen gewesen sei, daß meine Adresse auf der PC-Anlage des anderweitig beschuldigten zu finden war.
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Wie man sieht - es wird hier stets behauptet ich hatte nur Pech gehabt.
Stammt meistens von Menschen die keine Ahnung haben, wie so etwas vor sich geht.
Daher nur kurz nochmal:
Die StA ist verpflichtet jede Strafanzeige juristisch zu verfolgen. Die Strafanzeige wegen dem Verdacht von Besitz von Raubkopien (nicht strafbar damals), reicht um zu vermuten, daß man raubkopierte Software verwendet (strafbar) oder verfielfältigt (ebenfalls strafbar).
All diese Umstände reichen aus, um Deine Rechte auszuhebeln und das Strafgesetzbuch voll zu verwenden. Das selbe gilt für Diebesgut, Schwarzarbeit,
Drogen etc. Ab einen Wert von 75 DM muß verfolgt werden.
Aufgrund persönlicher Erfahrungen auf diesem Gebiet, kann ich Folgendes feststellen: die preußische Staatsanwaltschaft ist heute immer noch ganz klar Realität - hat sogar heute ihrem Höhepunkt. Die Methoden sind absolut pervers
und ähneln eher extremen Fundamentalisten - die Gestapo braucht sich nicht
einsam zu fühlen, zwar schlägt die Polizei die Beschuldigten nicht - sie zerstört aber das Umfeld eines Beschuldigten und ebenfalls seine Psyche.
Echte Täter rechnen zwar immer damit ertappt zu werden, daher sind sie
auf so etwas in etwa vorbereitet. Der normale Mensch aber nicht. Irgendwann
nach 4-5 Monaten des Fortdauers verliert man den Glauben an diesem Rechtsstaat,
nach weiteren vier Monaten hat man völlig klares Bild davon in welchem Staat
man lebt, oder was tatsächlich Sache ist.
Das deutsche Recht in seinem Ursprung ist von mongoloiden, weltfremden
Vollidioten geschrieben worden, und wurde nur noch erweitert und verfeinert,
so daß sich für alle die irgendwie das Recht nicht verstehen, meistens doch lohnt alles zuzugeben (selbst wenn was nicht passiert ist).
Das ist bitter und äußerst traurig - aber das wird nur Jemand verstehen,
der die Sache tatsächlich verfolgt und sich über die Strafprozessordnung
gehörig Gedanken macht. Man hat keine Rechte mehr. Wer dem widerspricht,
ist höchstens nur naiv und staatsverliebt.
Und weiter zum Thema:
Das Unternehmen soll angeblich zum Kauf der Software anraten. Das ist juristisch gesehen absolute Beschönigung und die Höhe!!!!!!!!
Zunächst einmal: diese Typen brauchen einen Durchsuchungsbeschluß seitens des Amtsgerichts. Ansonsten dürfen sie nicht reinkommen. Haben diese Typen ersteinmal alle Informationen über mögliche Raubkopien zusammen - sind sie wissend. Zeigen Sie die Straftat nicht an, sind sie trotzdem Mitäter.
Es gibt nur einen einzigen Weg: einfach die"Ermittler" anzeigen wegen Verdacht. Das ist Wahnsinn - ich weiß. Aber nur so kann man sich wehren - schließlich ist eine Anzeige wegen bloßer Verdacht nicht verfolgbar - es hätte ja sein können. Verfolgbar ist dagegen wenn Jemand behauptet - X hat geklaut,
Raubkopien erstellt etc. Wenn man aber schreibt: man verdächtigt eine Person
wegen irgendetwas ist nahezu ausgeschlossen, daß man Schadenersatz bekommen kann. Die Person kann sich immer ausreden, sie hatte den Verdacht.
Deswegen warnt die Polizei auch Bürger die eine Anzeige wegen einer Tat erstatten. Verdacht einer Tat setzt die selbe maschinerie in Gang und ist für den Anzeigenerstatter in aller Regel fast unbedenklich.
Das muß man sich an der Zunge zergehen lassen - man kann straflos jedem wegen
irgendetwas beschuldigen, und Arschlöcher tun es richtig gerne.
Gruß
Gruß
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