- Amerikanische Versicherungen verklagen Usama Bin Ladin - Vlad Tepes, 13.09.2003, 20:50
- Heimstatt und Urquell grenzenlosesten Irrsinns - unbegrenzter Unmöglichkeiten - Baldur der Ketzer, 13.09.2003, 21:09
- Du hast vergessen zu erwähnen, er klagte erfolgreich auf 10 Millionen + neues MH (owT) - SchlauFuchs, 14.09.2003, 00:59
- dazu passend ist zwar schon uralt.... - oegeat, 14.09.2003, 09:43
- Re: Heimstatt und Urquell grenzenlosesten Irrsinns - unbegrenzter Unmöglichkeiten - chiron, 14.09.2003, 11:24
- Du hast vergessen zu erwähnen, er klagte erfolgreich auf 10 Millionen + neues MH (owT) - SchlauFuchs, 14.09.2003, 00:59
- Der Besitzer der von den USA bombardierten lybischen Fabrik... - Frank, 14.09.2003, 22:22
- Heimstatt und Urquell grenzenlosesten Irrsinns - unbegrenzter Unmöglichkeiten - Baldur der Ketzer, 13.09.2003, 21:09
Amerikanische Versicherungen verklagen Usama Bin Ladin
-->12. September 2003
Zwei Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September haben amerikanische Versicherungsunternehmen vor einem New Yorker Gericht Klage gegen den Terroristenführer Usama Bin Ladin, die Terroristenorganisation Al Qaida und andere militante Organisationen sowie gegen Iran, den Irak, Syrien, Saudi-Arabien und Sudan eingereicht. Insgesamt fordern sie 300 Milliarden Dollar als Entschädigung und Strafe für Schäden, die ihnen durch Erfüllung von Versicherungsansprüchen nach den Angriffen auf das World Trade Center und das Pentagon entstanden sind.
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Zu den mehr als 30 Klägern gehören neben der Münchener-Rück-Tochtergesellschaft American Re die Versicherer Chubb, die Zurich American Insurance Group, die One Beacon Insurance Group sowie die Gesellschaft Crum and Foster Insurance. Wie Rechtsanwalt Elliott Feldman mitteilte, haben die Konzerne Versicherungsleistungen in Höhe von mehr als 4 Milliarden Dollar an Opfer der Terroranschläge gezahlt. Außerdem seien noch Hunderte von Klagen anhängig, in denen Geschädigte der Terroranschläge Forderungen von Dutzenden Milliarden Dollar gegen Versicherungsunternehmen erhöben. Die Terroranschläge vom 11. September 2001, die mehr als 3000 Todesopfer forderten, seien der schlimmste Versicherungsfall in der Geschichte.
Rund 500 Beklagte genannt
In der Klageschrift, welche die Versicherungskonzerne nun einreichten, sind dem Vernehmen nach rund 500 Beklagte genannt, die mitverantwortlich gemacht werden für die Terroranschläge, unter anderem die radikal-islamischen Organisationen Hamas und Hizbullah. Wie Feldman erläuterte, sei es primäres Ziel, die Klage der Versicherungskonzerne mit Sammelklagen zu verbinden, die Opferfamilien gegen die Terroristen und deren mutmaßliche Helfer und Sponsoren eingereicht haben. Dazu gehört eine Klage, in der"mehr als 100 Billionen Dollar" von Usama Bin Ladin, dem saudischen Königshaus, mehreren Banken, islamischen Organisationen und anderen Beklagten gefordert werden. Nach Auskunft des New Yorker Rechtsanwalts Paul Hanly sind insgesamt acht sogenannte Terrorismusprozesse von mehr als 2300 Angehörigen von Opfern der Terroranschläge anhängig. Die Klagen der Opferfamilien und der Versicherungskonzerne sind vor allem wegen der Vorwürfe gegen Saudi-Arabien politisch heikel, da die Regierung Bush eine Konfrontation mit dem saudischen Königshaus vermeiden will.
Dutzende Klagen gegen Fluggesellschaften
Nachdem ein New Yorker Richter am Dienstag entschieden hatte, daß die Fluggesellschaften American Airlines und United Airlines, der Luftfahrtkonzern Boeing und die Hafenbehörde von New York und New Jersey von Familien verklagt werden dürfen, deren Angehörige in den Trümmern des World Trade Centers und des Pentagons umkamen oder verletzt wurden, sind Dutzende solcher Klagen in New York und in Arlington, Virginia, eingereicht worden. In Arlington hat das zuständige Gericht für Ansprüche wegen des Anschlags auf das Verteidigungsministerium seinen Sitz. Ursprünglich sollte die Klagefrist für Schadenersatzforderungen gegen Fluggesellschaften und Sicherheitsbehörden nach zwei Jahren ablaufen. Sie wurde aber in New York bis 2004 verlängert, wobei nicht sicher ist, ob die Verlängerung auch für Hinterbliebene von Opfern gilt, die nicht in New York lebten.
<ul> ~ Quelle: FAZ</ul>
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