- Staat, Termin, bewaffneter Zwang aktuell (HH und die"Staatskralle") - dottore, 22.09.2003, 10:14
- @fridolin- bewaffneter Zwang aktuell (HH und die"Staatskralle") - Baldur der Ketzer, 22.09.2003, 10:25
- Re: Staat, Termin, bewaffneter Zwang aktuell (HH und die"Staatskralle") - Euklid, 22.09.2003, 10:29
- Geht nicht so einfach... - fridolin, 22.09.2003, 11:04
- Re: Geht nicht so einfach... - Euklid, 22.09.2003, 11:13
- Re: Geht nicht so einfach... - fridolin, 22.09.2003, 11:26
- Re: Geht nicht so einfach... - Euklid, 22.09.2003, 11:29
- Re: Geht nicht so einfach... - fridolin, 22.09.2003, 11:35
- Re: Geht nicht so einfach... - Baldur der Ketzer, 22.09.2003, 11:49
- Re: Geht nicht so einfach... - fridolin, 22.09.2003, 12:45
- Re: Geht nicht so einfach... - Baldur der Ketzer, 22.09.2003, 11:49
- Re: Geht nicht so einfach... - fridolin, 22.09.2003, 11:35
- Re: Geht nicht so einfach...alles hängt am Wohnsitz/Aufenthalt - Baldur der Ketzer, 22.09.2003, 11:34
- Re: Geht nicht so einfach... - Euklid, 22.09.2003, 11:29
- Re: Geht nicht so einfach... - fridolin, 22.09.2003, 11:26
- Re: Geht nicht so einfach... - Euklid, 22.09.2003, 11:13
- Geht nicht so einfach... - fridolin, 22.09.2003, 11:04
- Eigentum BELASTET eben!! - Otto_Ludwig_Piffel, 22.09.2003, 10:34
- Re: Eigentum BELASTET eben!! - alles eine Frage der Performance - Bob, 22.09.2003, 11:08
- Re: Eine etwas andere Sicht der Dinge hier: - dottore, 22.09.2003, 12:39
- Sehr schön ausgedrückt! So ist es! -owT- - Sascha, 22.09.2003, 13:43
- Re: Eigentum BELASTET eben!! - alles eine Frage der Performance - Bob, 22.09.2003, 11:08
Re: Geht nicht so einfach...
-->>Hallo fridolin.
>Illegales braucht man nicht zu machen.
>Wer einen zweiten Wohnsitz im Ausland hat kann dies tun.
>Er muß sich hier in Absurdistan lediglich ordnungsgemäß abmelden und im anderen Staat anmelden. (in Spanien z.B die Residenza beantragen)
>Es gibt Länder da ist eine Anmeldung im Zeltlager billiger als die Kfz-Steuer in Deutschland;-))
>Es steht auch nirgendwo geschrieben daß man nicht mehr auf deutschen Straßen fahren darf wenn man seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.
>Also wo soll das Problem sein und wo vor allem die Steuerhinterziehung?
>Gruß EUKLID
<font color=#0000FF>Hallo Euklid,
das ist leider ein Irrtum, wie ich in manchen Verkehrsforen auch bestätigt bekam. Selbstverständlich kannst Du, wenn Du einen Zweitwohnsitz in Spanien oder sonstwo hast, Deinen Pkw dort anmelden, sofern die örtlichen Regelungen dies zulassen oder fordern.
Nur unterliegt der deutschen Kfz-Steuer auch"das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden" (§ 1 Nr. 2 KfzStG). Ausnahme nur bei"ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben" (§ 3 Nr. 13 KfzStG).
Mit anderen Worten heißt das: Du darfst keinerlei Wohnsitz in Deutschland mehr haben, auch keinen Zweitwohnsitz, und Dich auch nicht"gewöhnlich" (mehr als 6 Monate pro Jahr) dort aufhalten. Also mehr oder weniger der typische Tourist oder Geschäftsreisende. Selbst wenn das vorliegt, darft Du dieses Fahrzeug nicht jemandem (z.B. in Deutschland wohnenden Verwandten) zur Benutzung überlassen, auf den das nicht mehr zutrifft.
Klingt vielleicht theoretisch. Ich habe jedoch durchaus schon von Fällen gehört, wo es bei Polizeikontrollen Schwierigkeiten gegeben hat, wenn beispielsweise ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug von einem Inländer geführt wurde. Wohlgemerkt nicht wegen der Führerscheinvorschriften, sondern aus steuerlichen Gründen.
Gruß
</font>

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