- Frage zum Halbeinkünfteverfahren - wheely, 24.09.2003, 18:01
- Re: Frage zum Halbeinkünfteverfahren - MC Muffin, 24.09.2003, 18:21
- Re: Frage zum Halbeinkünfteverfahren - Vorsicht!!! - Digedag, 24.09.2003, 19:23
- Nachfrage @Digedag oder andere.... - wheely, 24.09.2003, 20:36
- Re:... Wiederholung ist die Mutter der Wissenschaft... - Digedag, 24.09.2003, 22:24
- thanks ;-) (owT) - wheely, 24.09.2003, 23:00
- Re:... Wiederholung ist die Mutter der Wissenschaft... - Digedag, 24.09.2003, 22:24
- Nachfrage @Digedag oder andere.... - wheely, 24.09.2003, 20:36
Re: Frage zum Halbeinkünfteverfahren - Vorsicht!!!
-->>kann man Gewinne in Aktien 1: 1 mit Verlusten aus OS-Geschäften verrechnen? Auf der Steuererklärung - Anlage SO - muß man das ja in verschiedenen Zeilen eintragen. Ab 02 gilt ja bei allen Aktien das Halbeinkünfteverfahren, rechnet man das bei OS = Termingeschäften genauso? Wäre für ne kurze Erklärung dankbar,
>Gruß
>wheely
1.)
Ab 02 gilt noch nicht bei allen Aktien das Halbeinkünfteverfahren.
Das Halbeinkünfteverfahren gilt bei deutschen Aktien erst ab dem Abschluss des 2001 begonnenen Geschäftsjahres.
Wenn also Firma"A" ein Geschäftsjahr vom 1.1.2001-31.12.2001 hatte, dann gilt ab 2002 das Halbeinkünfteverfahren.
Wenn aber eine Firma"B" ein Geschäftsjahr vom 1.10.2001-30.9.2002 hatte, dann gilt das Halbeinkünfteverfahren erst für Aktienverkäufe ab dem 1.10.2002.
Wenn Du also solche Aktien"B" zum Beispiel im Juli 2002 verkauft hast, dann unterliegt der Gewinn/Verlust noch NICHT dem Halbeinkünfteverfahren.
Dafür gibt es ja auf der Steuererklärung in Zeile 51/(SO) zwei Felder, ("Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend" und"Nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend").
2.)
Die Gewinne/Verluste aus OS-Geschäften gelten als"Termingeschäfte" und werden dementsprechend in Zeile 59/(OS) eingetragen.
3.)
Das Finanzamt nimmt die Zahl aus
-[Zeile 51/(SO), Spalte"Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend"]-
dividiert diese Zahl durch 2 (... halbe Einkunft...)
und summiert sie mit den anderen Zahlen (... volle Einkunft...).
Im Ergebnis erhält man dann den Jahres-Gewinn/-Verlust.
---> Das heißt also, selbst kann man die Gewinne/Verluste dieser 3 Positionen nicht gegenrechnen beim Ausfüllen der Formulare.
Aber im Steuerbescheid (bzw. im"Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages") wird diese Gegenrechnung entsprechend (3.) vom Finanzamt berücksichtigt.
Bei meinem Finanzamt hat das für die Steuer 2002 auf den Cent genau gestimmt.
Digedag

gesamter Thread: