- nur zur Info von Silberfuzzies... - Silberfuchs, 27.09.2003, 20:40
nur zur Info von Silberfuzzies...
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Zu einer Frage, die mich immer noch quälte:
Müssen Silberlinge angenommen werden?
Das Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002), welches das MünzG 1950 zum 1. Januar 2002 ersetzt hat, ergänzt diese Vorschrift in Bezug auf deutsche Euro-Gedenkmünzen und definiert auch die zu nennenden Personen (§ 3 Abs. 1 und 2 MünzG 2002). Die Annahmepflicht von deutschen, auf Euro lautende Gedenkmünzen ist auf Euro 100,-- je Zahlung beschränkt. Ergänzend gilt die Beschränkung auf 50 Münzen auch für aus Umlauf- und Gedenkmünzen zusammengesetzten Zahlungen (Abs. 1). In Absatz zwei werden Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in unbegrenzter Zahl und unbegrenzter Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen oder die in andere Nominale umzutauschen.
Damit kann das Silberlingexperiment weiter laufen. Langsam gewöhnen sich die Leute hier aber auch schon an meinen Zahlungswunsch, nur mit"Warengeld" zahlen zu wollen... ;-)
Gruß, speziell an Reinhard
Silberfuchs
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