- Frage an Juristen: Bußgeldbscheid an 14-jähriges Mädchen - Albrecht, 28.09.2003, 10:16
- ohne jetzt den Klugsch... zu machen, - Ventura, 28.09.2003, 10:49
- Re: ohne jetzt den Klugsch... zu machen, - Albrecht, 28.09.2003, 11:06
- Die Tochter eines Freundes von mir... - Tofir, 28.09.2003, 11:11
- Re: Telefon abschließen? Pfui! Bei uns herrscht totale Freiheit! - JLL, 28.09.2003, 14:02
- Sachliche Antwort - Wasi, 28.09.2003, 14:02
- Re: Sachliche Antwort - Albrecht, 28.09.2003, 14:23
- ohne jetzt den Klugsch... zu machen, - Ventura, 28.09.2003, 10:49
Frage an Juristen: Bußgeldbscheid an 14-jähriges Mädchen
-->Hallo zusammen,
meine 14-jährige Tochter hatte vor kurzem einem Autofahrer mit ihrem Fahrrad die Vorfahrt genommen. Es kam keiner zu Schaden, das Auto des Unfallgegeners hatte auch keine nennenswerten Schäden. Da meine Tochter bei dem Zusammenstoß zu Boden fiel, wollte der Autofahrer, daß der Unfall von der Polizei aufgenommen wird.
Gestern kam nun der Bußgelsbescheid:
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie
1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) 10 Euro
2. außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen
(§§ 105, 107 OWiG i. V. m. §§464 (1), 465 StPO Gebühr 12,50 Euro
Auslagen der Verwaltung 5,60 Euro
TOTAL: 28,10 EURO
Hätte man die 10 Euro nicht schon an der Unfallstelle einziehen können.
Ist hier die Verhältnimäßigkeit noch gewahrt (Bußgeld 10 Euro, effektiver Endbetrag 28,10 Euro)? Das ist immerhin ein Aufschlag von 180%!!
Zum Zeitpunkt des Unfalls war meine Tochter schon 14 Jahre und damit wohl voll strafmündig.
Ist dieser Bußgeldbescheid formal korrekt?
Gruß
Albrecht

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