- Frage an Juristen: Bußgeldbscheid an 14-jähriges Mädchen - Albrecht, 28.09.2003, 10:16
- ohne jetzt den Klugsch... zu machen, - Ventura, 28.09.2003, 10:49
- Re: ohne jetzt den Klugsch... zu machen, - Albrecht, 28.09.2003, 11:06
- Die Tochter eines Freundes von mir... - Tofir, 28.09.2003, 11:11
- Re: Telefon abschließen? Pfui! Bei uns herrscht totale Freiheit! - JLL, 28.09.2003, 14:02
- Sachliche Antwort - Wasi, 28.09.2003, 14:02
- Re: Sachliche Antwort - Albrecht, 28.09.2003, 14:23
- ohne jetzt den Klugsch... zu machen, - Ventura, 28.09.2003, 10:49
Re: Sachliche Antwort
-->>§ 1 Abs. 1 OWiG: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.
>§ 12 Abs. 1 OWiG: Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Ein Jugendlicher handelt nur unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes vorwerfbar.
>§ 3 S. 1 JGG: Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
>Wenn Du also denkst, dass Deine Tochter alt und reif genug war, um die Vorfahrtregelung zu verstehen und einzuhalten (und halt einfach mal nicht
>aufgepasst hat), dürfte ihr Alter dem Bußgeldbescheid nicht entgegenstehen.
>Die Höhe des Bussgeldes dürfte grds. in Ordnung gehen, sie ist absolut am
>unteren Rahmen. Nachteil ist klar, dass die Zusatzkosten da überproportional zu Buche schlagen! Bei einer Geldbuße von 500 EUR fallen die weniger ins GEwicht.
>Ob das Ordnungsgeld an ORt und Stelle hätte erhoben werden können, weiss ich
>nicht. Selbst wenn, wäre die Verwaltungsgebühr aber wahrscheinlich ebenfalls
>gleich angefallen (das Verwaltungshandeln=Verhängung des Ordnungsgeldes wäre
>ja nicht entfallen). Und da die Polizisten nicht für alle möglichen Ordnungswidrigkeiten immer das passende Formular dabeihaben, dürfte es in
>Ordnung gehen wenn der Bescheid erst später kommt. Und den brauchst Du ja
>für die Rechtsmittelbelehrung und Fristen etc.
>Alles in allem würde ich sagen, Schwamm drüber, die Tochter zur Verkehrserziehung schicken, das Geld vom Taschengeld abziehen (dann wird
>sie gleich lebensnah auf die späteren Falschparkknöllchen, Zuschnellfahrknöllchen etc. vorbereitet) und sie trotzdem nochmal kräftig
>in den Arm nehmen.
>
sonnigen und sonntäglichen Gruß
Albrecht

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