- FAZ von heute. Das deutsche Watergate das niemanden interessiert. - Langlume, 30.09.2003, 10:34
- Re: Freut mich! Dann kriege ich ja viel Land usw. zurück, vielleicht (owT) - dottore, 30.09.2003, 11:03
- Bring es einfach auf Seite 1 der BILD, das funktioniert grad sehr gut ;-) (owT) - YooBee, 30.09.2003, 11:12
- Re: das traut sich dottore nicht; vielleicht aber das - LOMITAS, 30.09.2003, 12:21
- In unserem Hehlerstaat wird das schwer... - Langlume, 30.09.2003, 11:21
- Bring es einfach auf Seite 1 der BILD, das funktioniert grad sehr gut ;-) (owT) - YooBee, 30.09.2003, 11:12
- Re: Und warum interessiert es niemand? (mkT) - Tassie Devil, 30.09.2003, 12:01
- Re: FAZ von heute. Das deutsche Watergate ** Cui bono die Ländereien und Häuser - Herbi, dem Bremser, 30.09.2003, 13:49
- Re: FAZ von heute. Das deutsche Watergate ** Cui bono die Ländereien und Häuser - Langlume, 30.09.2003, 14:54
- Re: Cui bono - Tassie Devil, 30.09.2003, 16:25
- @TD: Fortbildungsfrage - fridolin, 30.09.2003, 16:39
- Re: @fridolin - Fortbildungsantwort - Tassie Devil, 30.09.2003, 20:24
- Re: @TD,Staatshehl** Dank f.d. Ausführungen, wenn auch erst 3 Nächte später ;-) (owT) - Herbi, dem Bremser, 03.10.2003, 20:09
- @TD: Fortbildungsfrage - fridolin, 30.09.2003, 16:39
- Re: Freut mich! Dann kriege ich ja viel Land usw. zurück, vielleicht (owT) - dottore, 30.09.2003, 11:03
Re: das traut sich dottore nicht; vielleicht aber das
-->gleiches beispiel, nur andere namen und verbrecher
Das schöne Starnberg; Gemeinde Berg
Legende; Antrag auf Bebauung von Doppelhaus.- Gemeinde kann es planungsrechtlich nicht verhindern da klassisch § 34 BauGB ( incl. § 19 Abs, 2 BauGB a.F. ). Einzige Chance, einen Bebauungsplan aufzustellen, dessen einziger Zweck ist Doppelhausbebaung zu verhindern.
Gesagt getan. Plötzlich merken die Gesalbten von der Gemeinde, daß man zu einem Bebauungsplan auch die Erschließung braucht. Mist, die haben Sie nicht, Einen Plan, aber keine Straße zum erschließen; die liegt nämlich in Privathand.
Der Inhaber der Straße und zugleich Anstragsteller der Bebaung für ein DH nutzt die Gunst der Stunde und enteignet sich selbst ( § 40 Abs.2 BauGB ) zuzüglich eine Klage wegen Herabzonung der Baugrunds auf EFH und die Kosten wegen dem Vertrauensschaden auf eine DH-Bebaung ( Kauf, Zinsen etc. )
Dann Gefälligkeitsgutachten des Gutachterausschußes Starnberg, dem nachfolgend selbst die interne Enteignungsbehörde Starnberg nicht folgen kann.
Beschluß; DM 70.000,-- muß die Gemeinde zahlen. Zahlt Sie aber nicht. Trotzdem wird Sie in den vorzeigigen Besitz eingewiesen. Gemeinde verlangt von allen Anliegern Erschließungsbeiträge, unternimmt aber nichts um die Straße fertigzustellen. Widmung nicht vorhanden, Häuser wurden genehmigt und gebaut - alles rein rechtlich Schwarzbauten
Mittlerweile beim LG München 1 für Baulandsachen ; Eingeholtes richterliche Gutachten beziffert jetzt den Verkehrswert der Straße auf DM 100.000,-- plus die Kosten für Wertverlust von Baugrund und Vertrauensschaden ( BVerwG BRS. 49, Nr.118 ) in Höhe von schlappen EURO 117.000.--
Gesamtsumme ergo knapp ; EURO 165.000,--. Streit seit 1997. Anspruch muß seit 1997 mit 2 % über Discount bzw. EZB. verzinst werden.
Und noch eins obendrauf. Da die Strasse nur einseitig bebaubar ist ( laut Plan ), bleibt Gemeinde Berg auf der Hälfte der Kosten sitzen, wenn nicht auf 100% da Erschließungsbeiträge für die erstmalige Erschließung nur einmal bezahlt werden müssen. Und die hat Sie schon.
Jetzt kommt der RA der Gemeinde ins Spiel. Greift das Gutachten an. Wegen einem Wert von DM 2000,--. Folglich: Ergänzungsgutachten. Vorschußnote pro Nase EURO 1000,--. Es wird auf Zeit gespielt. Und der Inhaber der Strasse muß als Bank fungieren. Sitzt auf einem Berg von Guthaben und kommt nicht ran, im gegensatz muß er jeden Monat Hypotheken abdrücken.
Wieso ich alles so gut weiß. Weil ich der Gelackmeierte bin. Aber letztendlich zahlt der Steuerzahler also wir alle weil dann das Land Bayern einspringen muß. Die Gemeinde Berg ist klamm, Sie erlaubte sich ja Ihren Müll nach Frankreich zu karren.
Aber wen juckt das schon??
LOMITAS

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