- @Fridolin: einstweilige richterliche Verfügung durch Botschaft? - Theo Stuss, 02.10.2003, 19:14
- @Theo - fridolin, 02.10.2003, 20:06
@Theo
-->>Hallo Frido,
>
>kann ich bei der Botschaft der Bermudas eine richterliche Verfügung beantragen?
>Botschaften haben ja notarielle Dienste, aber wie ist es mit richterlichen Vollmachten?
>E-Gold tut so, als könne ich mal so eben hopphopp mit dem Papier aufkreuzen.
>Ich wollte das Teil hier beim Gericht beantragen, als Anhang zu meiner Anzeige und die würden den internationalen Antrag an die Botschaft, oder das Konsulat weiterleiten. Aber wahrscheinlich haben die Bermudas hier nur einen Geschäftsträger.
>Oder sind die Bermudas gar nicht voll von Grossbritannien unabhängig?
>Gruss,
>Theo
<font color=#0000FF>Hallo Theo,
sorry, ich bin kein Jurist. Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß eine Botschaft richterliche Funktionen wahrnehmen kann/darf. Mit reinen Verwaltungsfunktionen ist es was anderes. Eine Entscheidung eines deutschen Gerichts wird Dir auf den Bermudas vermutlich auch kaum weiterhelfen.
Allerdings sollte man Dir in der Botschaft eine genaue Auskunft erteilen können, an wen Du Dich wenden kannst oder was jetzt zu machen ist.
Die Bermudas sind ein"Dependent Territory" von Großbritannien. Du mußt Dich also an die Botschaft des Vereinigten Königreiches (vulgo: Großbritannien) wenden. Adressen findest Du hier: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/vertretungen/ausl_vertretung?land_id=189&path_id=Vertretungen
Viel Erfolg trotz Deines Mißgeschicks!
Gruß</font>

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