- Richterliche Verfügungen von örtlichen Gerichten und internationales Recht - Theo Stuss, 04.10.2003, 15:39
Richterliche Verfügungen von örtlichen Gerichten und internationales Recht
-->Ein Freund aus Malta, ein Notar, erklärte mir, dass ich mich gar nicht für mein Missgeschick bei E-Gold um eine richterliche Verfügung von einem Gericht auf den Bermudas bemühen müsse. Nach den Regeln des internationalen Rechts ist die einstweilige Verfügung eines Gerichtes in Nantes ausreichend, um das Konto von Clinton Hirsch bei E-Gold sperren zu lassen.
Das passte irgendwo ins Bild, denn E-Gold drängelte immer, ich solle doch endlich damit kommen, als wäre das ganz einfach, wobei E-Gold nie erklärte, wer die Verfügung denn erlassen solle.
Ich fragte dann direkt bei E-Gold noch einmal nach und man will lediglich eine beglaubigte Übersetzung des richterlichen Befehls aus Frankreich.
Da das Passwort hier gestohlen worden war und die Causa hier ist, kann ein französisches Gericht auch die ordonnance de référé ausstellen. Das ist gar kein Problem. Das gilt selbst für die USA, obwohl man da einen Anwalt bräuchte, der dort die Sache begleiten würde. Am Montag werde ich alles in die Wege leiten.
Theo

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