- Staat kann jetzt selbst soviel Geld drucken wie er will - R.Deutsch, 05.10.2003, 11:42
- Re: Staat: 'ne andere Idee - Bob, 05.10.2003, 11:56
- Re: Haut leider auch nicht hin - dottore, 05.10.2003, 14:09
- Re: Leider nein! - dottore, 05.10.2003, 13:36
- Re: Leider nein! - Euklid, 05.10.2003, 13:54
- Re: Leider nein! - dottore, 05.10.2003, 14:18
- Re: Leider nein! - Euklid, 05.10.2003, 14:55
- Re: Leider nein! - Jacques, 05.10.2003, 15:02
- Re: Ja, das Open Market Committee (owT) - dottore, 05.10.2003, 15:09
- Re: FOMC Erklärung (englisch): - dottore, 05.10.2003, 15:14
- Re: Letztes Statement (16. 9.) - englisch: - dottore, 05.10.2003, 15:18
- Re: Ja, das Open Market Committee (owT) - Jacques, 05.10.2003, 20:34
- Re: FOMC Erklärung (englisch): - dottore, 05.10.2003, 15:14
- Re: Leider nein! - Euklid, 05.10.2003, 16:37
- Re: Ja, das Open Market Committee (owT) - dottore, 05.10.2003, 15:09
- Re: Leider nein! - Jacques, 05.10.2003, 15:02
- Re: Pumpe - Tassie Devil, 05.10.2003, 19:04
- Re: Leider nein! - Euklid, 05.10.2003, 14:55
- Re: Leider nein! - dottore, 05.10.2003, 14:18
- Re: Leider nein! - Euklid, 05.10.2003, 13:54
- Re: Staat: 'ne andere Idee - Bob, 05.10.2003, 11:56
Re: Leider nein!
-->>Er beschließt einfach umfangreiche Steuersenkungen in der Zukunft und nimmt diese dann vorweg.
Interessante Idee. Der Staat kann aber nur Steuern senken, wenn sie (aufgrund des bisherigen Abgabensystems) nach Höhe und Termin fällig sind. Sind keine Steuern fällig, können sie auch nicht gesenkt werden. Eine Steuersenkung"ins Blaue hinein" kann es definitionsgemäß nicht geben, da der Umfang der Steuerzahlung nicht vorher festgestellt werden kann. Dies wiederum deshalb nicht, weil Steuern erst nach wirtschaftlicher Tätigkeit, welcher Art auch immer erhoben werden können.
Da aber eisern gilt"Steuern vor Einkommen" (vgl. Murphy/Nagel, Myth of Ownership), da Einkommen nicht"als solche" zu erzielen sind, sondern immer erst, nachdem es ein Zwangsabgabensystem gibt, das die"Rechtsgrundlage" für das Erzielen von Einkommen darstellt bzw. diese und dieses sichert, könnten die Steuern auch auf Null gesenkt werden, nur ließe sich dann Wirtschaften nicht mehr definieren oder vorstellen.
Desungeachtet ließe sich z.B. bei der Grundsteuer (Substanz- oder Objektsteuer) etwa denken, dass diese zurück gezahlt wird, bevor sie gezahlt wurde. Das wiederum kann es nicht geben, da nicht das Grundstück die Steuersenkung genießt, sondern der Grundstücks-Eigentümer. Steuern zahlen immer nur wirkliche natürliche Personen! (Weshalb Unternehmensbesteuerungen grober Unfug sind, da die Unternehmen nicht sich selbst gehören - sehr wenige Ausnahmen z.B. im Sparkassensektor - sondern natürlichen Personen).
Da die Person, gegen die sich die Objektsteuer-Forderung richtet (das Objekt ist nur die Steuerbasis), nicht vor dem Entstehen ihrer Steuerpflicht ermittelt werden kann (Grundstücksverkauf, Tod, usw.), geht das Ganze ins Leere.
>Also Herr Meier bekommt einen Zettel über 10.000 Euro mit dem Hinweis: hiermit erhalten Sie Ihre für 2030 geplante Steuersenkung schon heute zurück - Ihr Finanzamt.
Die Steuern erhält er nicht zurück, sondern sie werden zum fraglichen Termin der dieser Höhe dann nicht erhoben (falls sie schon erhoben wurden, werden sie zurück gezahlt).
>Der Zettel wird natürlich nur mit Diskont gehandelt.
Der Staat kann nicht Geld als Vorgriff auf irgendwas vor dem Fälligkeitstermin verschenken, da er es vor dem Termin niemals als Forderung haben kann.
Theoretisch könnte man es auch so sehen: Der Staat verschenkt Geld, das ihm, wenn auch später zusteht. Dann muss er das refinanzieren. Er nimmt eine Anleihe auf. Diese kann nur ein Vorgriff auf künftige Steuereinnahmen sein, mit deren Hilfe sie getilgt werden soll. In diesem Fall träte der Staat einen Teil seiner künftigen Steuereinnahmen an das Publikum ab (= den"Zins" auf die Anleihe). Damit wird, leicht ersichtlich, das Problem der Anleihe zur Finanzierung einer später zu erhebenden Steuer nur auf der Zeitachse verschoben.
Jede durch Schulden finanzierte Steuer"senkung" ist immer nur eine Steuerverschiebung.
Ansonsten müsste der Staat das Geld selbst drucken lassen, was indes nur die ZB darf, im bekannten ZB-Mechanismus. Das ZB-Gesetz müsste in jedem Fall geändert werden. Würde es geändert, bliebe das nicht geheim. Also wüsste jeder Bescheid und würde entsprechend reagieren (Hubschraubergeld).
Es würde dann lupenreines Staatspapiergeld ausgegeben, was zur Frage führt: Unterscheidet es sich vom ZB-Geld? Dann würde es sofort ein Disagio gegenüber ZB-Geld erhalten und wir hätten zwei verschiedene GZ-Arten mit Kurs untereinander. (Es muss sich vom ZB-Geld unterscheiden und unterscheiden lassen, schon aus technischen Gründen, wie Herstellung, Nummerierung, usw.).
Und zur Frage: Welches der beiden GZ nähme der Staat selbst in Zahlung? Da er sein eigenes Geld selbst zu pari annehmen müsste, sonst würde es das Publikum von vorneherein zum Nullkurs zurückweisen, hilft ihm das nicht weiter. Er könnte selbst mit nichts bezahlen und müsste den Betrieb einstellen.
Also worauf sollten die Steuerforderungen lauten? Falls auf nichts Definiertem, wäre ebenfalls der Staatsbetriebe beendet.
>Ein Teil der Zwangsabgabe wurde also im Voraus erlassen - ist das richtig so dottore:-)?
Im Voraus erlassen ist schon möglich. Aber der Zeitpunkt, an dem der Erlass in Kraft tritt kann nicht vor dem Zeitpunkt liegen, in dem er in Kraft tritt. Der Staat ist nicht nur durch die Zwangsabgabe (egal woraus bestehend oder auf was lautend) definiert, sondern durch den Termin derselben, an dem sie zu erfolgen hat. Entfällt der Termin, entfällt der Staat.
Gruß!

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