- Rechtsgrundlage Postzugang durch e-mail?? - stocksorcerer, 05.10.2003, 12:01
- Re: Rechtsgrundlage Postzugang durch e-mail?? - Frank, 05.10.2003, 15:29
- Danke, leider offenbar keine Juristen unterwegs heute - stocksorcerer, 05.10.2003, 16:51
- evtl. hilft dir das hier - wavianer, 07.10.2003, 09:06
- Danke, leider offenbar keine Juristen unterwegs heute - stocksorcerer, 05.10.2003, 16:51
- Re: Rechtsgrundlage Postzugang durch e-mail?? - Frank, 05.10.2003, 15:29
Re: Rechtsgrundlage Postzugang durch e-mail??
-->>Hallo zusammen,
>vielleicht weiß hier ja jemand bescheid über dieses Thema.
>Ich frage mich, ob ein e-mail-Eingang juristisch gesehen den gleichen Stellenwert hat wie normal zugestellte Post. Sehe ich das richtig, dass der Erhalt einer e-mail keinesfalls den gleichen juristischen Stellenwert wie ein zugestellter Brief mit Original-Unterschrift hat?
>Also: Gilt ein Schreiben per e-mail dann als zugestellt? Ich denke, dass es nicht denselben Stellenwert hat und ich die e-mail auch getrost vergessen oder löschen könnte. Ich hätte nur gerne eine Bestätigung. [img][/img]
>
>danke und winkääää
>stocksorcerer
Mail heißt Post. Die Kontrollierbarkeit ist hierbei sogar noch besser, denn ein Brief kann schnell aus dem Briefkasten verschwinden, eine E-Mail hinterlässt aber elektronische Spuren. Eine gesetzliche Regelung gibt es m.W. nicht, also dann"Im Zweifelsfalle..."
F

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