- *Ich werde enteignet, beraubt, nennen Sie es, wie Sie wollen...* - Baldur der Ketzer, 05.10.2003, 22:25
- Frage... - fridolin, 05.10.2003, 22:40
- Re: Frage... - Baldur der Ketzer, 05.10.2003, 22:55
- Der Herr Müller zieht def. wegen den zu hohen dt. Erbschaftssteuern in die CH! (owT) - Börsenprofi, 05.10.2003, 23:03
- tja, die die ihn ausplündern, denken von sich dasselbe - kingsolomon, 05.10.2003, 23:01
- Re: Kulturelle Nuancen - Ecki1, 05.10.2003, 23:30
- Re: nee, kleines Missverständnis - kingsolomon, 06.10.2003, 13:07
- Re: Kulturelle Nuancen - Ecki1, 05.10.2003, 23:30
- Frage... - fridolin, 05.10.2003, 22:40
Re: Frage...
-->
>die Schweiz mag wohl hinsichtlich der Einkommensteuer günstiger sein als Deutschland, aber ist es mit der Erbschaftssteuer genauso?
Hallo, Fridolin,
das ist eine berechtigte Frage, zumal ich ja keinerlei Kenntnis von den Eigentumsverhältnissen habe (wem gehört was zu wieviel Prozent etc.).
Betreffend die Erbschaftsteuer wird vom Gestapo-Finanzamt sogar alles besteuert, was einem Deutschen gehört, selbst wenn der zwar im Ausland wohnt, aber noch nicht länger als, ich glaube, drei Jahre weg ist.
Erst dann ist Auslandsvermögen in der BRDDR erbschaftsteuerfrei.
Dann wird zudem alles besteuert, was im Inland liegt und vererbt wird.
Falls Müller eine GmbH haben sollte, dann würde er ja mal seine Gesellschaftsanteile vererben, die liegen im Inland, also hätte er nichts davon. Irgendwie muß er es also besser konstruieren, z.B. dergestalt, daß er sein Eigentum an den Anteilen an eine schweizer Holding überträgt, diese stirbt ja nie, zahlt also beim Todesfall des Errichters keine Erbschaftsteuern.
Sofern der Errichter jetzt zu 100% Eigentümer der Holding ist, wird an seinem Schweizer Wohnsitz Erbschaftsteuer auf diesen Anteilsbesitz an der Holding fällig, sofern sein Wohnort Erbschaftstsuer erhebt.
In Schwyz z.B. gibt es keine ErbSt.
Es kommt in der Schweiz immer auf den Kanton an (ErbSt. ist eine reine Kantonssteuer), auch die Höhe ist demgemäß völlig unterschiedlich.
Zusammenfassend kann man sagen, daß die Nettobelastungen in der Schweiz an Steuern plus Abgaben schon erheblich sind, und oftmals keine Ersparnis unter dem Strich bringen.
Was allerdings wesentlich menschenfreundlicher ist, ist der Umgang zwischen Amt und Bürger, der ist von Fairness und Achtung auf beiden Seiten getragen, anders als die Sklaventreibermentalität im Affenland.
Wenn man dann durch geeignete Standortwahl sowohl Fairness als auch niedrige Belastungen hat, umso besser.
Man muß die Optimierung immer anhand der individuellen Einkommensstruktur anpassen, Pauschalaussagen kann man nicht machen, weil das Schweizer Steuerrecht zu vielfältig ist. In manchen Kantonen werden z.B. Dividenden aus Firmenanteilen nicht besteuert, etc.
Dafür sind dort ggf. die Steuerfüße höher, etc.
Für Einkommensteuern sind die östlichen Kantone ZH, AI, AR, auch SG, GR nicht schlecht, ZG führt unangefochten, auch TI geht so. SH ist interessant wegen der fehlenden ErbSt.
Nicht sehr einladend sind die frz.- Kantone.
Beste Grüße vom Baldur

gesamter Thread: