- Eckpunkte des neuen Erbrechtes ab 2006 - Euklid, 07.10.2003, 14:56
Eckpunkte des neuen Erbrechtes ab 2006
-->Immobilien und Grundbesitz soll wie Geldvermögen behandelt werden.
Zur Zeit liegt die Bewertung bei 50% des verkehrswertes.
Durch Freibeträge soll privat genutztes Wohneigentum auch in Zukunft für Ehepartner und Kinder im Erbschaftsfall weitgehend steuerfrei bleiben.
Der Übergang von Betrieben soll besonders für Mittelständler nicht erschwert werden.
Fazit:Eine Erhöhung der Erbschaftssteuer ist kaum zu vermeiden.
Die Karlsruher Richter werden Korrekturen verlangen.( Sind wahrscheinlich darauf beadcht ihre Räääände zu sichern;-))
GruĂź EUKLID

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