- Service-Wüste - Fondu, 13.10.2003, 10:12
- Re: Service-Wüste - Tierfreund, 13.10.2003, 10:56
- Re: Service-Wüste - Euklid, 13.10.2003, 11:04
- Re: Service-Wüste - Vlad Tepes, 13.10.2003, 11:07
- Lockvogelangebot - Tierfreund, 13.10.2003, 11:20
- Re: Lockvogelangebot - Vlad Tepes, 13.10.2003, 11:30
- Eindeutig ja........ - Tierfreund, 13.10.2003, 11:52
- Re: Eindeutig ja........ - Vlad Tepes, 13.10.2003, 11:58
- Eindeutig ja........ - Tierfreund, 13.10.2003, 11:52
- Klagerecht _nicht_ für Verbraucher, nur für Wettbewerber und Verbände - Eugippius, 13.10.2003, 12:11
- Ja.....aber - Tierfreund, 13.10.2003, 12:44
- Ja, aber... - fridolin, 13.10.2003, 12:28
- Re: Lockvogelangebot - Vlad Tepes, 13.10.2003, 11:30
- Lockvogelangebot - Tierfreund, 13.10.2003, 11:20
- Es kann nur eines geben - Gewinnmitnehmer, 13.10.2003, 11:04
- Re: Es kann nur eines geben - Fondu, 13.10.2003, 12:09
- Er hat natürlich recht? - rocca, 13.10.2003, 13:49
- Re: Es kann nur eines geben - Fondu, 13.10.2003, 12:09
- Re: Erinnert mich irgendwie an den Media Markt. Dort scheinen... - JLL, 13.10.2003, 11:10
- Hallo die großen machendie kleinen kaputt, durch die - Odin, 13.10.2003, 12:09
- Re: Service-Wüste auch bei kleinen Betrieben - Nachfrager, 13.10.2003, 13:02
- hmm... Qualität schlecht, aber es GING? Verstehe ich nicht ganz, DIGITAL...mT - igelei, 13.10.2003, 14:10
- Wieder einer für: WAS AMOKLÄUFER MIT DEN HERREN DER WELTWIRTSCHAFT GEMEIN HABEN - prinz_eisenherz, 13.10.2003, 18:18
- Re: Service-Wüste - Tierfreund, 13.10.2003, 10:56
Eindeutig ja........
-->......und die angefallenen Fahrtkosten kannst du auch noch einklagen.
Die meisten Verbraucher sind einfach nur zu faul,feige und träge dem oftmals unlauteren Treiben vieler Handelsketten entgegenzuwirken.
Ich habe es mir z.B.zur Aufgabe gemacht mir grundsätzlich die angebotenen 2,50 € bei zu langer Kassenwartezeit bei Kaufland,Globus etc. zu holen.
Meist ungläubiges Erstaunen der umstehenden Hausfrauen.
Grüße
Tierfreund
Der Bundesgerichtshof sieht in einem Urteil vom 4.2.1999 (I ZR 71/97 = MDR 1999, 1456) die Gefahr der Irreführung der Verbraucher gem. § 3 UWG, wenn in einer Beilage zu Tageszeitungen für EDV-Produkte geworben wird, die eine Woche nach Erscheinen der Anzeige nicht mehr vorrätig sind. Zwar dürften an die Dauer der Vorrätigkeit keine allzu strengen Voraussetzungen geknüpft werden. Entscheidend sind letztlich die Umstände des Einzelfalls. Das Erfordernis einer Vorrätigkeit über einen ganzen Sommer, wie ihn die Vorinstanz aufgrund der angegebenen Geltungsdauer der Werbebeilage angenommen hatte, war allerdings nach Ansicht des BGH überzogen. Auf eine Vorrätigkeit über einen Zeitraum von mindestens einer Woche dürfe der Verbraucher bei einer Werbebeilage aber schon vertrauen. Eine Irreführung sieht das Gericht auch für den Fall gegeben, dass bestimmte Produkte in der beworbenen Ausstattung im Ladenlokal nicht zur Verfügung stehen.
<ul> ~ Interessanter Link zu Aldi und Lockvogelangeboten</ul>

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