- Service-Wüste - Fondu, 13.10.2003, 10:12
- Re: Service-Wüste - Tierfreund, 13.10.2003, 10:56
- Re: Service-Wüste - Euklid, 13.10.2003, 11:04
- Re: Service-Wüste - Vlad Tepes, 13.10.2003, 11:07
- Lockvogelangebot - Tierfreund, 13.10.2003, 11:20
- Re: Lockvogelangebot - Vlad Tepes, 13.10.2003, 11:30
- Eindeutig ja........ - Tierfreund, 13.10.2003, 11:52
- Re: Eindeutig ja........ - Vlad Tepes, 13.10.2003, 11:58
- Eindeutig ja........ - Tierfreund, 13.10.2003, 11:52
- Klagerecht _nicht_ für Verbraucher, nur für Wettbewerber und Verbände - Eugippius, 13.10.2003, 12:11
- Ja.....aber - Tierfreund, 13.10.2003, 12:44
- Ja, aber... - fridolin, 13.10.2003, 12:28
- Re: Lockvogelangebot - Vlad Tepes, 13.10.2003, 11:30
- Lockvogelangebot - Tierfreund, 13.10.2003, 11:20
- Es kann nur eines geben - Gewinnmitnehmer, 13.10.2003, 11:04
- Re: Es kann nur eines geben - Fondu, 13.10.2003, 12:09
- Er hat natürlich recht? - rocca, 13.10.2003, 13:49
- Re: Es kann nur eines geben - Fondu, 13.10.2003, 12:09
- Re: Erinnert mich irgendwie an den Media Markt. Dort scheinen... - JLL, 13.10.2003, 11:10
- Hallo die großen machendie kleinen kaputt, durch die - Odin, 13.10.2003, 12:09
- Re: Service-Wüste auch bei kleinen Betrieben - Nachfrager, 13.10.2003, 13:02
- hmm... Qualität schlecht, aber es GING? Verstehe ich nicht ganz, DIGITAL...mT - igelei, 13.10.2003, 14:10
- Wieder einer für: WAS AMOKLÄUFER MIT DEN HERREN DER WELTWIRTSCHAFT GEMEIN HABEN - prinz_eisenherz, 13.10.2003, 18:18
- Re: Service-Wüste - Tierfreund, 13.10.2003, 10:56
Klagerecht _nicht_ für Verbraucher, nur für Wettbewerber und Verbände
--><big>Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren - Abmahnung - Einstweilige Verfügung - Unterlassungsklage</big)
Ein Recht, gegen einen Wettbewerbsverstoß vorzugehen, gibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Mitwettbewerbern, also jedem Gewerbetreibenden, der Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt, mit ihnen handelt oder sie sonst in den geschäftlichen Verkehr bringt.
- rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen (Wirtschafts- und Fachverbände, Vereine zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs). Der bekannteste Wettbewerbsverein ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
- Verbraucherverbänden, soweit es um eine Handlung geht, durch die wesentliche Belange der Verbraucher berührt werden.
- Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK).
---------
Eigener Kommentar:
Ergo: Man kann als Verbraucher versuchen, einen Mitbewerber oder einen Verband dazu zu bewegen, gegen einen Wettbewerbsverstoß vorzugehen, persönlich hat man davon aber nichts. Eine 'Anzeige', mit der man als Verbraucher drohen könnte, gibt es nicht.
<ul> ~ IHK Frankfurt am Main / Wettbewerbsrecht</ul>

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