- Schmankerl - Euklid, 14.10.2003, 11:28
- Tja. - Nachfrager, 14.10.2003, 11:37
- Re: Von wegen, das war vegetarische Rohkost ;-))) - Tempranillo, 14.10.2003, 11:37
- Re: Von wegen, das war vegetarische Rohkost ;-))) - Euklid, 14.10.2003, 11:46
- Beweispflicht des Chronisten - fridolin, 14.10.2003, 11:56
- Re: Beweispflicht des Chronisten - Euklid, 14.10.2003, 12:02
- Re: Beweispflicht des Chronisten - fridolin, 14.10.2003, 12:43
- Re: Beweispflicht des Chronisten - Euklid, 14.10.2003, 12:02
- Geht es um folgenden Sachverhalt? - Helmut, 14.10.2003, 11:57
- Beweispflicht des Chronisten - fridolin, 14.10.2003, 11:56
- Re: Von wegen, das war vegetarische Rohkost ;-))) - Euklid, 14.10.2003, 11:46
- Re: Gegen diese Überheblichkeit kann man etwas tun - Tempranillo, 14.10.2003, 15:00
- Re: Der erste, der den Braten gerochen hat, war Mitterrand - Tempranillo, 14.10.2003, 15:50
Re: Beweispflicht des Chronisten
-->>Obwohl ich schon öfter etwas gebracht habe mit dem Vermerk Maulwurf will ich dir das Geheimnis mitteilen:Die Quelle ist meines Erachtens seriös.
>Zu beziehen bei Fuchsbriefe:Hintergrund und Empfehlungen für den Unternehmer.
>Oder hast Du gemeint ich sauge mir das aus den Fingern?
>Nicht immer kann man die Quelle nennen oder sollte sie nennen.
>Es muß auch mal ohne Quellenangabe gehen.
>Das ist eine Sache des Vertrauens.
>Mehr kann ich dazu nicht liefern da ich selbst nicht mehr weiß.
>Außer daß Spanien und Polen sich ganz gut zu arrangieren wissen.
>Die einen wollen ihre Privilegien und Sonderzahlungen erhalten und die anderen wollen immer mehr.
>Gruß EUKLID
<font color=#0000FF>Du weißt doch:"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser..." ;-)
Ich unterstelle niemandem, daß er sich etwas"aus den Fingern saugt". Obwohl dies vorkommt -- ebenso wie Fehler, Mißverständnisse oder Falschinterpretationen. Deswegen stets der objektiv überprüfbare Beleg.
Was glaubst Du wohl, was passiert, wenn Journalist X eine angeblich gemachte Äußerung von Herrn Y behauptet und von dem hinterher auf Widerruf verklagt wird? Er muß deren Richtigkeit beweisen. Und das wird er nicht einfach nur mit dem Verweis darauf erledigen können, daß er das so von jemandem gehört habe, den er für seriös halte, und deshalb ohne jede eigene Recherche, ohne Befragung von Y zu dieser angeblichen Äußerung wiedergegeben habe. Er braucht da schon Aufzeichnungen oder Aussagen konkret genannter Zeugen, die das so gehört haben. Wenn nicht, bekommt er ein Problem. Gerüchte gibt es schon genug.
</font>

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