- Kapitalerhöhung: Anrechte & Aktien (Umwandlung) - Bitte um Erklärung! - Börsenprofi, 15.10.2003, 19:09
- Bezugsrecht nennt man´s in D (owT) - P, 15.10.2003, 19:32
- Re: Kapitalerhöhung: Anrechte & Aktien (Umwandlung) - Bitte um Erklärung! - wihoka, 15.10.2003, 19:51
Kapitalerhöhung: Anrechte & Aktien (Umwandlung) - Bitte um Erklärung!
-->Hoi zusammen
Dass ich kein wahrer Börsenprofi bin, sollte mittlerweile bekannt sein ;-).
Nun führte zum ersten Mal eine Firma, deren Aktie ich besitze, eine Kapitalerhöhung durch.
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Folgende eMail bekam ich nun von meinem Onlinehändler:
Sehr geehrter Kunde
Die oben erwähnte Gesellschaft (Anm: das wäre Berna Biotech AG, BBIN.ZRH) führt eine Kapitalerhöhung gegen bar zu folgenden Konditionen durch:
Bezugsverhältnis = 9 Anrechte: 2 Aktien
Bezugspreis = 12.25 SFr. netto / Aktie (momentaner Kurs: 13.75 SFr.)
Extag: 14.10.2003
Zahlbarkeitstag: 27.10.2003
Bezugsfrist: 14.10.2003 - 22.10.2003
Die Anrechte der Berna Biotech haben wir heute im Verhältnis 1:1 in Ihrem Depot eingebucht. Diese Anrechte werden vom 14.10. - 20.10. offiziell gehandelt.
Sie haben nun folgende Möglichkeiten:
1. Unter Zukauf von ___ Stück Anrechten, ___ Stück Aktien beziehen.
2. Unter Verkauf von ___ Stück Anrechten, ___ Stück Aktien beziehen.
3. Alle Anrechte bestens verkaufen.
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Kann mir jemand bitte genau den Begriff Anrechte & die oberen zwei Möglichkeiten erklären?
Weder hier, noch hier noch hier noch hier noch hier konnte ich eine Erklärung finden zum Begriff Anrecht. Faulheit und mangelnde Selbstständigkeit können mir also kaum vorgeworfen werden. Oder gibt es in Deutschland einfach einen anderen Begriff für Anrechte?!
MfG
BP.

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