- 10 Thesen zur Steuer - R.Deutsch, 18.10.2003, 09:00
- Re: 10 Thesen zur Steuer - Euklid, 18.10.2003, 09:25
- Re: 10 Thesen zur Steuer - RetterderMatrix, 18.10.2003, 09:44
- Re: 10 Thesen zur Steuer - Euklid, 18.10.2003, 10:20
- Taxes ( aus einem amerikanischen Forum ) - Tierfreund, 18.10.2003, 10:34
- Re: 10 Thesen zur Steuer - Euklid, 18.10.2003, 10:20
- Wer ist verpflichtet? - R.Deutsch, 18.10.2003, 10:06
- Re: Wer ist verpflichtet? - Euklid, 18.10.2003, 10:26
- Re: 10 Thesen zur Steuer - RetterderMatrix, 18.10.2003, 09:44
- Re: 10 Thesen zur Steuer - Euklid, 18.10.2003, 09:25
10 Thesen zur Steuer
-->Liebe Freiheitsfreunde,
zu unserer ersten Veranstaltung nach der Sommerpause laden wir Sie gern
ein.
Reformen sind in zwar aller Munde, nicht selten scheint es sich dabei
eher um Etikettenschwindel zu handeln. Grundlage für eine
wettbewerbliche Volkswirtschaft ist eine solide Steuerpolitik, in der
Steuerzahlungen staatliche Gegenleistungen gegenüberstehen. Eine solide
Steuerpolitik allerdings ist derzeit kaum am Horizont zu erahnen.
Gemeinsam mit Dr. Landauer setzt das Institut für Unternehmerische
Freiheit e.V. daher am 04. November 2003 seine Veranstaltungsreihe zur
Steuergerechtigkeit mit Prof, Dr. Charles B. Blankart von der
Humboldt-Universität zu Berlin fort:
10 Thesen für ein neues Verständnis von Steuern als Preisen für
staatliche Leistungen
Diskussion mit
Prof. Dr. Charles Beat Blankart
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für öffentliche Finanzen, Wettbewerb und Institutionen
Dienstag, 4. November 2003, 19.30 Uhr
Ort: Büro Dr. Landauer
Schillerstr. 7, 10625 Berlin
(Nähe U-Bahnstation Ernst-Reuter-Platz)
Um Rückmeldung wird höflich gebeten:
Büro Dr. Landauer: mpbm.bln@snafu.de / Telefon: 030.2064.8300
/ Telefax: 030.2064.8309
oder IUF: oliver@laissez-faire.us / 0172.421.7460
Mit herzlichen Grüßen,
Dr. Landauer
Oliver Knipping
P.S.: Und vorab schon etwas"Food for thought"...
Plädoyer für eine solide Steuerreform:
Zehn Thesen von Prof. Dr. Charles B. Blankart
1. In § 3 Abgabenordnung werden Steuern wie folgt definiert:"Steuern
sind Leistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere
Leistung darstellen…“
2. Danach bedürfen Steuern keiner Rechtfertigung vor den Steuerzahlern.
„Accountability“ wird nicht gefordert. Steuern können nach fiskalischer
Opportunität erhoben werden.
3. In einem freiheitlich-demokratischen Staat sollte demgegenüber
gelten: Nur eine Gegenleistung kann eine Steuer rechtfertigen
(Äquivalenzprinzip).
4. Deshalb muss die Besteuerung auf dem Äquivalenz- und nicht auf dem
Leistungsfähigkeitsprinzip beruhen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip
verlangt - wie auch die Definition von § 3 Abgabenordnung - keine
Gegenleistung und damit auch keine Obergrenze der Besteuerung.
5. Um Leistung und Gegenleistung miteinander zu verknüpfen, muss der
demokratische Entscheidungsprozess nach dem Prinzip der
institutionellen Kongruenz organisiert werden, d.h. auf jeder
bundesstaatlichen Ebene müssen sich die Kreise der Nutznießer, der
Entscheidungsträger und der Steuerzahler decken.
6. Institutionelle Inkongruenz führt demgegenüber zu Verschwendung,
weil Ausgaben auf andere Gebietskörperschaften abgeschoben werden
können. Steuern können nicht mehr als Preise wirken.
7. Mit institutioneller Kongruenz vereinbar ist das Trennsystem der
Besteuerung. Mehrwertsteuer, Mineralöl- und andere Verbrauchsteuern
gehen jeweils mit Gesetzgebungs- und Ertragshoheit an den Bund,
Einkommen- und Körperschaftsteuer an die Länder und Zuschläge zur
Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Grundsteuer an die
Gemeinden. Im wesentlichen entspricht dies dem Modell des Grundgesetzes
von 1949.
8. Um die „Accountability“ zu stärken, sind Steuergesetze dem
fakultativen Referendum zu unterstellen, was nach Art. 20 Abs. 2
Grundgesetz möglich ist.
9. Finanzausgleich ist nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe
aufzubauen. Für jeden eingenommenen Euro erhalten arme
Gebietskörperschaften einen Prozentsatz marginal dazu.
10. Art. 109 Abs. 1 GG wird ergänzt und lautet: „Bund und Länder sind
in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig, selbstverantwortlich und
voneinander unabhängig; zu gegenseitigen Ausfallbürgschaften sind sie
nicht verpflichtet.“
Literatur: Ch. B. Blankart: Ã-ffentliche Finanzen in der Demokratie,
München (Vahlen)

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