- Kfz-Kennzeichen in der Webadresse- verstößt angeblich gegen ein Patent! - Nickelman, 21.10.2003, 12:17
- So ein Schwachsinn! [mkT] - Sascha, 21.10.2003, 13:41
- Re: So ein Schwachsinn! [mkT] - wihoka, 21.10.2003, 14:18
- Und was ist mit Tee? - RetterderMatrix, 21.10.2003, 18:49
- Re: So ein Schwachsinn! [mkT] - wihoka, 21.10.2003, 14:18
- Re: Kfz-Kennzeichen in der Webadresse- verstößt angeblich gegen ein Patent! - - Elli -, 22.10.2003, 09:36
- So ein Schwachsinn! [mkT] - Sascha, 21.10.2003, 13:41
Kfz-Kennzeichen in der Webadresse- verstößt angeblich gegen ein Patent!
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Anwälte jagen im Internet ahnungslose User
21. Okt 09:51
Viele Abmahnungen kursieren im Internet. Zurzeit bekommt eine, wer ein Kfz-Kennzeichen in der Webadresse führt. Dies verstößt angeblich gegen ein Patent.
Seit dem vergangenen Freitag gehen zahlreichen deutschen Internet-Nutzern Drohbriefe zu. Ihr Vergehen: Ihre Website enthält ein Autokennzeichen in der Adresse (Domain).
In den so genannten Abmahnungen steht, dass eine Firma namens «LVH-Lizenzvertrieb» ein europäisches Patent besitze, das ihr die Rechte an dieser speziellen Form der Internet-Adresse gebe. Wer seine Site beispielsweise «name-hh.de» (für Hamburg) benennt, soll nun dafür Gebühren bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Kosten: 1100 Euro
Das von einem Anwalt aufgesetzte Schreiben enthält eine Schadenersatzforderung sowie eine anwaltlische Rechnung und fordert den Empfänger auf, bis zum Montag dieser Woche (20. Oktober) über 1100 Euro zu zahlen.
Wie der IT-Nachrichtendienst «Heise Online» meldet, bestehen allerdings erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Patents. Die IHK in Braunschweig warnte vor der neuen «Masche», die ahnungslose Internet-Nutzer abzocken solle. «LVH-Lizenzvertrieb» soll gezielt Privatnutzer und vor allem Kleinunternehmer angeschrieben haben, mit Großkonzernen, die ähnliche Adressen nutzen, legte man sich dagegen nicht an.
Patent für Filtersoftware
Die Auskunft des Anwaltsbüros von «LVH-Lizenzvertrieb», dass man die Abmahnungen eingestellt und das Mandat niedergelegt hätte, erwies sich in der Zwischenzeit als Falschinformation. Der Betreiber hinter den Abmahnungen, Michael Hermann von der Firma «Mowap» aus Biberach, sagte gegenüber der örtlichen Website «Weberberg.de», er verfolge die Abmahnungen weiter, sein Unternehmen halte die Rechte an den Kennzeichen-Domains.
Laut den «Nürnberger Nachrichten» besitzt Hermann allerdings nur ein europäisches Patent, das ihm die Rechte an einer Software zuspricht, die Kfz-Kennzeichen aus Internet-Adressen herausfiltern kann - eine für die aktuelle Abmahnwelle sehr nützliche Funktionalität.
Lebensretter abgemahnt
Verein gegen Abmahnwellen
Betroffen sind von den Abmahnungen auch gemeinnützige Vereine. So erhielten die Gelsenkirchner Wasserretter der DLRG eines der 1100-Euro-Schreiben, weil in ihrer Adresse «ge-rettet.de» ein «GE» für Gelsenkirchen vorkommt.
Abmahner Michael Hermann verlangt über seinen Anwalt, dass betroffene Personen ihre Domains aufgeben - unter Umständen sei man aber bereit «einen entsprechenden Lizenzvertrag für die Zukunft mit ihnen abzuschließen».
In der Sache unbegründet
Solche juristischen Drohungen sind im Internet weit verbreitet. Ursprünglich für andere Zwecke entwickelte juristische Instrumente wie eben Abmahnungen werden missbraucht, um von ahnungslosen User Geld zu erpressen. Oft wird den Betroffenen kaum Zeit gelassen, darauf zu reagieren, oder es werden gezielt Fristen verschleiert, um diese verstreichen zu lassen.
Bei den Kfz-Schreiben ist es eine Mischung davon: Datiert ist es mit dem 13. Oktober, ging jedoch vielen Usern erst am Freitag zu - mit einer Abgabefrist der Unterlassungserklärung zum Montag.
Laut dem bekannten Patentanwaltsbüro Geitz, Trunkenmüller und Lucht sind die Kfz-Domain-Abmahnungen «weder hinreichend substantiiert noch in der Sache begründet» und «als unbegründet zurückzuweisen». Eventuelle Anwaltskosten solle man sich von «LVH-Lizenzvertrieb» ersetzen lassen.
<ul> ~ http://www.netzeitung.de/internet/258816.html</ul>

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