- Einseitiges Bild d. SERBEN durch PROPAGANDA! K.Köpruner bekÀmpft Volksverdummung - RK, 22.10.2003, 01:24
- EU-Verfassung: Europa der GenerÀle, Europa der Konzerne - RK, 22.10.2003, 01:30
- Re: EU-Verfassung: Europa der GenerÀle, Europa der Konzerne - Euklid, 22.10.2003, 08:55
- EU-Verfassung: Europa der GenerÀle, Europa der Konzerne - RK, 22.10.2003, 01:30
EU-Verfassung: Europa der GenerÀle, Europa der Konzerne
-->http://www.friwe.at/guernica/EUVerfassungGeneraeleKonzerne.htm
EU-Verfassung
Europa der GenerÀle, Europa der Konzerne
Einige wichtige Punkte der EU-Verfassung, die das âEuropa der Konzerne und GenerĂ€leâ charakterisieren...
EU-Verfassung: Europa der GenerÀle...
Verpflichtung zur AufrĂŒstung fĂŒr alle EU-Mitglieder: âDie Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militĂ€rischen FĂ€higkeiten schrittweise zu verbessernâ (Art. I-40)
Einrichtung eines âEuropĂ€ischen Amtes fĂŒr RĂŒstung, Forschung und militĂ€rische FĂ€higkeitenâ, um die RĂŒstungsindustrie zu stĂ€rken
ErmĂ€chtigung zu weltweiten MilitĂ€rinterventionen (âKampfeinsĂ€tze im Rahmen der KrisenbewĂ€ltigungâ) ohne rĂ€umliche EinschrĂ€nkung, ohne Bindung an ein UN-Mandat
MilitĂ€rische Beistandsverpflichtung im Kampf gegen den âTerrorismusâ, Freibrief zur AufstandsbekĂ€mpfung in âDrittstaatenâ unter dem Deckmantel der âTerrorbekĂ€mpfungâ
Einrichtung eines militĂ€rischen Kerneuropas: LĂ€nder mit âanspruchsvollen Kriterien in Bezug auf die militĂ€rischen FĂ€higkeitenâ (Art. I-40)
Ermöglichung des Einsatzes von EU-StreitkrĂ€ften im Inneren, wenn âInteressen und Werte der Union gefĂ€hrdet sindâ (Art. I-40)
EU-Verfassung: Europa der Konzerne...
Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten zu einer Wirtschaftspolitik, die âdem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet istâ (Art. III-69)
Die exklusive Unionskompetenz fĂŒr die Aushandlung und Annahme von HandelsvertrĂ€gen wird auf den Bereich auslĂ€ndischer Direktinvestitionen ausgedehnt
Ă-ffnen der TĂŒr fĂŒr die Liberalisierung/Privatisierung der öffentlichen Dienste im Bereich Soziales, Bildung und Gesundheit durch die Aufhebung der Vetomöglichkeit im EU-Ministerrat und durch die...
... Ausschaltung der Mitbestimmung der nationalen Parlamente bei HandelsvertrÀgen, die Dienstleistungen im Bereich Soziales, Bildung und Gesundheit betreffen
Freihandel als Verfassungsauftrag fĂŒr die AuĂen- und Sicherheitspolitik: Im Zielkatalog fĂŒr das âauswĂ€rtige Handelnâ der EU findet sich u. a.: âIntegration aller LĂ€nder in die Weltwirtschaftâ, âAbbau von BeschrĂ€nkungen des internationalen Handelsâ (Art. II-188)
Förderung der Atomindustrie: Ăber einen Annex (âKernenergie als unerlĂ€ssliche Hilfsquelleâ) wird der EURATOM-Vertrag in die EU-Verfassung aufgenommen
aus: guernica 4/2003
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http://www.friwe.at/guernica/EUVerfassungHardPower.htm
EU fĂŒr âPrĂ€ventivkriegeâ und ârobuste Interventionenâ
Die âHard-Powerâ-Verfassung
Javier Solana, der EU-Beauftragte fĂŒr AuĂen- und Sicherheitspolitik, kĂŒndigte am EU-Gipfel von Thessaloniki an, dass nun fĂŒr die EU die Ăra der âharten MachtausĂŒbungâ (âhard powerâ) anbreche. Unter FĂŒhrung von Giscard d'Estaing hat der EU-Konvent den Regierungschefs einen entsprechenden âHard-Powerâ-Verfassungsentwurf auf den Tisch gelegt. Die österreichischen Vertreter im EU-Konvent applaudieren.
Verfassungsauftrag: Verpflichtung zur AufrĂŒstung fĂŒr alle EU-Mitglieder
Dieser Verfassungsentwurf ist in mancher Hinsicht einzigartig. So enthĂ€lt er eine explizite AufrĂŒstungsverpflichtung fĂŒr alle EU-Mitgliedstaaten: âDie Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militĂ€rischen FĂ€higkeiten schrittweise zu verbessernâ.(1) Viele Regierungen dieser Erde betreiben AufrĂŒstungspolitik, soviel reaktionĂ€re Energie, diese Politik in Verfassungsrang zu erheben - und damit maximal gegenĂŒber politischen VerĂ€nderungen abzuschotten - haben bislang jedoch nur die Mitglieder des EU-Konventes aufgebracht. FĂŒr diese AufrĂŒstungspolitik soll per Verfassung ein institutioneller Turbomotor installiert werden. Dieser Turbomotor heiĂt âEuropĂ€isches Amt fĂŒr RĂŒstung, Forschung und militĂ€rische FĂ€higkeitenâ. Dieses Amt soll âbei der Ermittlung der Ziele im Bereich der militĂ€rischen FĂ€higkeiten der Mitgliedstaaten mitwirken und die ErfĂŒllung der von den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese FĂ€higkeiten eingegangen Verpflichtungen bewertenâ, âdie Forschung auf dem Gebiet der Verteidigungstechnologie unterstĂŒtzenâ, âzweckdienliche MaĂnahmen zur StĂ€rkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors ermitteln und diese MaĂnahmen gegebenenfalls durchfĂŒhrenâ.(2)
Verfassungsauftrag: Weltweite âTerrorbekĂ€mpfungâ
Ebenfalls einzigartig dĂŒrfte sein, dass die Bereitschaft zu weltweiten MilitĂ€reinsĂ€tzen in Verfassungsrang erhoben wird. So sollen EU-StreitkrĂ€fte zu âKampfeinsĂ€tzen im Rahmen der KrisenbewĂ€ltigung einschlieĂlich Frieden schaffender MaĂnahmenâ eingesetzt werden können. Ohne GebietseinschrĂ€nkung, ohne Bindung an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates. Doch damit nicht genug: âMit allen diesen Missionen kann zur BekĂ€mpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die UnterstĂŒtzung fĂŒr Drittstaaten bei der BekĂ€mpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebietâ.(3) Das kommt einem Freibrief zur AufstandsbekĂ€mpfung gleich. Denn wer âFreiheitskĂ€mpferâ oder âTerroristâ ist, entscheidet sich bekanntlich nach Interessenslage. Der Verfassungsentwurf sieht auch eine militĂ€rische Beistandsverpflichtung fĂŒr alle EU-Mitglieder, um âterroristische Bedrohungen abzuwendenâ bzw. âdie demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen TerroranschlĂ€gen zu schĂŒtzenâ vor.(4) Diese Beistandsverpflichtung könnte gefĂ€hrlicher sein, als eine Beistandsverpflichtung im - unrealistischen - Fall des Angriffes auf ein EU-Mitgliedsland. Denn mit diesem Gummiparagraphen kann auch die Verpflichtung, bei offensiven MilitĂ€raktionen mitzumachen, nicht ausgeschlossen werden. Auf die Idee, den Kampf gegen den âTerrorismusâ in Verfassungsrang zu erheben, ist bislang nicht einmal Rumsfeld gekommen.
Verfassungsauftrag: MilitÀrisches Kerneuropa
Zum Leidwesen der deutschen Machteliten konnte zwar die Aufhebung der Einstimmigkeit im Bereich der AuĂen- und Sicherheitspolitik nur zum Teil aufgeknackt werden. Hier haben sich die EnglĂ€nder quergelegt. DafĂŒr aber kommt die âKerneuropaâ-Idee, wie sie Joschka Fischer im Jahr 2000 bei seiner Rede an der Humboldt-UniversitĂ€t skizziert hat, prĂ€chtig voran. Der Verfassungsentwurf sieht die Bildung einer militĂ€rischen Kerngruppe vor âdie anspruchsvolle Kriterien in Bezug auf die militĂ€rischen FĂ€higkeiten erfĂŒllen und die im Hinblick auf die Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander festere Verpflichtungen eingegangen sindâ. Damit wird parallel zur Erweiterung die Hierarchisierung der EU vorangetrieben. Das militĂ€rische âAvantgardeeuropaâ (Fischer) wird die FĂŒhrung ĂŒbernehmen. Diese Gruppe soll auch bei internationalen MilitĂ€rmissionen voranmarschieren. Seinen Obulus abliefern mĂŒssen aber alle: âDie Mitgliedstaaten stellen der Union fĂŒr die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militĂ€rische FĂ€higkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur VerfĂŒgungâ.(5) Mit der geplanten EinfĂŒhrung eines PrĂ€sidenten des EU-Rates und eines EU-AuĂenministers erfolgt eine enorme Zentralisierung der AuĂen- und Sicherheitspolitik. Damit wollen die Machteliten der groĂen Nationalstaaten sicherstellen, dass sich ihre Interessen weitgehend reibungsfrei durchsetzen können. Auch die Weiterentwicklung der derzeitigen EU-Interventionsarmee, die noch aus nationalen Kontingenten besteht, zu einer zentralisierten EU-Armee, steht vor der TĂŒr. Der Verfassungsentwurf sieht vor, dass ein Beschluss der StaatsoberhĂ€upter dafĂŒr ausreicht. Parlamente und Bevölkerungen haben nichts mehr mitzureden.
Verfassungsauftrag: Blut fĂŒr Freihandel und âWeltordnungspolitikâ
AufrĂŒstungsverpflichtung, weltweite ErmĂ€chtigung fĂŒr Interventionskriege und AufstandsbekĂ€mpfung, Zentralisierung der AuĂen- und Sicherheitspolitik - wofĂŒr das alles? Kampf gegen den Terrorismus? Wer zu den hinteren Kapiteln des Verfassungsentwurfes vordringt, findet eine Antwort, was sich hinter dem Nebelvorhang âTerrorbekĂ€mpfungâ verbirgt. Hier finden wir den Zielkatalog fĂŒr das âauswĂ€rtige Handelnâ der EU. Darunter findet sich: âIntegration aller LĂ€nder in die Weltwirtschaftâ, âAbbau von BeschrĂ€nkungen des internationalen Handelsâ, sowie âeine verantwortungsvolle Weltordnungspolitikâ.(6) Anders ĂŒbersetzt: die EU-StreitkrĂ€fte dienen als militĂ€rischer Arm zur Umsetzung von GATS und anderer Freihandelsabkommen. LĂ€nder, die partout nicht bereit sind, ihre ReichtĂŒmer zu internationalem Handelsgut zu machen, weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass die âIntegration in die Weltwirtschaftâ den groĂen US- und EU-Konzernen eine Lizenz zum PlĂŒndern ausstellt, sollen militĂ€risch zur RĂ€son gebracht werden. Die SelbstermĂ€chtigung zur âWeltordnungspolitikâ lĂ€sst die Herrenmenschenarroganz erahnen, dass in Hinkunft die Welt am europĂ€ischen Wesen genesen soll. Wir wissen aus der Geschichte des 20. Jahrhunderts, welche unvorstellbaren Blutspuren die Versuche weiĂer âHerrenmenschenâ hinterlassen haben, die sich berufen fĂŒhlten, die Welt nach ihrem Bild âzu ordnenâ.
Doch das soll - auch das finden wir im Verfassungstext - âgemÀà den GrundsĂ€tzen der Charta der Vereinten Nationenâ(7) geschehen. Entwarnung? Wohl kaum. Den Trick, sich bei seinen imperialen Ambitionen auf die âGrundsĂ€tze der Charta der Vereinten Nationenâ zu berufen, hat man sich von der NATO abgeschaut. Die hat 1999 die BR Jugoslawien bombardiert - ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrates, also völkerrechtswidrig, aber sich auf die âGrundsĂ€tze der UN-Chartaâ berufend. Motto: Wenn der Sicherheitsrat nicht nach der eigenen Pfeife tanzt, schwingen sich die MĂ€chtigen zu Interpreten des Völkerrechtes auf. Ăhnlich hat auch die US-Administration beim Krieg gegen den Irak agiert. Als sie keine Mehrheit im Sicherheitsrat fand, hat sie sich selbst das Mandat zur Umsetzung der UN-Resolution 1441 erteilt.
VerfassungsermĂ€chtigung: BĂŒrgerkriegseinsĂ€tze
Auch militĂ€rische EinsĂ€tze von EU-Truppen im Inneren der Union werden durch die Verfassung ermöglicht: âDer Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der DurchfĂŒhrung einer Mission im Rahmen der Union beauftragenâ.(8) Damit wird jenen Bewegungen, die die ultimativen âWerteâ und âInteressenâ der Union - ungehinderter Waren- und Kapitalverkehr, Deregulierung und Liberalisierung, Förderung der Atomenergie, Abschottung der AuĂengrenzen, usw. - in Frage stellen, bereits von Anfang an die ultimative Rute ins Fenster gestellt.
EU fĂŒr âPrĂ€ventivkriegeâ und ârobuste Interventionenâ
Beim EU-Gipfeltreffen in Thessaloniki haben die Staats- und Regierungschefs den EU-Verfassungsentwurf grundsĂ€tzlich befĂŒrwortet. Vor allem die Vertreter der GroĂen zeigten sich voll des Lobes. Schröder sprach von einer âgroĂen Leistungâ und Chirac schwĂ€rmt von einer âbestmöglichen Syntheseâ.(9) Im Mai 2004 soll die Verfassung unterzeichnet werden. Politik wird bereits jetzt im Sinne dieser Verfassung gemacht. Beim EU-Gipfel in Thessaloniki wurde die Einrichtung der EU-RĂŒstungsagentur ab 2004 beschlossen. Die EU-Staatschefs segneten eine neue Sicherheitsdoktrin, die die Strategie des âPrĂ€ventiv (=Angriffs)kriegesâ und den Einsatz militĂ€rischer Gewalt gegen Staaten befĂŒrwortet, die ĂŒber Massenvernichtungswaffen verfĂŒgen, ab. Im Stil von Rumsfeld, Wolfowitz & Co heiĂt es: âMit den neuen Bedrohungen wird die Verteidigungslinie oft weit entfernt verlaufen [...] Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ist die allergröĂte Gefahr fĂŒr den Frieden und die Sicherheit zwischen den Nationen. Die neuen Gefahren sind dynamisch. Die terroristischen Netzwerke werden immer gefĂ€hrlicher, wenn man nicht gegen sie vorgeht. Wir hĂ€tten uns mit al-Qaida viel frĂŒher beschĂ€ftigen mĂŒssen. Das impliziert, dass wir bereit sein mĂŒssen zu handeln, bevor eine Krise entsteht [...] Eine Union mit 25 Mitgliedern und einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszufĂŒhren. Wir mĂŒssen eine strategische Kultur entwickeln, die frĂŒhe, schnelle und, falls erforderlich, robuste Interventionen fördertâ.(10)
Friedensvolksbegehren gegen militarisiertes Establishment
Ă-sterreichs Regierungsvertreter stimmten in Thessaloniki der EU-Sicherheitsdoktrin zu. Die Vertreter aller vier Parlamentsparteien im EU-Konvent - Hannes Farnleitner (Ă-VP), Caspar Einem (SPĂ-), Reinhard Bösch (FPĂ-) und Johannes Voggenhuber (GrĂŒne) - haben dem EU-Verfassungsentwurf zugestimmt. Das zeigt: die Friedensbewegung kann nicht auf die FĂŒhrungen der im Parlament vertretenen Parteien vertrauen. Die Friedensbewegung kann nur auf die eigenen KrĂ€fte vertrauen und auf die Friedenssehnsucht in der österreichischen Bevölkerung, die in der ungebrochen hohen Zustimmung zur NeutralitĂ€t zum Ausdruck kommt. Wir brauchen eine Basisbewegung gegen das zunehmend militarisierte Establishment. Das von der Plattform NeutralitĂ€t statt Euro-Armee eingeleitete Friedensvolksbegehren ist eine historische Chance, die Friedensbewegung zu einem politischen Faktor in Ă-sterreich zu machen, die die âHard-Powerâ-Ambitionen der Machteliten durchkreuzt. Jede/-r kann dazu einen Beitrag leisten. Und jeder Beitrag ist wichtig.
Gerald Oberansmayr
Anmerkungen:
(1) Entwurf fĂŒr eine Verfassung, EU-Konvent (12.6.2003), Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40
(2) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40 und Teil III, Titel V, Kapitel II, Abschnitt 2, Artikel III-207
(3) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel II, Abschnitt 2, Artikel III-205
(4) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-42
(5) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40
(6) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel I, Artikel III-188
(7) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel I, Artikel III-188
(8) Entwurf fĂŒr eine Verfassung, EU-Konvent (12.6.2003), wie (1)
(9) zit. nach SZ, 21.6.2003
(10) Ein sicheres Europa in einer besseren Welt, EU-Gipfel in Thessaloniki, 20.6.2003
aus: guernica 3/2003

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