- Die wirkliche Macht im Hause Springer usw. - LenzHannover, 23.10.2003, 14:17
Die wirkliche Macht im Hause Springer usw.
-->Es mag nur einen Verlage geben, die sich solche Standhaftigkeit auf Dauer leisten kann: Die TAZ, die hat nämlich keine Werbung und Springer geht es offenkundig noch gut genug (oder es war zu wenig Geld oder die notwendige Quittung störte).
Die Frage wär auch, wie hoch das Angebot sein muß, damit irgendwelche Artikel nicht erscheinen.
(HW zur TAZ: Die Dame beim Presseclub am Sonntag fand ich auch unerträglich)
manager-magazin.de, 23.10.2003, 10:37 Uhr
http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,270945,00.html
S C H L E I C H W E R B U N G
Ein unmoralisches Angebot
Von Klaus Boldt
Schleichwerbung, eine üble Form des Leserbetrugs, ist verboten. Doch in der Krise wachsen mit der Not der Medien die Begehrlichkeiten. manager magazin berichtet über ein besonders dreistes Angebot und sagt, wie der Axel Springer Verlag umgarnt wurde.
Hamburg - Die Werbekrise führt nicht nur zu schmerzhaften Umsatzrückgängen bei Fernsehsendern und Verlagen, sondern vermehrt zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Immer häufiger versuchen Unternehmen, die schlechte Finanzlage von Medien für Reklametricks zu nutzen. Über einen besonders dreisten Fall berichtet das manager magazin in seiner neuen Ausgabe, die am Freitag (24. Oktober) erscheint.
So habe die Berliner PR-Agentur Pro Planum dem Axel Springer Verlag 300.000 Euro im Jahr in Aussicht gestellt, wenn der Springer-Verlag im redaktionellen Teil seiner Publikationen Schleichwerbung für Produkte des Pharmariesen Novartis betreibe.
Springer-Verlagsgeschäftsführer Josef Probst hat dies nach Informationen von manager magazin abgelehnt. Für Novartis erklärte Kommunikationsreferent Philipp Kressirer, von Pro Planum und einem entsprechenden Auftrag wisse er nicht. Er konnte aber nicht ausschließen, dass bei Springer eine Novartis-Agentur initiativ geworden sei.
Schleichwerbung ist nach den Paragrafen 1 und 3 des"Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" sowie nach dem Pressekodex Ziffer 7 verboten.

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