- per mail bekommen,Abzocke? - orwell, 23.10.2003, 19:21
- Basis: § 17 EigZulG - keine Abzocke, so lange die Genossenschaft... - Ricoletto, 23.10.2003, 20:22
- danke für deine Info,o.t. - orwell, 23.10.2003, 21:08
- Basis: § 17 EigZulG - keine Abzocke, so lange die Genossenschaft... - Ricoletto, 23.10.2003, 20:22
danke für deine Info,o.t.
-->>... gewinnorientiert arbeitet,
>... nach dem 1.1.95 gegründet wurde,
>... vom"Genossen" (hihi... musst nicht mal in die SPD und bist Genosse:-)) eine Mindestbeteiligungssumme von 5113 € gezeichnet wird
>... dem Genossen die Option angedient wird, seine Anteile zu Wohnzwecken zu nutzen
>Die Grundförderung beträgt 3 % der zeichnungssumme also bei Mindestbet. = 153 €
>Das eigtl. Interessante ist die Kinderförderung mit 256 € p.a. für 8 Jahre (so lange die Kinder auch noch förderfähig sind!!)
>Wenn Du also davon ausgehst, dass diese rechtlichen Grundlagen"sauber" sind, prüfe im Prospekt - besser noch in der Satzung der Genossenschaft! - wie die Mittelverwendung der Genossenschaft ist; es gibt jede Menge Genossenschaften, die zwar ein paar Wohnungen ihr eigen nennen, aber mit dem eingesammelten Geld auch am Finanzmarkt agieren könnten.
>bei Fragen gern mehr
>Rico

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