- Nur mal kurz gerechnet: Schwarzarbeitsbekämpfung - marsch, 23.10.2003, 20:06
- Pensionen und Beamtenfrühverrentungen nicht vergessen. - Lichtenberg, 23.10.2003, 21:31
- Re: Wo"Schwarzarbeit" sanktioniert wird. - ocjm, 24.10.2003, 02:15
- schon mal ne Rechnung bekommen, - Dieter, 23.10.2003, 23:31
- Und das alles nur,... - Zardoz, 24.10.2003, 01:43
- 182 Mio. € Nacherhoben heißt nicht, 182 Mio kassiert! - LenzHannover, 24.10.2003, 16:32
- Pensionen und Beamtenfrühverrentungen nicht vergessen. - Lichtenberg, 23.10.2003, 21:31
Re: Wo"Schwarzarbeit" sanktioniert wird.
-->beim ARBEITSGERICHT
sobald heute eine kündigung vergleichlich vor dem arbeitsgericht verhandelt wird geht es um bares oder wiedereinstellung.
in der regel erfolgt dann ein vergleich auf der basis x monatsgehälter netto ohne steuern und sozialabgaben als abfindung für die aufgabe des arbeitsplatzes..
die eigentlichen verlierer sind dann die sozialversicherungen und unser armer herr eichel.
demnach ist jede kündigung eines großunternehmens, auch wenn diese vor gericht endet, rein finanziell ein gewinn für den arbeitgeber.
bis heute sind urteile unbekannt, die den sozialkassen und dem fiskus den gesetzlich zustehenden anteil gesichert haben.
ich meine, dass alle arbeitgeber (großunternehmen), wenn sie arbeitnehmer freisetzen, (kündigung, vorruhestand, arbeitslosigkeit) für die zeit der verbindlichen kündigungsfristen, neben den netto-monatsgehältern auch noch die lohnsteuer und die sozialabgaben entrichten sollten, sofern deren geschäftsführer mehr als das 10-fache des durchschnittseinkommens der produktiven arbeitnehmer bekommen.
gleiches gilt für die zeit der arbeitslosigkeit vor verrentung.
es kann doch nicht angehen, dass arbeitnehmer ihren arbeitsplatz verlieren, sozialversicherungsbeiträge und lohnsteuer gespart werden, während in den oberen etagen immer größere exzesse finanziert werden.
einer der gründe, warum unsere sozialkassen und die lohnsteuer seit jahren rückläufige einnahmen verzeichnen.
aktuell erleben wir eine entlastung der unternehmen zu lasten unserer sozialkassen, die so nicht weiter finanzierbar ist.
es gilt nur noch:
SOZALISIERUNG DER VERLUSTE und PRIVATISIERUNG DER GEWINNE.
otto

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