- Nochmal Toll-Collect: Dumm, dĂĽmmer oder einfach nur korrupt? - Nachfrager, 24.10.2003, 22:49
- Re: Nochmal Toll-Collect: sichtbare Demonstration der Hochherrschaftlichkeit - Baldur der Ketzer, 24.10.2003, 22:59
Nochmal Toll-Collect: Dumm, dĂĽmmer oder einfach nur korrupt?
-->Aus"Tagesschau.de":
Maut: Schadenersatz ausgeschlossen
Die Bundesregierung hat im Maut-Streit gegenüber dem Unternehmen Toll Collect keinen Schadenersatzanspruch. Unabhängige Rechtsexperten haben im Auftrag des ARD-Hauptstadtstudios die Verträge geprüft und den Haftungsausschluss bestätigt.
Nach dem bisher vertraulichen Mautvertrag, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, ist „neben der Vertragsstrafe" eine „verschuldensunabhängige Haftung" von Toll Collect"ausgeschlossen". Juristen der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan & Hartson Raue sowie Professor Christoph Paulus von der Humboldt-Universität, die den Vertrag für das ARD-Hauptstadtstudio prüften, kamen beide unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung keinen Anspruch auf Schadenersatz hat.
Damit könnte die Bundesregierung entgegen ihren eigenen Behauptungen von Toll Collect nicht jene 156 Millionen Euro monatlich verlangen, die Finanzminister Hans Eichel als Mauteinnahmen seit September im Bundeshaushalt eingeplant hat.
Nach dem Vertrag hat die Bundesregierung bei einer Verzögerung des Starttermins demnach lediglich Anspruch auf eine Vertragsstrafe. Diese beträgt vom vierten bis sechsten Monat nach Starttermin 250.000 Euro pro Tag, vom siebten Monat an 500.000 Euro pro Tag.
Toll-Collect-Juristen"ausgesprochen gewieft"
Der Jurist Dr. Justus Schmidt-Ott von der Wirtschaftskanzlei Hogan & Hartson Raue sagte dem ARD-Hauptstadtstudio:"Die Bundesregierung hat nach meiner Auffassung keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Frage ist im Vertrag ausdrücklich geregelt. Anstelle des Schadenersatzes ist eine Vertragsstrafe vorgesehen. Zum selben Ergebnis kommt Professor Paulus."Ich habe den Eindruck, dass die Juristen auf Seiten von Toll Collect ausgesprochen gewieft gewesen sind", erklärte Paulus.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Haftungsausschluss nicht bei vorsätzlichem Handeln gilt. Dies wäre nach Ansicht des Anwaltes Dr. Kai Uwe Pritzsche,der die Bundesregierung berät, der Fall, wenn Toll Collect „bereits bei Vertragsschluss gewusst hätte, dass die Einhaltung des Termins im September nicht möglich sei und das Unternehmen trotz dieses Wissens die Verpflichtung eingegangen sei."
Dies vor Gericht" zu beweisen" ist nach Auffassung von Professor Paulus „erfahrungsgemäß" nicht möglich.
Stand: 24.10.2003 19:52 Uhr

gesamter Thread: