- Frage @Alle: RV-Befreiung für angestellte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, RAe? - Das_Orakel_aus_Oberlahnstein, 27.10.2003, 17:18
- Sofern Sie als Selbständige oder Freiberufler tätig sind trifft das zu. (owT) - Stein v. R., 27.10.2003, 17:23
- Re: Und wenn Sie Angestellte sind? (owT) - Das_Orakel_aus_Oberlahnstein, 27.10.2003, 17:34
- Nun, dann unterliegen sie der RV-Pflicht. Es sei denn jemand ist auchAG-Vorstand (owT) - Stein v. R., 27.10.2003, 17:41
- Nein - Sie können alternativ auch in Ihr Versorgungswerk einzahlen. (owT) - Tierfreund, 27.10.2003, 17:54
- Schlupflöcher für den Ausstieg aus der Zwangsrente - kizkalesi, 27.10.2003, 18:19
- Re: Schlupflöcher für den Ausstieg aus der Zwangsrente - Euklid, 27.10.2003, 18:25
- Re: Schlupflöcher für den Ausstieg aus der Zwangsrente - kizkalesi, 27.10.2003, 19:29
- @Euklid: Warum ziehst du dir denn diesen ganzen Quatsch 'rein solange noch - Josef, 27.10.2003, 20:48
- Re: @Euklid: Warum ziehst du dir denn diesen ganzen Quatsch 'rein solange noch - Euklid, 27.10.2003, 21:24
- Re: Schlupflöcher für den Ausstieg aus der Zwangsrente - Euklid, 27.10.2003, 18:25
- Re: Nein - Sie können alternativ auch in Ihr Versorgungswerk einzahlen. - Euklid, 27.10.2003, 18:19
- Schlupflöcher für den Ausstieg aus der Zwangsrente - kizkalesi, 27.10.2003, 18:19
- Nein - Sie können alternativ auch in Ihr Versorgungswerk einzahlen. (owT) - Tierfreund, 27.10.2003, 17:54
- DANN IST ES UNZUCHT MIT ABHÄNGIGEN!!! (owT) - Albrecht, 27.10.2003, 19:33
- Nun, dann unterliegen sie der RV-Pflicht. Es sei denn jemand ist auchAG-Vorstand (owT) - Stein v. R., 27.10.2003, 17:41
- Re: Und wenn Sie Angestellte sind? (owT) - Das_Orakel_aus_Oberlahnstein, 27.10.2003, 17:34
- Re: Frage @Alle: Es gibt ein Rechtsanwälteversorgungswerk - monopoly, 27.10.2003, 17:56
- Sofern Sie als Selbständige oder Freiberufler tätig sind trifft das zu. (owT) - Stein v. R., 27.10.2003, 17:23
Schlupflöcher für den Ausstieg aus der Zwangsrente
-->hallo
ich meine, so war das noch nicht am board
aws.
kiz
Schlupflöcher für den Ausstieg
Fair oder nicht:
Es gibt Wege aus der Zwangsrente
Berlin - khm - Ein Szenario wie am Neuen Markt: Private Anleger und Sparer stecken Geld in eine heiß gelaufene Geldmaschine. Doch am Ende kommt weniger hinten raus, als vorn reingesteckt wurde. Zerbröselt im Getriebe des Systems. Das System heißt diesmal Rente, gesetzliche Rente. Auch wenn es immer noch Optimisten gibt, die an mathematischen Voodoo-Zauber glauben, steht fest: Das Standardmodell funktioniert nicht mehr, der Generationenvertrag ist ausgehebelt. Deutschlands junge Angestellten und Arbeiter müssen nach rentablen Alternativen suchen, Solidarität hin oder her.
Schlupfloch 1: Bei den Freiberuflern liegt der Fall bekanntlich anders, sie sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Für sie ist der Weg frei, eine eigene private Altersvorsorge aufzubauen, zum Beispiel mit Fonds und Versicherungen, ohne in die Solidarkasse einzahlen zu müssen. Eine gut funktionierende Bürokratie hält natürlich Paragrafen parat, um die Sache kompliziert zu machen. Nebenbei seien nur die Fälle der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen oder Scheinselbstständigen erwähnt. Sonst läuft die Sache rund, da die meisten Berufsgruppen wie Anwälte, Steuerberater, Apotheker, Architekten oder Ärzte über berufsständische Versorgungswerke verfügen. Für Arbeitnehmer bietet sich die Chance, sich von der gesetzlichen Sozialversicherung befreien zu lassen, weil die Regelung auch für Mitglieder dieser Berufsgruppen gilt. Ein Vorteil, so lange die Versorgungswerke besser wirtschaften. Unternehmer, so lange sie geschäftsführende Gesellschafter sind, dürfen sich auch selbstständig versichern.
Schlupfloch 2: Nicht nur die Gesetzgeber sind kreativ, für die Zunft der Steuerberater und Rechtsanwälte gilt das mindestens ebenso. Sie leben schließlich davon. Einen interessanten Lösungsweg zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenpflicht hat sich die Mühlheimer Kanzlei Jahnel, Wirtz, Krämer, Klee, von der Ohe einfallen lassen. Abgesegnet von der Grundsatzabteilung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte dürfen - so die Anwälte - nebenberufliche Vorstände, die hauptberuflich einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, von der Rentenversicherung befreit werden. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Aber seitdem es die Möglichkeit der kleinen AG gibt, bietet sich diese Chance. Und seitdem die Lücke im Gesetz publik geworden ist, mehren sich die Anfragen in den Büros vieler Anwälte und Steuerberater. Es herrscht plötzlich Gedränge an der Hintertür. Und Eile ist sicherlich geboten für die, die es noch nicht geschafft haben. Die nächste Gesetzesänderung kommt bestimmt.

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