- OT: Frage an das geballte Forumswissen:... (mwT) - PATMAN1, 27.10.2003, 21:16
- Re: das interessiert auch mich.... - -- Elli --, 27.10.2003, 21:40
- Nur unsere Gründe sind unterschiedlich,.... ;-) - meine sind beruflich (owT) - PATMAN1, 27.10.2003, 22:07
- NACHTRAG: die Gesetzestexte kenne ich - die Anwendung interessiert mich (owT) - PATMAN1, 27.10.2003, 23:18
- Re: OT: Frage an das geballte Forumswissen:... (mwT) - stocksorcerer, 28.10.2003, 09:23
- Re: OT: Frage an das geballte Forumswissen:... (mwT) - dottore, 28.10.2003, 09:59
- Nachgefragt... - fridolin, 28.10.2003, 12:06
- Re: Nachgefragt... - dottore, 28.10.2003, 13:00
- Nachgefragt... - fridolin, 28.10.2003, 12:06
- Re: das interessiert auch mich.... - -- Elli --, 27.10.2003, 21:40
Nachgefragt...
-->Ansonsten gitlt"Informantenschutz", d.h. die Info-Quelle darf, sofern vereinbart, nicht preisgegeben werden, auch nicht vor Gericht. Geschieht das doch, ist Klage auf Schadensersatz angeraten, wobei der Schaden nachgewiesen werden muss.
<font color=#0000FF>Hallo,
jetzt habe ich mal interessehalber eine Nachfrage zum Zusammenhang von Informantenschutz einerseits und den presserechtlichen Sorgfaltspflichten andererseits.
Folgender Fall angenommen: Die Zeitung A bringt einen Bericht, wonach Herr X sich in irgendeiner Weise unehrenhaft verhalten oder sogar strafbar gemacht haben könnte. Zeitung und Redakteur berufen sich zum Beweis auf Angaben eines anonym bleibenden wollenden Informanten, der das genau wisse.
1) Darf eine Zeitung allein aufgrund der Angaben eines Informanten einen entsprechenden Bericht bringen, oder welche Sorgfaltspflichten hat die Presse? Beispielsweise Verlangen einer Eidesstattlichen Versicherung des Informanten über den Sachverhalt, eigene Recherchen, Befragung des Belasteten zu dem Vorfall?
2) Angenommen, der Belastete betrachtet die Aussage als Lüge und will dagegen gerichtlich vorgehen. Einerseits strafrechtlich (Verleumdung, falsche Beschuldigung, etc.), andererseits zivilrechtlich (Widerruf durch Zeitung, Untersagung der Weiterverbreitung, etc.). Wer trägt da die Beweislast, wenn die Zeitung einen anonymen Informanten als Quelle ins Spiel bringt, der aber nicht genannt werden kann und deshalb auch keine Aussagen machen kann?
Danke.
</font>

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