- @ nereus - das 500 DM Beispiel von dottore - Bernd Niquet, 06.11.2000, 10:33
- Re: @ nereus - das 500 DM Beispiel von dottore - dottore, 06.11.2000, 12:37
@ nereus - das 500 DM Beispiel von dottore
Lieber nereus,
habe gerade noch einmal das 500 DM Beispiel von dottore herausgesucht, bei dem sich für dich (simsalabim) die Tür des Verständnisses geöffnet hat. Wollen wir mal sehen, ob das bei mir auch so ist:
>>Es gibt keine"Geldmenge" (dies ist ein sachentechnischer Bwegriff, wie Wassermenge), sondern immer nur eine Geld s u m m e (= Addition aller im Umlauf befindlichen GZ. Beim Thema Geld haben wir es immer und ausschließlich mit Schuldrecht zu tun und Schulden sind immer verzinslich unterwegs. Oder anders: Die Buba würde niemals einen unverzinslichen Wechsel ankaufen, also ein Papier, das keinerlei Diskont (Abzinsung hat). Denn dann könnte der Wechsel gleich unendlich lange laufen, weil der Druck fehlt, ihn mit Zins (diesmal echtem) einzulösen.
>Sind wir alle, die an eine Geldmenge glauben, also vollkommen behämmert? Und was soll der Unterschied"Menge" und"Summe". Sind 5 Scheine eine Menge oder eine Summe von 5 Scheinen. Ich begreife den Unterschied nicht?
Fünf 100-Mark-Scheine sind als 5 Scheine eine Menge (5 Stück Papier). 500 Mark sind 5 mal 100 Mark, also die Summe 500 Mark (nicht Menge).
Oder Mal Sachenrecht: Ich leihe Dir 5 Hunderter und schreibe die Nummern auf und sage: Bernd, die leihe ich Dir und die mit genau den Nummern will ich als 5 Stücke (Menge) zurück haben. Papierverleih. Mengentechnisches Phänomen.
Und Schuldrecht: Ich leihe Dir 500 Mark und sage: Diese Summe will ich zurück heben, kannst auch in 20ern zurückzahlen. Geldverleih. Schuldrechtliches Phänomen.
Die Ã-konomen haben nicht nur Probleme mit der Juristerei, sondern bringen auch immer wieder Sachenrecht und Schuldrecht durcheinander.
Sehr schön zu sehen beim Fundrecht! Ich verliere 100 Mark, jemand findet sie und liefert den Schein im Fundbüro ab. Worauf habe ich jetzt Anspruch? Auf 100 Mark oder auf den Schein (Sache!), den ich verloren habe?
Selbstverständlich auf die Sache. Das Fundamt darf (!!!) mir nicht 100 Mark als Summe zurückgeben. Sondern nur den Schein, den ich verloren habe.
Jetzt Brand im Fundbüro. Das Amt hat mir schon mitgeteilt, dass sie meinen Hunderter in Verwahrung haben. Jetzt isser verbrannt. Was habe ich? Einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Fundamt.
Also, ich weiß noch immer nicht, was das soll? Nach dottores Definition wäre die Geldmenge der Ã-konomen also eine Geldsumme. Doch was ändert sich dadurch? Nichts, denn nur das Wort hat sich geändert.
Es könnte natürlich auch sein, dass dottore hier Bestands- mit Stromgrößen durcheinanderbringt. Doch ich will nichts unterstellen. Sondern nur anmerken, dass natürlich fünf 100 DM Scheine eine Bestandsgröße sind, ein Einkommen von 500 DM jedoch eine Stromgröße - und beides in keinster Weise durcheinadergewirbelt werden darf. Denn Banknoten sind Geld, wohingegen Einkommen zwar in Geld gemessen werden, selbst aber kein Geld sind.
Mit den besten Grüßen
BN
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