- OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 12:55
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - Karl52, 31.10.2003, 13:08
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:16
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - Karl52, 31.10.2003, 14:25
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 13:22
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:16
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:12
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 13:27
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:39
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 13:51
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:39
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 13:27
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - Karl52, 31.10.2003, 13:08
Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang
-->>>Hallo zusammen,
>>ich wohne im ländlichen Gebiet u. habe seit jeher eine eigene Wasserversorgung.
>>Nun werde ich gezwungen, an die Fernwasserversorgung anzuschließen. Wer hat brauchbare Infos, dem Anschlußzwang zu entgehen, vor allem bei diesen Voraussetzungen (siehe Link).
>>
>>Gruß Franz
>Hallo Franz,
>die Diskussion hatte meine Mutter vor Jahren auch mal. Per Nachweis der Wasserqualität durch ein UNABHÄNGIGES Institut konnte sie dem entgehen. Scheint auf Bestandsschutz oder sowas hinauszulaufen.
>Son Gutachten ist zwar nicht ganz billig, ist aber eine Einmalausgabe
>Das Haus meiner Eltern ist Baujahr 1952, hat 'nen Brunnen, weil damals eigens über mehr als zwei Kilometer eine Wasserleitung hätte gebaut werden müssen.
>Allerdings muß im Fall, daß das Haus nach dem Tod meiner Mutter verkauft wird, der Zwangsanschluß dann doch erfolgen, sagt jedenfalls das örtliche Wasserwerk Schaumermal!
>Gruß Karl
hall karl,
wie du schreibst liegt das haus deiner mutter im außenbereich (§ 35 BauGB ) da genießt die nutzung natürlich den überwirkenden Bestandsschutz. auch die kosten wären imn keinem verhältnis zum nutzen gestanden
LOMITAS

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