- OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 12:55
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - Karl52, 31.10.2003, 13:08
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:16
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - Karl52, 31.10.2003, 14:25
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 13:22
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:16
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:12
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 13:27
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:39
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 13:51
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - LOMITAS, 31.10.2003, 13:39
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - FRANZ, 31.10.2003, 13:27
- Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang - Karl52, 31.10.2003, 13:08
Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang
-->Hallo Lomitas,
du hast richtig getippt, Auftrag wurde an Baufirma vergeben, gefragt hat mich keiner.
Hast du den Link angeschaut in meinem ersten Posting, wäre da ein Angriffspunkt?
Gruß Franz
Danke vorerst, ich muß dann weg
>hallo franz,
>erst mal was vorab. kosten für ver- und entsorgungseinrichtungen sieht das BauGB trotz ihrer zugehörigkeit zur erschließung nicht beitragsfähig sondern nur umlagefähig.
>geh davon aus das ein B-Plan aufgestellt wurde ( bau der leitung in der freien natur ) hat die gemeinde die erschließungsmasnahmen an einen bauträger im sinne von einem vorhaben- und erschließungsplan vergeben? wenn ja stellt sich sofort die frage ob du mit diesem unternehmen einen vertrag abgeschlossen hast. wenn nicht bleibt das unternehmnen auf seine kosten sitzen.
>ist aber nur eine ferndiagnose da viel zu wenig information.
>LOMITAS

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