- wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? - Toby0909, 31.10.2003, 10:42
- Re: wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? OBACHT! - Baldur der Ketzer, 31.10.2003, 11:14
- für was brauch ich eigentlich eine Identität??? - Toby0909, 31.10.2003, 11:45
- Endlich mal ein vernuenftiger Ansatz - Pudelbirne, 31.10.2003, 15:19
- Re: wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? OBACHT! - Euklid, 31.10.2003, 11:47
- Re: wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? OBACHT! - Karl52, 31.10.2003, 12:02
- Re: wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? OBACHT! weitere Frage - Cichetteria, 31.10.2003, 14:11
- Re: wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? weitere Frage - Baldur der Ketzer, 31.10.2003, 15:27
- Re: wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? OBACHT! weitere Frage - siggi, 01.11.2003, 00:48
- für was brauch ich eigentlich eine Identität??? - Toby0909, 31.10.2003, 11:45
- Re: wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? OBACHT! - Baldur der Ketzer, 31.10.2003, 11:14
Re: wo kann ich eigentlich meinen Pass abgeben? weitere Frage
-->Hallo, Chichette,
>
>ich bin dort steuerpflichtig, wo in den sogenannten Lebensmittelpunkt habe: Also wenn in ein halbes Jahr + ein Tag in Spanien oder Itlien gemeldet bin, lebe, wohne, Einkünfte habe, Vermögen habe, bin ich dort steuerpflichtig mit allem!
<font color=#0000FF>Nein. So stimmt das nicht.
1) Alles Einkommen wird dort besteuert, wo es anfällt, egal, wer es bezieht (Quellensteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer etc.)
2) Zugleich wird der Bezieher besteuert mit all seinen Einkünften, und zwar dort, wo er wohnt oder sich gewöhnlich aufhält.
3) Für Italien und Spanien würde im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht dem Staate zugebilligt, in dessen Gebiet es anfällt.
Beziehst Du Mieteinkünfte aus Deutschland, sind die in der BRDDR steuerpflichtig, obwohl Du in Italien wohnst. etc.
Beziehst Du Arbeitseinkommen in Italien, dann bekommt Deutschland davon nichts.
4) Es kommt nicht nur darauf an, wo Du Dich aufhältst, und wo Du gemeldet bist, sondern auch darauf, ob Du irgendwo eine Wohnung unterhältst. Das kann auch die berühmte Abstellkammer unterm Dach bei Schwesterherz sein (Boris-Falle).
5) Damit also die BRDDR nichts mehr von Dir bekommt,
- darfst Du in der BRDDR keinerlei Wohnsitz mehr haben, also weder Haus, noch Wohnung, noch Bleibe etc. - wirklich nichts. Auch nicht eine Freundin, bei der Du manchmal übernachtest. Selbst das gilt schon als Wohnsitz. Und wenn Du nur 5 Tage im JAhr dort bist, oder gar nicht (der Montagearbeiterfall in Saudi-Arabien, kommt nach 5 Jahren erstmals heim, muß für die ganze Zeit voll deutsche Steuern zahlen - weil er seine Wohnung beibehielt.
- darfst Du keinerlei Geldzuflüsse bzw. Einkommen mehr aus der BRDDR haben, also dort nicht arbeiten, nichts dort oder dorthin vermieten, dort keine Firma unterhalten, etc.
- darfst Du auch nicht länger als die berühmten 183 Tage pro Jahr im Hotel oder Sanatorium wohnen.
Erst dann biste raus.
</font>
>Bin in Deuschtland ein halbes Jahr + 1 Tag gemeldet, habe Einkünfte, Vermögen, Rente usw. dann ist der deutsche Fiskus am Drücker
>Ist mir soweit klar. Die andere Hälfte geht leer aus.
<font color=#0000FF>Nein.
Du bist hier voll steuerpflichtig, wenn Du auch nur einen einzigen Tag gemeldet bist, oder eine Wohnung hast. Ob die Einkünfte dann aufteilt werden, richtet sich nach dem DBA, sofern es eines gibt.
Selbst, wenn Du nicht in der BRDDR gemeldet bist, Dich dort nicht aufhältst, keine Freundin dort hast und keine Wohnung, dann bist Du immer noch mit allem dort steuerpflichtig, was Du von dort beziehst</font>
>Wenn ich das aber jetzt so deichsele, dass ich, sage ich mal, 1/3 des Jahres in Spanien, 1/3 des Jahres in Italien und ein 1/3 des Jahres in Deutschland bin - kriegt dann keiner was????????????
<font color=#0000FF>Das ist der berühmte Permanent Traveller Kurtz........sofern Du in keinem dieser Länder eine Wohnung unterhältst, sondern z.B. in einem Wohnmobil umherkurvst, oder, noch besser, auf Deiner Segelyacht wohnst, dann kriegt keiner etwas von dem, was Du aus sonstigen Ländern beziehst.....wird aber etwas schwierig, wenn Du Deinen Paß verlängern lassen mußt, ohne Wohnsitz wird die Zuständigkeit ein problem und die Behörden drücken sich da gerne, es läuft dann darauf hinaus, daß die Paßstelle am letzten innerdeutschen Wohnort für die Verlängerung/Neuausstellung zuständig ist.....</font>
>Wer will mich denn dann überhaupt habhaft machen koennen?
<font color=#0000FF>die lieben Feinde und Neider aus der Nachbarschaft, verflossene Ex-Lieblinge und Co. sind des Steuerfahnders beste ZuträgerInnen</font>
>Im unwahrscheinlichen Extremfall:Es gibt ja auch immer die"Version in Wohnmobil unterwegs zu sein".Andauernd, mal hier mal da, für keinen zu kriegen?
<font color=#0000FF>Richtig. Wer es mag, kann das machen, es sollte tatsächlich funktionieren. Bloß - auf wen läßt Du Dein WoMo zu? Wenn Du keinen festen Wohnsitz mehr hast......welche Adresse gibst Du der Autoversicherung? Anmieten wird teuer......der Teufel steckt im Detail, bei jeder Polizeikontrolle bzw. an der Grenze kommt die Frage auf, wo wohnen Sie, wegen Zollinland etc., dann erkläre mal, daß Du nirgends wohnst.....</font>
>Wie geht das denn dann? Beispielsweise ein freiberuflicher Webdesigner oder Programmierer oder Softwareentwickler usw. usw. koennte doch überall und eben nirgens seiner Tätigkeit nachgehen.Oder laufen dann womöglich drei und mehr Behörden hinter einem her?
<font color=#0000FF>sofern gewerbliche Dienstleistungen angeboten werden, hast Du eine mehrwertsteuerliche Komponente im Spiel. Grenzüberschreiende Leistungen sind ein Kapitel für sich. Jedenfalls hat ja jeder Deiner Kunden Deine jeweilige rechnung in den Büchern, und bei Kontrollmitteilungen kann sich mal jemand an Dir festbeißen. Die machen das gerne, weil Kontrollmitteilungen keinem Prüfer schaden können, nur Dir, aber das ggf. gewaltig. Kontrollmitteilungen sind keine Verwaltungsakte und daher nicht anfechtbar. Das ist eine Tummelwiese mit Narrenfreiheit für jeden Perversling..........also, Ansatzpunkte gibt es überall, wenn Du als Unternehmer tätig bist, auch vom Ausland aus, sofern Deine Kunden in der BRDDR sitzen......</font>
>Ich weiss in diesem Zusammenhang von Gunilla von Bismarck, dass die seit zwei Jahrzehnten weder in Spanien noch in Deutschland Steuern zahlt, weil sie einfach den Deutschen erzählt, sie arbeite, lebe und verdiene in Spanien, den Spaniern erzählt sie einfach, sie sei ja Deutsche und wäre immer gerade nur zum Urlaub da.
>Die lacht sich tot.
<font color=#0000FF>das sind diese ewig kolportierten Geschichten, daß das so sein soll. Vielleicht ist es ja so, dann hat sie Glück und im Prinzip soll das früher generell so gelaufen sein. ich will nicht sagen, daß es akzeptiert wurde, aber es soll möglich gewesen sein, es so zu versuchen. Das bedeutet aber nicht, daß Du deswegen keiner Steuerpflicht unterliegst.Man kann ja 10 Jahre lang zurückreichend nacherheben, effektiv sind es fast 12 Jahre wegen der Besteuerungszeiträume......ich würde mich auf so etwas nun überhaupt nicht verlassen, zumal die EU sehr enge Verbindungen der Behörden untereinander geknüpft hat......</font>
Beste Grüße vom Baldur

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