- Berliner Haushalt verfassungwidrig - dottore, 31.10.2003, 18:24
- Re: Sorry, muss natürlich 115 GG heißen (owT) - dottore, 31.10.2003, 18:27
- Re: Nicht klageberechtigt/Betroffener/Popularklage - monopoly, 31.10.2003, 18:34
- Re: Nicht klageberechtigt/Betroffener/Popularklage - dottore, 31.10.2003, 19:22
- Haushalt(E) verfassungwidrig - juristische Folgen??? - mkF - McShorty, 31.10.2003, 18:39
- Re: Haushalt(E) verfassungwidrig - juristische Folgen??? - mkF - Euklid, 31.10.2003, 18:50
- Re: Ob Gysi es geahnt hatte, der Schlaue? - monopoly, 31.10.2003, 18:47
- Warum schlau? Der war doch selbst beteiligt. (owT) - prinz_eisenherz, 31.10.2003, 20:32
- Re: Ja, und ist, weil schlau,"zurückgetreten" (owT) - dottore, 31.10.2003, 20:48
- Warum schlau? Der war doch selbst beteiligt. (owT) - prinz_eisenherz, 31.10.2003, 20:32
- fein da müssen Erwin u. Edmund ihren Bürgern halt tiefer in die Taschen greifen - kingsolomon, 31.10.2003, 19:39
Berliner Haushalt verfassungwidrig
-->Ob Gysi es geahnt hatte, der Schlaue?
Berlin, 31. Okt (Reuters) - Der Berliner Doppelhaushalt für die Jahre 2002 und 2003 ist rechtswidrig und nichtig. Ab sofort gilt eine Haushaltssperre.
Der Haushalt der Koalition aus SPD und PDS mit einer erheblichen Neuverschuldung sei mit der Landesverfassung unvereinbar, urteilten die Richter des Landesverfassungsgerichts am Freitag. Der Etat sei ab der Verkündung des Urteils auch nichtig. Damit setzten sich die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Grünen mit einem Normenkontrollantrag durch. Sie hatten kritisiert, die Summe der Neuverschuldung Berlins im laufenden Doppelhaushalt liege mit rund zehn Milliarden Euro in unzulässigem Ausmaß über der Höhe der Investitionen von rund 3,9 Milliarden Euro. (AZ: VerfGH 125/02)
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erklärte, aus der Verfassung ergebe sich, dass mit dem Urteil eine Haushaltssperre bis zum Jahresende gelte. Sie müsse nicht eigens vom Senat beschlossen werden. Einstellungen oder Beförderungen seien jetzt beispielsweise nicht möglich."Alles, was zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verwaltungstätigkeit notwendig ist, kann gemacht werden", sagte Wowereit. Er kündigte an, der Haushaltsplan 2004/2005 werde nach den Kriterien des Landesverfassungsgerichts überarbeitet.
Insbesondere werde deutlich gemacht werden, wie die Neuverschuldung zur Abwendung [wie bitte?] der wirtschaftlichen Notlage eingesetzt werden sollten. Eine Alternative zum Konsolidierungskurs gebe es nicht.
Der Regierungschef wertete das Urteil als hilfreich bei der Klage Berlins auf Finanzhilfen des Bundes. Die Richter hätten auch eine finanzielle Notlage Berlins gesehen. Der rot-rote Senat hatte für das mit mehr als 50 Milliarden Euro verschuldete Land eine extreme Haushaltsnotlage festgestellt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschuldungshilfen des Bundes.
[Wieder was gelernt:"Entschuldungshilfe", die jemand leisten muss, der seinerseits damit seine Verfassung verletzt, siehe 114 GG]
"SENAT HÄTTE SICH FRÜHZEITIG AUF NOTLAGE BERUFEN MÜSSEN"
Die Richter akzeptierten zwar das Argument des Senats, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört. Gründe dafür seien vor allem die hohe Arbeitslosigkeit und das fehlende Wirtschaftswachstum.
[Wäre Berlin nicht überschuldet, könnten die Berliner Vollbeschäftigung und Wachstum haben - nur so halt nicht mehr]
Zur Rechtfertigung der überhöhten Kredite hätte sich Senat aber schon im Gesetzgebungsverfahren auf eine extreme Haushaltsnotlage berufen und zudem darlegen müssen, mit welchen konkreten Maßnahmen er diese Punkte hätte verbessern wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dies sei aber nicht geschehen. Pauschale Absichtsbekundungen reichten nicht aus.
Wegen bereits verzeichneter Steuerausfälle und weiterhin erwarteter Einnahmerückgänge hat nach Bayern inzwischen auch Niedersachsen eine Haushaltssperre verhängt.
[Das mit NS hatte hier schon LOMITAS reingestellt]
bus/rbo
REUTERS
311743 Okt 03
Tja und nun?
Der Bundeshaushalt wird so, wie's ausschaut nicht verfassungskonform sein können - von Maastricht mal ganz abgesehen. Es sei denn Eichel erklärt den berühmten Notstand,"Ungleichgewicht" und so.
Möglich: Jemand aus der Opposition klagt, wie in Berlin. Wird's jemand tun? Der normale Bürger ist nicht klagberechtigt. Ist aber eh schon wurscht.
Und aufmunternden Gruß!

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