- Berliner Haushalt verfassungwidrig - dottore, 31.10.2003, 18:24
- Re: Sorry, muss natürlich 115 GG heißen (owT) - dottore, 31.10.2003, 18:27
- Re: Nicht klageberechtigt/Betroffener/Popularklage - monopoly, 31.10.2003, 18:34
- Re: Nicht klageberechtigt/Betroffener/Popularklage - dottore, 31.10.2003, 19:22
- Haushalt(E) verfassungwidrig - juristische Folgen??? - mkF - McShorty, 31.10.2003, 18:39
- Re: Haushalt(E) verfassungwidrig - juristische Folgen??? - mkF - Euklid, 31.10.2003, 18:50
- Re: Ob Gysi es geahnt hatte, der Schlaue? - monopoly, 31.10.2003, 18:47
- Warum schlau? Der war doch selbst beteiligt. (owT) - prinz_eisenherz, 31.10.2003, 20:32
- Re: Ja, und ist, weil schlau,"zurückgetreten" (owT) - dottore, 31.10.2003, 20:48
- Warum schlau? Der war doch selbst beteiligt. (owT) - prinz_eisenherz, 31.10.2003, 20:32
- fein da müssen Erwin u. Edmund ihren Bürgern halt tiefer in die Taschen greifen - kingsolomon, 31.10.2003, 19:39
Re: Nicht klageberechtigt/Betroffener/Popularklage
-->Hi,
>Wieso ist der Normalbürger nicht klagebefugt?
>Als Betroffener?
>Oder wegen Ausschluß einer Popularklage?
Gegen Haushalte (Etats) kann der Bürger nicht klagen. Das Recht, Haushaltsgesetze zu verabschieden, ist das Kernrecht des jeweiligen Parlaments. Wir hatten dies schon vor kurzem im S-H-Fall, wo die Abgeordenten sich höhere Diäten genehmigten (was dann allerdings freiwillig zurückgenommen wurde), wogegen auch nicht privat geklagt werden konnte, obwohl es Bruch des verfassten Haushaltsrechts war.
Geklagt werden könnte vielleicht wegen"übermäßiger Steuerbelastung", die das GG in 106 nennt bzw. nichtgleiche Lebensbedingungen im Bundesgebiet.
In Berlin lief die Nummer nur, weil es rückwirkend möglich war und der FinMin vergessen hatte, den Notstand zu erklären. Das kann er (Eichel) aber allemal, und dann sind Kreditaufnahmen ohne Ende möglich.
Was dann Maastricht auf den Plan ruft (das wir inzwischen auch ein für alle Mal vergessen können - wobei allerdings reizvoll wäre, wenn ein Spar-Staat auf die Milliardensanktion klagen würde).
Dennoch bleibt's dabei: Zur Nagelprobe kommt es erst, wenn die Titel (immer kürzer laufend) in die ZB gedrückt werden - und das OHNE Umweg über den Markt.
Aber vielleicht gibt's doch noch ne Möglichkeit. Ich schau mal.
Gruß!

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