- Sozial ist finanzierbar oder die Steuerlogik der SPD (hier J. Poß): - dottore, 02.11.2003, 17:08
- Re: Sozial ist finanzierbar oder die Steuerlogik der SPD (hier J. Poß): - Euklid, 02.11.2003, 17:17
- Poß, der Rächer der Enterbten, der Sprecher der Verderbten... - Zardoz, 02.11.2003, 17:42
- Diese"Kritik" an Poß entbehrt allerdings durchaus der"Logik"! - RK, 02.11.2003, 18:28
- Re: Diese"Kritik" an Poß entbehrt allerdings durchaus der"Logik"! - Euklid, 02.11.2003, 18:36
- Re: Neues von unserem"Kettenbrief"-Geldsystem - RK, 02.11.2003, 18:48
- Re: Der Kettenbrief hat nichts mit Geld zu tun, sondern mit Kredit (Schulden) - dottore, 02.11.2003, 19:23
- Re: - RK, 02.11.2003, 19:56
- Der"Kapitalist" ist verschwunden - dottore, 03.11.2003, 11:56
- Re: Der"Kapitalist" ist verschwunden /Verteilung - monopoly, 03.11.2003, 12:33
- Re: Der"Kapitalist" ist verschwunden /Verteilung - dottore, 03.11.2003, 13:05
- Re: Der"Kapitalist" ist verschwunden / Uiuiuiui wenn das man gut geht - Student, 03.11.2003, 16:32
- Re: Der"Kapitalist" ist verschwunden / Uiuiuiui wenn das man gut geht - dottore, 03.11.2003, 17:44
- Re: Der"Kapitalist" ist verschwunden / akzeptiert Danke für die Mühe (owT) - Student, 03.11.2003, 20:26
- Re: Der"Kapitalist" ist verschwunden / Uiuiuiui wenn das man gut geht - dottore, 03.11.2003, 17:44
- Re: Der"Kapitalist" ist verschwunden /Verteilung - monopoly, 03.11.2003, 12:33
- Der"Kapitalist" ist verschwunden - dottore, 03.11.2003, 11:56
- Re: - RK, 02.11.2003, 19:56
- Re: Der Kettenbrief hat nichts mit Geld zu tun, sondern mit Kredit (Schulden) - dottore, 02.11.2003, 19:23
- Re: Neues von unserem"Kettenbrief"-Geldsystem - RK, 02.11.2003, 18:48
- Re: Richtig, und Danke für den Mega-Text + kleine Frage zurück - dottore, 02.11.2003, 19:00
- Re: Richtig, und Danke für den Mega-Text + kleine Frage zurück - RK, 02.11.2003, 19:33
- Re: Richtig, und Danke für den Mega-Text + kleine Frage zurück - Euklid, 02.11.2003, 19:41
- Re: Richtig, und Danke für den Mega-Text + kleine Frage zurück /RK - monopoly, 02.11.2003, 20:06
- Re: Wie die 40 Milliarden streichen? - dottore, 02.11.2003, 19:43
- Re: Wie die 40 Milliarden streichen? - Bärentöter, 02.11.2003, 22:42
- Re: Wie die 40 Milliarden streichen? - - Elli -, 02.11.2003, 22:51
- Re: Wie die 40 Milliarden streichen? - Bärentöter, 03.11.2003, 00:01
- Re: Wie die 40 Milliarden streichen? - - Elli -, 02.11.2003, 22:51
- Re: Wie die 40 Milliarden streichen? - Bärentöter, 02.11.2003, 22:42
- im Alten Testament hat man dafür schon eine Lösung gefunden... - alberich, 02.11.2003, 20:04
- Hier der genauere Text - SALOMON, 03.11.2003, 09:10
- Re: Richtig, und Danke für den Mega-Text + kleine Frage zurück - Euklid, 02.11.2003, 19:41
- Re: Richtig, und Danke für den Mega-Text + kleine Frage zurück - RK, 02.11.2003, 19:33
- Re: Diese"Kritik" an Poß entbehrt allerdings durchaus der"Logik"! - Euklid, 02.11.2003, 18:36
Re: Neues von unserem"Kettenbrief"-Geldsystem
-->Ist okay Euklid, aber DAS waren ja eben nicht die Argumente!
Neues von unserem"Kettenbrief"-Geldsystem:
Zinszahlungen Bundeshaushalt 2003: mind. 39,9´´ €
Neuverschuldung 2003: mind. 42,0´´ €
Fazit:
Privatleute und Unternehmen wären längst pleite!
Die Hochbuchung immer höherer neuer Schulden lediglich zur Zins-Bedienung der Halter von Staatsanleihen verläuft immer schneller! Keiner fragt in diesem Land, wer denn diese Staatsanleihen zu großen Teilen hält. Das ist ein Tabu. Und das ist sehr verräterisch. Man soll nicht erfahren, in welchen wenigen Händen sich zunehmend mehr Macht, Einfluss und Reichtum ballt. Zumindest solange, bis der endgültige Zusammenbruch da ist.
Dann werden die Karten mitunter neu gemischt. das hängt vor allem vom Ausmaß und Verlauf der zu erwartenden Unruhen ab.
Die unbeholfenen und deplazierten Pläne unserer glorreichen Politiker, per Steuerreform insbesondere die Gutverdiener und Konzerne zu beglücken, sich nebenbei dreist noch weiter zu bereichern und bei diesem Akt der Selbstliebe auch ihre"Freunde" nicht zu vergessen (jüngstes Beispiel: Hessen-Koch steigert Fraport-Vorstandsbezüge von 550.000 auf 700.000 € bei Streichung des Weihnachtsgelds für Betriebsrentner), verschärfen die Situation noch viel dramatischer. Während Entlastungen für Bürger niedrigen Einkommens praktisch vollständig als konsumfördernde Käufe/Ausgaben wirksam würden, legen es Gutverdiener"zur Seite", oder"an" (Euphemismus für: tragen es an das globale Zockerparadies namens Börse). Jedenfalls wird es realwirtschaftlich praktisch nicht wirksam.
RK
http://www.staatsbriefe.de/1994/fakten/etatausgaben2003.htm
Bundeshaushalt 2003: Ausgaben
Einzelplan Millionen
Euro
Gesundheit und soziale Sicherung 82 033,3
Zinszahlungen für Bundesschulden 39 940,2
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 26 069,1
Verteidigung 24 378,8
Wirtschaft und Arbeit 18 508,2
Allgemeine Finanzverwaltung 12 780,0
Versorgung 8806,0
Bildung und Forschung 8364,2
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 5627,2
Familie, Senioren, Frauen und Jugend 5101,4
Inneres 4014,0
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 3767,5
Finanzen 3286,6
Auswärtiges Amt 2229,9
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1483,6
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 794,0
Bundestag 540,7
Justiz 345,3
Bundesrechnungshof 75,2
Bundespräsident und Bundespräsidialamt 20,5
Bundesrat 17,1
Bundesverfassungsgericht 16,2
Summe 248 199,0
Quelle: Haushaltsgesetz 2003, zit. in Jahrbuch"Aktuell 2004", Harenberg-Verlag, S. 401
[18.9.2003]
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
http://www.staatsbriefe.de/1994/fakten/staatsverschuldung_2003.htm
Staatsverschuldung in Deutschland: Zahlen
Schuldenstand von Bund, Ländern und Gemeinden in volkswirtschaftlicher Abgrenzung und nach den Kriterien des Euro-Stabilitätspakts. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahresende.
Jahr Milliarden
EUR
2002 1283
2001 1233
2000 1222
1999 1210
1998 1175
1997 1142
1996 1096
1995 1028
Zinszahlungen für Bundesschulden nach dem Bundeshaushalt 2003: 39,94 Milliarden EUR
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
http://www.steuerzahler.de/
Schuldenuhr tickt jetzt mit 2.374 Euro pro Sekunde 14. Okt. 2003
Bundesfinanzminister Hans Eichel ist der größte Schuldenmacher in der Geschichte der Bundesrepublik. Nie zuvor hat sich der Bund in einem Jahr so hoch verschuldet wie 2003. Mit einer Neuverschuldung von 42 Milliarden Euro für den Bund hat er den traurigen Rekord von Ex-Finanzminister Theo Waigel aus dem Jahre 1996 übertroffen. mehr dazu...
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
http://home.t-online.de/home/dieter.meyer/homepage.htm
Bearbeitungsstand: 24.07.2003
Die Schuldenfalle
eine Untersuchung der Staatsverschuldung ab 1965 bis 2025
Autor: Dieter Meyer
Neuverschuldung, Zinseszinswachstum, steigender Schuldenstand - die Staatsverschuldung ist ohne ihre Rückführung ein eigendynamisch bis zum Kollaps wachsendes gigantisches Schneeballsystem.
Diese Webseite ist die Kurzfassung eines beim Pinkvoss Verlag Hannover veröffentlichten gleichnamigen Buches, dessen Autor es sich nach seinem Eintritt in den Ruhestand zur Aufgabe gemacht hat, die interessierte Ã-ffentlichkeit und insbesondere die legislatorisch und exekutiv Verantwortlichen aufmerksam zu machen auf die Sinnlosigkeit und großen Gefahren der ausgeuferten Staatsverschuldung sowie die Notwendigkeit ihrer Rückführung, die der Autor insbesondere bei der Wahrnehmung beruflicher Aufgaben erkannt hat.
Bis Ende 2002 hat der Gesamtschuldenstand aller öffentlichen Haushalte in Deutschland (nach Maastricht-Abgrenzung) die astronomische Höhe von 1,28 Billionen EUR erreicht. Davon entfallen auf den Bund und seine Nebenhaushalte ca. 63%, auf die Bundesländer insgesamt ca. 30% und auf die Gemeinden / Gemeindeverbände und Zweckverbände ca. 7%.
Das Defizit aller öffentlichen Haushalte lag im Jahr 2002 insgesamt bei 76,2 Milliarden EUR. Die Zinsausgaben lagen bei rd. 66 Mrd.EUR und die Steuereinnahmen bei 442 Mrd.EUR. Daraus errechnet sich für das Jahr 2002 eine Zinssteuerquote von 14,9%, das heißt: etwa jeder 7. EUR der Steuereinnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts entfällt auf Zinsausgaben.
Von 1965 bis 2002 betrug auf der Ebene des öffentlichen Gesamt-haushalts die Summe aller Neuverschuldungen bzw. Defizite 1.051,7 Mrd.EUR und die Summe aller Zinsausgaben 1.123,2 Mrd.EUR. Die riesigen Blöcke Kreditaufnahmen und Schuldendienst halten sich also im langfristigen Mittel etwa die Waage.
Die Kreditfinanzierung der öffentlichen Haushalte ist daher zum fiskalisch nutzlosen Selbstzweck entartet. Sie dient nicht mehr der eigentlichen Haushaltsdeckung, sondern der Finanzierung der von ihr selbst erzeugten Tilgungs- und Zinsausgaben mit der Folge eines eigendynamisch immer schneller und steiler wachsenden Schuldenberges zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Die mit Verwaltungsreformmaßnahmen, Ausgabeeinsparungen und Steuererhöhungen neu gewonnenen Haushaltsmittel versickern bereits einige Jahre später wieder in neuen riesigen Haushaltslöchern, die von den schneller und steiler als die Steuereinnahmen wachsenden Zinseszinsausgaben gegraben werden.
Die Zahlen und Begriffe im Zusammenhang mit der Staatsverschuldung sind so abstrakt, dass sie für den Einzelnen (Politiker eingeschlossen) kaum noch faßbar und nachvollziehbar sind. Um bei der Wiedergabe den Platzverbrauch auf dem Papier zu reduzieren, wird das Komma weiter nach links gesetzt und der Betrag in Billionen EUR, Milliarden EUR oder Millionen EUR wiedergegeben. Das Verrutschen des Kommas um Stellen nach links oder rechts bzw. die Verwechslung von Milliarden mit Millionen wird kaum bemerkt.
Mit dem Manuskript"Die Schuldenfalle - eine Untersuchung der Staatsverschuldung ab 1965 bis 2025" will der Verfasser versuchen, im Rahmen einer systematischen Untersuchung die Begriffe und Zahlen möglichst allgemeinverständlich zu definieren und zu relativieren und auf diese Weise besser nachvollziehbar zu machen. Mit dieser Webseite will der Verfasser die wichtigsten Ergebnisse seiner Arbeit in verkürzter und vereinfachter Form darstellen.
Die Arbeit ist gesellschafts- und parteipolitisch absolut neutral und frei von ideologischen Ausrichtungen, denn die Staatsverschuldung ist ein relativ eng geschlossener Teufelskreis, der in allen denkbaren Staatsformen und Wirtschaftssystemen Platz finden und dort nach eigenen Gesetzmäßigkeiten wie ein Krebsgeschwür wachsen und seine schädliche Wirkung verbreiten kann. Die Verantwortung für die eingetretene Entwicklung ist mit unterschiedlicher Gewichtung breit gestreut - bis hin zu Wirtschaftswissenschaftlern und den Abgeordneten in den staatlichen und kommunalen Volksvertretungen, Parteimitgliedern und Wählern. Die amtlich veröffentlichten Zeitreihen der Verschuldungsdaten ab 1965 weisen aus, dass alle staatstragenden Parteien in allen Ebenen irgendwann mehr oder weniger an der Entwicklung der öffentlichen Verschuldung beteiligt waren.
Soweit in Publikationen jedweder Art unter Hinweis auf diese Untersuchung weitergehende Schlussfolgerungen mit ideologischer, weltanschaulicher, wirtschaftstheoretischer, gesellschaftspolitischer oder parteipolitischer Ausrichtung bzw. hinsichtlich gezielter Schuldzuweisungen gezogen werden, spiegeln sie nicht die Meinung des Verfassers dieser Arbeit wider.
Dass die Staatsverschuldung zurückgeführt werden muss, was nur durch Haushaltseinsparungen und ggf. Steuererhöhungen zu Lasten der davon Betroffenen erreicht werden kann, ergibt sich aus finanzmathematischen Gesetzmäßigkeiten und bedarf keiner parteipolitischen Auseinandersetzungen. Daher müssen die Verschuldungsprobleme parteiübergreifend rein sachbezogen gelöst werden. Wie und zu wessen Lasten das erforderliche Sparpotential aufgebracht wird, bedarf politischer Entscheidungen. Bei den hierdurch entstehenden parteipolitischen Auseinandersetzungen, wie über Defizitwarnungen der Europäischen Kommission und über die Struktur von Sparpaketen, muss das wesentliche Ziel der Sparbemühungen, nämlich die zwingend erforderliche Lösung der Schuldenkrise, im Vordergrund stehen.
Eine weitere Webseite des Autors mit dem Titel"Staatsverschuldung - ein Zinseszins-Teufelskreis" und der Webadresse http://www.staatsverschuldung-online.de ist mit dieser Webseite verknüpft. Sie enthält im Wesentlichen die Beurteilung der aktuellen Geschehnisse zur Thematik Staatsverschuldung und leitet per Link auf diese Arbeit über.
Hinweise zu dieser Webseite:
Autor: Dieter Meyer, Ministerialrat a. D., Hannover
URL: http://home.t-online.de/home/dieter.meyer/homepage.htm
eMail:.... bitte hier klicken! (----dieter.meyer@t-online.de----)
Aktualität: Stand 24.07.2003
Das ausführlichere gleichnamige Buch (DIN-A-5-Format, ISBN 3-932086-03-1) kann zum Preis von 18,50 EUR beim Buchhandel oder zum gleichen Preis unmittelbar bestellt werden beim
Pinkvoss Verlag Hannover
Anschrift: Landwehrstraße 85, 30519 Hannover, Tel. 0511-841198, Fax 837395, eMail info@pinkvoss-verlag.de
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Wesentliche Änderungen gegenüber früheren Fassungen: Der Inhalt dieser Webseite wurde aus verlagsrechlichen Gründen sowie zur Reduzierung des Aktualisierungsaufwandes erheblich gestrafft, dabei um etwa die Hälfte gekürzt und um Verweisungen auf die Buchfassung ergänzt. Sowohl die Buchfassung als auch diese Webseite als Kurzfassung werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Zur Information über Aktualisierungen siehe Erläuterungen am Seitenende.
Die nachfolgenden Links führen als Inhaltsverzeichnis zu den einzelnen Abschnitten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Der Weg in die Schuldenfalle seit 1965
1.1 Begriffserläuterungen
Ã-ffentlicher Gesamthaushalt
Schuldenstand
Neuverschuldung, Nettokreditaufnahme, Defizit
Tilgungsausgaben
Bruttokreditaufnahme
Zinsausgaben
Primärsaldo
1.2 Die Verschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts seit 1965
1.3 Die Verschuldung der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände
2. Ursachen und Auswirkungen
2.1 Ursachen und Auswirkungen auf der Schuldnerseite (öffentlicher Gesamthaushalt)
2.1.1 Der Zinseszinseffekt
2.1.2 Bezugsetzung der Staatsverschuldung zur Investitionsquote
2.1.3 Unzureichende Transparenz in den öffentlichen Haushalten
2.1.4 Die Rolle der Wirtschaftswissenschaften
2.2 Auswirkungen auf der Geberseite (Sparguthaben, Kapitalanlagen)
3. Die Schuldenkrise als Generationenproblem
3.1"Save before you use"
3.2"Pay as you use"
3.3 Pay forever after using
3.4 Demokratiefeindliche Wirkungen der Staatsverschuldung
4. Staatsverschuldung international
4.1 Die Staatsverschuldung im europäischen Vergleich
4.2 Notwendigkeit eines nationalen Stabilitätspaktes
4.3 Die Staatsverschuldung im internationalen Vergleich
5. Prognoseszenarien bis zum Jahr 2025
5.1 Szenario 1: Neuverschuldung in Höhe der Zinsausgaben
5.2 Szenario 2: Konvergenzszenario
5.3 Szenario 3: ab 2000 schrittweise Rückführung der Neuverschuldung auf Null
5.4 Die Inflation als Ausweg?
6. Lösungsansätze zur Befreiung aus der Schuldenfalle
6.1 Regelungspolitische Lösungsansätze
6.2 Finanzpolitische Lösungsansätze
7."Kosten" einer Rückführung der öffentlichen Verschuldung
7.1 Dimensionen und Relationen
7.2 Finanzierungspotential ist Reformpotential
8. Schlusswort
9. Feedbacks
9.1 Feedbacks zum Manuskriptentwurf
9.2 Feedbacks zu dieser Homepage
9.3 Feedbacks zur ersten veröffentlichten broschierten Druckfassung
10. Quellenangaben
11. Kontaktinformationen
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1. Der Weg in die Schuldenfalle seit 1965
1.1 Begriffserläuterungen
(1) Der Weg in die Schuldenfalle ist seit etwa 1950 dokumentiert in statistischen Zeitreihen, die vom Statistischen Bundesamt (StBA) - sortiert nach Kategorien und Haushaltsebenen - gesammelt und regelmäßig veröffentlicht werden. Die Untersuchungsergebnisse und die Beurteilung der öffentlichen Verschuldung basieren auf den vom StBA veröffentlichten statistischen Zeitreihen ab 1965 und ab 1995 auch auf den vom Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) veröffentlichten Daten.
(2) Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge ist vorab die Klärung der folgenden wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge erforderlich:
Ã-ffentlicher Gesamthaushalt: Der öffentliche Gesamthaushalt umfaßt folgende Haushaltsebenen: a) Bund (ohne Nebenhaushalte), b) Nebenhaushalte des Bundes (ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds, ab 1990 einschl. Fonds"Deutsche Einheit" und Kreditabwicklungsfonds, abgelöst 1995 vom Erblastentilgungsfonds, ab 1994 einschl. Bundeseisenbahnvermögen und ab 1995 einschl. Ausgleichsfonds"Steinkohle"), c) EU-Anteile,
d) Bundesländer insgesamt, e) Gemeinden / Gemeindeverbände und Zweckverbände, f) Sozialversicherung (Sozialversicherungsträger):Die Sozialversicherung ist in den nachstehenden Darstellungen nicht berücksichtigt. Die Sozialversicherungsträger nehmen keine Kredite auf und weisen daher auch keine Schuldenstände aus. Sie sind aus dem"Regelkreissystem" der öffentlichen Haushalte weitgehend ausgegliedert und in ein eigenständiges autonomes Regelkreissystem, nämlich den"Generationenvertrag", eingebunden. Diese Eigenständigkeit des Sozialversicherungssystems wird allerdings umso mehr aufgeweicht, als Steuereinnahmen (z. B. Anteile an der Umsatz- und Ã-kosteuersteuer) zunehmend zu seiner Finanzierung herangezogen werden. Der Anteil öffentlicher Mittel an den Leistungen der Rentenversicherung beträgt bereits fast 30% (Quelle: Stat. Bundesamt, Datenreport 2002).
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Schuldenstand: Kreditmarktschulden im weiteren Sinne (Wertpapierschulden, Schulden bei Banken, Sparkassen, Sozialversicherungsträgern, Versicherungsunternehmen und sonstigen in- und ausländischen Stellen sowie Ausgleichsforderungen, ohne Schulden bei öffentlichen Haushalten). Bis 1990 früheres Bundesgebiet, ab 1991 Deutschland.
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Neuverschuldung, Nettokreditaufnahme, Defizit: Diese Begriffe werden oft sinngleich verwendet. Das Statistische Bundesamt schreibt dazu, dass der Begriff „Defizit“ dem"Finanzierungssaldo" entspreche. Synonym dazu würden auch die Begriffe „Nettokreditaufnahme“ (Betrag, der zur Finanzierung eines Defizits am Kapitalmarkt aufgenommen werden muss) und „Neuverschuldung“ benutzt. Der sprachlich anschauliche und deshalb häufig verwendete Begriff der Neuverschuldung sei nicht eindeutig bestimmt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen - zur Ermittlung des Konvergenzkriteriums „übermäßiges öffentliches Defizit“ - Berechnungen und Harmonisierung der Daten, Veröffentlichung vom 27.2.1998, www.statistisches-bundesamt.de). Von den drei Begriffen werden in dieser Untersuchung in der Regel der sprachlich anschaulichere Begriff"Neuverschuldung" und die nach finanzstatistischer Abgrenzung veröffentlichten Zahlen der"Nettokreditaufnahmen" verwendet. Abweichend davon werden die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) veröffentlichten Defizitdaten verwendet, soweit die Staatsverschuldung aus der Sicht der Maastrichter Konvergenzkriterien untersucht wird. Die Unterschiede der nach den verschiedenen Begriffsabgrenzungen ermittelten Beträge sind nicht so erheblich, dass sie die mit dieser Untersuchung angestrebten Grunderkenntnisse beeinflussen würden.
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Tilgungsausgaben: Tilgungsausgaben auf den erreichten Schuldenstand werden fällig, wenn entsprechend den Kreditkonditionen Kredite nach Beendigung ihrer Laufzeit zur Rückzahlung anstehen. In den vom StBA veröffentlichten Zeitreihen sind die Tilgungsausgaben nicht veröffentlicht. Ihre Höhe kann daher nur geschätzt werden. In ihrem Monatsbericht März 1997 stellt die Deutsche Bundesbank fest, dass für den öffentlichen Gesamthaushalt das Tilgungsvolumen 1996 gut 13 % des gesamten Schuldenstandes ausmachte. Dagegen betrug die Neuverschuldung 1996 „nur“ etwa 5,31%. Tilgungsvolumen und Neuverschuldung zusammen betrugen 1996 daher etwa 18,15% des gesamten Schuldenstandes. Spätestens seit Beginn des Untersuchungszeitraums (1965) wurden alle fälligen Tilgungsausgaben zwar an die jeweiligen Gläubiger geleistet, jedoch nicht aus Haushaltsmitteln, sondern in voller Höhe durch die Aufnahme neuer Kredite finanziert (Refinanzierung der Tilgungsausgaben). Wirtschaftlich betrachtet stellt dieser Vorgang daher keine Tilgung auf den Gesamtschuldenstand dar; dieser verringert sich hierdurch nicht.
Bruttokreditaufnahme: Die Bruttokreditaufnahmen setzen sich zusammen aus den Kreditaufnahmen zur Refinanzierung der Tilgungsausgaben (Tabelle 1 Ziff. 3) und der Neuverschuldung bzw. Nettokreditaufnahmen (Tabelle 1 Ziff. 5). Sie betrugen, wie auch oben dargestellt, 1996 etwa 18,31% des gesamten Schuldenstandes (Refinanzierung der Tilgung gut 13% und Neuverschuldung etwa 5,31%). Die jährlichen Bruttokreditaufnahmen übersteigen daher die jährliche Neuverschuldung (Nettokreditaufnahmen) erheblich. Der Schuldenstand wird aber"nur" um den Anteil der Neuverschuldung an der Bruttokreditaufnahme erhöht; daher der Begriff Neu-Verschuldung als gebräuchlicher Alternativausdruck für den Begriff Nettokreditaufnahme.
Zinsausgaben: Zinsausgaben auf den Schuldenstand in seinen vorstehenden Abgrenzungen.
Primärsaldo: Der Primärsaldo wird in der Regel mit der"Differenz aus den Einnahmen und den um die Zinszahlungen verminderten Ausgaben" definiert. Mit grundsätzlich gleichem rechnerischen Ergebnis wird er auch als Saldo Neuverschuldung minus Zinsausgaben (oder Zinsausgaben minus Neuverschuldung) dargestellt. Erst bei Erzielung eines Haushaltsüberschusses führt diese zweite alternative Darstellung nicht mehr zum gleichen rechnerischen Ergebnis wie die erste, weil es dann keine Neuverschuldung (Defizit) mehr gibt, sondern ein"negatives Defizit" (Haushaltsüberschuss). Der Begriff Primärsaldo wird in letzter Zeit in der Fachliteratur als eine von mehreren relevanten rechnerischen Größen zur Beurteilung der Staatsverschuldung verwendet. Er drückt die Höhe des Anteils der Zinsausgaben aus, der nicht kreditfinanziert, sondern aus Steuermitteln bezahlt wird. Die Buchfassung enthält differenzierte Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Darstellung und Bedeutung von Primärsalden (Primärüberschüsse, Primärdefizite) sowie weitere Begriffserläuterungen.
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1.2 Die Verschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts seit 1965
(1) Der Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts (Ende 2002 = 1.246,4 Mrd.EUR nach finanzstatister Abgrenzung, 1.282,8 Mrd.EUR nach Maastricht-Abgrenzung) hat sich seit Beginn der Staatsverschuldung jährlich mit folgender Rechnung aufgebaut:
Tabelle 1: Strukturelle Entwicklung des Schuldenstandes
1 Schuldenstand am Ende des Vorjahres bzw. zu Beginn des lfd. Jahres
2 - Tilgungsausgaben im lfd. Jahr
3 + Kreditaufnahmen zur Refinanzierung der Tilgung im lfd. Jahr
4 = Schuldenstand wie am Ende des Vorjahres bzw. Beginn des lfd. Jahres
5 + Neuverschuldung (Nettokreditaufnahmen) im lfd. Jahr
6 = Schuldenstand am Ende des lfd. Jahres bzw. zu Beginn des Folgejahres
Anmerkung: Die Kreditaufnahmen zur Refinanzierung der Tilgungsausgaben (Ziff. 3) zuzügl. Nettokreditaufnahmen bzw. Neuverschuldung (Ziff. 5) ergeben die jährliche Bruttokreditaufnahme.
Die Neuverschuldung des lfd. Jahres, addiert zum Schuldenstand Ende des Vorjahres, müsste mit dem veröffentlichten Schuldenstand am Ende das lfd. Jahres identisch sein. Das ist jedoch aus folgenden Gründen nicht der Fall: Zum einen werden die Schuldenstände in besonderen Erhebungsverfahren des StBA mit den Ständen jeweils am 31.12. eines Jahres ermittelt und in den statistischen Zeitreihen ausgewiesen, wogegen es sich bei den Nettokreditaufnahmen (Neuverschuldung) um Rechnungsergebnisse aus den Haushaltsrechnungen handelt, die in der Regel nicht mit dem Anfang und Ende eines Kalenderjahres beginnen und abschließen, sondern sich zeitlich mit dem Vor- bzw. Folgejahr überschneiden (Haushaltsjahr und Kalenderjahr nicht identisch). Zum anderen werden in den Zeitreihen der Schuldenstände auch rein buchmäßige Schuldenzu- und -abgänge ohne haushaltsmäßige Zahlung berücksichtigt (z.B. Schuldenübernahmen bzw. Schuldenerlasse). Dazu gehören u. a. die in den Nebenhaushalten des Bundes ausgewiesenen Schuldenübernahmen von der Treuhandanstalt und die Altschulden der Bahnen. Die übernommenen Schulden haben sich zum großen Teil ähnlich aufgebaut wie im Rechnungsschema nach vorstehender Tabelle 1.
(2) Die statistischen Zeitreihen des StBA weisen aus, dass insbesondere ab 1975 bis 1983 und dann wieder ab 1990 bis 1993 die Neuverschuldung sprunghaft anstieg. Die Tabelle 3 zeigt auf: Die oberhalb der Null-Linie liegenden Primärsalden (wirtschaftlich betrachtet Primärdefizite) belegen, dass die Neuverschuldung in dem Zeitraum von 1965 bis 1980 die Zinsausgaben um 93,1 Mrd.EUR überstieg. Die Kredite wurden in dieser Zeit also nicht nur zur Finanzierung der Zinsausgaben, sondern darüber hinaus anstelle von Steuern oder anderen Einnahmen zur Haushaltsdeckung eingesetzt; sie stellten insoweit eine umfangreiche Einnahmequelle zur Finanzierung staatlicher Aufgaben dar. In dieser Zeit stiegen Zinsverpflichtungen und Schuldenstand um ein Mehrfaches der bisherigen Volumina. In den Jahren etwa ab 1984 bis 1989 kehrte sich der bisherige Trend um; die Primärsalden sanken wieder unter die Null-Linie, d. h. die Neuverschuldung reichte nicht aus zur Zahlung der Zinsausgaben. In den Jahren 1981 bis 2002 überstieg die Summe der Zinsausgaben (1.019,5 Mrd.EUR) die Summe der Neuverschuldungen (854,9 Mrd.EUR) um den Primärsaldo von 164,6 Mrd.EUR, d. h. die Neuverschuldung deckte nicht alle Zinsausgaben, sondern nur einen Teil davon.
Tabelle 2: öff. Gesamthaushalt 1965 bis 2002 - Daten zur Verschuldung (in Milliarden EUR) Jahr Neuver-
schuldg. Schulden-
stand Zinsaus-
gaben Steuerein-
nahmen Primär-
saldo B I P Zins-
Steuer-
Quote Neuver-
schuldg.
i.% BIP Schul-
denstand
i.%BIP
1965 4,0 43,2 1,8 54,7 2,2 234,8 3,3 1,7 18,4
1980 27,7 236,6 15,1 187,3 12,6 752,6 8,1 3,7 31,4
1998 42,5 1.175,1 68,4 426,9 - 25,9 1.929,4 16,0 2,2 60,9
1999 29,7 1.210,3 69,8 454,4 - 40,1 1.978,6 15,4 1,5 61,2
2000 - 22,8 1.221,8 67,5 469,1 - 90,4 2.030,0 14,4 - 1,1 60,2
2001 57,5 1.232,8 66,5 448,2 - 9,0 2.071,2 14,8 2,8 59,5
2002 76,2 1.282,8 66,0 442,0 10,2 2.108,2 14,9 3,6 60,8
Q u e l l e: Eigene Berechnungen unter Verwendung von Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA) und von EUROSTAT. Daten nach finanzstatistischer Abgrenzung, ab 1998 Defizit und Schuldenstand (auch in % des BIP) nach Maastricht-Abgrenzung. Das Minusdefizit im Jahr 2000 in Höhe von 22,8 Mrd.EUR war ein einmaliger Haushaltsüberschuss infolge der Verwendung der UMTS-Lizenzerlöse zur Schuldentilgung.
Tabelle 3: öff. Gesamthaushalt 1965 bis 2002 - Daten zur
Verschuldung (in Milliarden EUR) Zeitrahmen Neuver-
schuldung Zinsaus-
gaben Primär-
saldo
Summe 1965 - 1980 196,8 103,7 93,1
Summe 1981 - 2002 854,9 1.019,5 - 164,6
Summe 1965 - 2002 1.051,7 1.123,2 - 71,5
Q u e l l e: Eigene Berechnungen unter Verwendung von Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA). Zur Herkunft der Daten Hinweis auf Abschnitt 10 (Quellenangaben). Daten nach finanzstatistischer und ab 1995 nach Maastricht-Abgrenzung.
Der andere Teil der Zinsausgaben wurde in Höhe der Primärsalden aus Eigenmitteln (Steuermitteln) finanziert; es wurden Primärüberschüsse (Mehreinnahmen oder Einsparungen bei den Ausgaben) erwirtschaftet, um die von den Zinsausgaben verursachten Haushaltslöcher zu stopfen. Dennoch trieb die Neuverschuldung die Zinsverpflichtungen und den Schuldenstand weiter steil nach oben. Besonders augenfällig wird dies bei Betrachtung der Zeilen 2 und 4 der Tabelle 2: Die Neuverschuldung im Jahre 1999 war mit 29,7 Mrd.EUR nur geringfügig höher als die Neuverschuldung im Jahre 1980 mit 27,7 Mrd.EUR. Die Zinsausgaben betrugen im Jahr 1980"nur" 15,1 Mrd.EUR. Der Primärsaldo von 12,6 Mrd.EUR stand also voll zur Haushaltsdeckung, z. B. zur Finanzierung von Investitionsvorhaben, zur Verfügung. Im Jahre 1999 waren die Zinsausgaben etwa um das 4,6-fache auf 69,8 Mrd.EUR angewachsen. Die 1999 nur geringfügig höhere Neuverschuldung wie im Jahre 1980 von 29,7 Mrd.EUR reichte zur Finanzierung der Zinsausgaben nicht aus. Diese mussten mit dem (Primär-)Saldo von -40,1 Mrd.EUR (Primärüberschuss) zusätzlich aus Steuermitteln finanziert werden. Der Schuldenberg wuchs von 43,2 Mrd.EUR im Jahre 1965 (18,4% vom BIP) auf 236,6 Mrd.EUR im Jahre 1980 (31,4% vom BIP) und auf 1.282,8 Mrd.EUR im Jahre 2002 (rd.60,8% vom BIP nach Maastricht-Abgrenzung). Der für Zinszahlungen zu verwendende Anteil an den Steuereinnahmen stieg von 3,3% im Jahre 1965 auf 16% im Jahre 1998, sank aber bis zum Jahr 2002 wieder auf 14,9% ab - dank geringeren Anstiegs der Neuverschuldung in den Vorjahren und Verringerung des Zinsniveaus. Im Jahr 2002 stieg die Neuverschuldung allerdings wieder so hoch an, dass mit einem Wert von 3,6% des BIP nicht nur die Maastrichter Defizitgrenze überschritten, sondern erstmals seit 1993 wieder ein Primärdefizit erzielt wurde. Es wurden nicht nur sämtliche Zinsausgaben, sondern darüber hinaus weitere Haushaltslöcher mit neuen Krediten finanziert. Aus den Tabellen 2 und 3 und aus den statistischen Zeitreihen des StBA ist erkennbar: Das Verschuldungsvolumen war im Jahre 1965 noch relativ niedrig. In den Jahren bis 1980 waren in der Summe der Jahre die Neuverschuldungen (196,8 Mrd.EUR) deutlich höher als die Summen der Zinsausgaben (103,7 Mrd.EUR); es bestand also ein Primärdefizit (+93,1 Mrd.EUR), das mit Krediteinnahmen ausgeglichen wurde. Die Krediteinnahmen dienten also nicht nur der Deckung der Zinsausgaben, sondern sie standen darüber hinaus der allgemeinen Haushaltsdeckung, etwa der Finanzierung von Investitionsausgaben, zur Verfügung. Die statistischen Zeitreihen des StBA weisen aus, dass insbesondere ab 1975 bis 1983 und dann wieder ab 1990 bis 1993 die Neuverschuldung sprunghaft anstieg. Die oberhalb der Null-Linie liegenden Primärsalden (wirtschaftlich betrachtet Primärdefizite) weisen aus, dass die Neuverschuldung insbesondere in diesem Zeitraum die Zinsausgaben weit überstiegen. Die Kredite wurden in dieser Zeit also nicht nur zur Finanzierung der Zinsausgaben, sondern darüber hinaus anstelle von Steuern oder anderen Einnahmen zur Haushaltsdeckung eingesetzt; sie stellten insoweit eine umfangreiche Einnahmequelle zur Finanzierung staatlicher Aufgaben dar. In dieser Zeit stiegen Zinsverpflichtungen und Schuldenstand um ein Mehrfaches der bisherigen Volumina.
(3) Gemäß Zeile 3 in vorstehender Tabelle 3 betrug in den Jahren 1965 bis 2002 die Summe aller Neuverschuldungen bzw. Defizite des öffentlichen Gesamthaushalts 1.051,7 Mrd.EUR und die aller Zinsausgaben 1.123,2 Mrd.EUR. Von der gesamten Neuverschuldung blieb also in den vergangenen Jahrzehnten zur Finanzierung originärer Staatsausgaben, also zur eigentlichen Haushaltsdeckung, nicht ein EURO übrig. Im Gegenteil: ein Anteil von 71,5 Mrd.EUR der Zinsausgaben musste aus Steuermitteln bezahlt werden, weil die Neuverschuldung hierzu nicht ausreichte. Die Neuverschuldung diente also de facto der Deckung des von ihr selbst durch steigende Zinslasten erzeugten Defizits. Dieses Ergebnis des bisherigen Verschuldungsverlaufs führt zwangsläufig zu der Schlussfolgerung, dass der öffentliche Gesamthaushalt zur Finanzierung der originären Ausgaben im Durchschnitt der vergangenen Jahrzehnte Kredite nicht benötigte; er benötigte sie lediglich zur Finanzierung der von den Krediten selbst erzeugten steigenden Zinslasten, also zur Finanzierung der Altlasten der Staatsverschuldung, nicht aber zur Finanzierung seiner eigentlichen Aufgaben (wie z. B. Investitionen).
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1.3 Die Verschuldung der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände
Der Verlauf der Verschuldung der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände insgesamt ab 1965 bis 2002 ist in Tabelle 4 dargestellt:
Tabelle 4: Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände 1965 bis 2002 - Daten zur Verschuldung in Milliarden EUR -
Zeile Zeitrahmen Neuver-
schuldung Zinsaus-
gaben Primär-
saldo Schulden-
stand in % vom Ges.-Schuldenstand des öffentl. Gesamthaushalts
1 Jahr 1965 2,2 0,7 1,5 13,1 30,3
2 Jahr 1980 2,4 3,4 - 1,0 47,9 20,2
3 Jahr 1998 0,8 5,8 - 5,0 95,4 8,3
4 Jahr 1999 0,2 5,4 - 5,2 95,8 8,1
5 Jahr 2000 - 0,3 5,3 - 5,6 91,1 7,0
6 Jahr 2001 0,3 5,4 - 5,1 81,7 6,8
7 Jahr 2002 1,0 5,2 - 4,2 83,0 6,6
8 Summen
1965 - 1980 38,5 31,4 7,1 - -
9 Summen
1981 - 2002 53,1 108,1 - 55,0 - -
10 Summen
1965 - 2002 91,6 139,5 - 47,9 - -
Q u e l l e: Eigene Berechnungen unter Verwendung von Daten des Statistischen Bundesamtes (StBA). Zur Herkunft der Daten Hinweis auf Abschnitt 10 (Quellenangaben). Daten nach finanzstatistischer und nicht nach Maastricht-Abgrenzung.
Die Verschuldung der Gemeinden / Gemeindeverbände und Zweckverbände ist von 1965 bis 2002 „nur“ um das 6,33-fache gewachsen, die des Bundes und der Länder jedoch rd. um das 40-fache. Ihr Schuldenstand belief sich im Jahre 1965 noch auf einen Anteil von 30% am Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts. Die Kommunen unternahmen insbesondere in den achtziger Jahren - im Gegensatz zu Bund und Ländern - erhebliche Anstrengungen, die Neuverschuldung zurückzuführen.
Es gelang ihnen zunehmend, Primärüberschüsse zu erwirtschaften, die es ihnen ermöglichten, die Zinsausgaben weitaus überwiegend aus Eigenmitteln und nur zu einem kleinen Teil durch Neuverschuldung zu finanzieren. Das sind erheblich bessere Ergebnisse als die des Bundes und Länder. Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass die Kommunen im Durchschnitt finanziell besser ausgestattet sind als Bund und Länder. Im Gegenteil - in letzter Zeit werden die Stimmen lauter, welche die Finanznot der Kommunen beklagen, die vielfach durch die Finanzierung mit Kassenverstärkungskrediten überbrückt wird. Kassenverstärkungskredite sind kurzfristige Kredite (Dispositionskredite, Kontoüberziehungen), die nur zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe dienen und in die Verschuldungsdaten des Statistischen Bundesamtes nicht mit eingerechnet werden. Sie werden jedoch von EUROSTAT bei der Ermittlung der Konvergenzwerte berücksichtigt. Ihre Höhe betrug Ende 2000 ohne Berücksichtigung der Stadtstaaten immerhin 6,9 Mrd.EUR (Quelle: StBA Fachs. 14 R.5, 2000). Ende 2001 ist sie auf 8,96 Mrd.EUR angewachsen, also auf das 9-fache der Nettokreditaufnahme. Ohne eine grundlegende Gemeindefinanzreform werden die Kassenverstärkungskredite der Kommunen weiter zunehmen und zu einem weiteren Anwachsen des gesamtstaatlichen Defizits und Schuldenstandes im Sinne der Maastrichter Konvergenzkriterien beitragen. Da die Einzelhaushalte der öffentlichen Gebietskörperschaften auf allen Haushaltsebenen über den kommunalen und staatlichen horizontalen und vertikalen Finanzausgleich so stark miteinander verflochten sind, dass eigenständige finanzhoheitliche Befugnisse nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, wirken sich Sparmaßnahmen auf Bundes- und Länderebene meist mittelbar oder sogar unmittelbar auch auf die Volumina der Finanzausgleichsmassen und damit auch auf die kommunalen Einzelhaushalte aus. Insoweit stecken auch die kommunalen Gebietskörperschaften mit in der Schuldenfalle, in die der öffentliche Gesamthaushalt auf Bundes- und Länderebene geraten ist.
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2. Ursachen und Auswirkungen
2.1 Ursachen und Auswirkungen auf der Schuldnerseite (öffentlicher Gesamthaushalt)
2.1.1 Der Zinseszinseffekt
(1) Der Hauptgrund für das Anwachsen der Staatsverschuldung ist der Zinseszinseffekt. Der Schuldenberg und die Zinslasten wuchsen auf Grund mathematischer Gesetzmäßigkeiten (Zinseszins- und Rentenrechnung) mit progressiver Eigendynamik in Höhe des Zinseszinssatzes (exponentielles Wachstum). Es ist der Zinseszinsvirus, das nach Art eines Schneeballsystems immer größere Löcher in die öffentlichen Haushalte frisst.
(2) Der Schuldenberg und die Zinslasten wuchsen deshalb auf Grund mathematischer Gesetzmäßigkeiten (Zinseszins- und Rentenrechnung) mit progressiver Eigendynamik in Höhe des Zinseszinssatzes (exponentielles Wachstum). Es ist der Zinseszinsvirus, das nach Art eines Schneeballsystems immer größere Löcher in die öffentlichen Haushalte frißt. Die Refinanzierung der Tilgung und die Neuverschuldung, die zur Finanzierung der gestiegenen Zinslast und für weitere Ausgaben eingesetzt wird, produziert wieder höhere Defizite durch gestiegene Zinsverpflichtungen, diese wieder neuen Kreditbedarf, diese wieder neue Defizite usw. usw., und das mit progressiv steigender Tendenz."Damit nährt sich die Verschuldung aus sich selbst heraus" (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht März 1997, Zitat).
(3) Das exponentielle Zinseszinswachstum wird allerdings durch ein gegenläufiges exponentielles Wachstum"gestört", nämlich das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (nominales BIP). Entsprechend wachsen auch die Steuereinnahmen, mit denen der Schuldendienst zumindest teilweise geleistet werden könnte. Mittel- bis langfristig reicht das BIP-Wachstum aber nicht aus, das Zinseszinswachstum zu brechen, weil in der Regel und im langfristigen Durchschnitt der Zinssatz für Kredite immer um einige Prozentpunkte über der BIP-Wachstumsrate liegt. Daher schreitet das Zinseszinswachstum - abgebremst durch die Stärke des jeweiligen BIP-Wachstums - mit zunehmender Tendenz fort. Die sich auf die vergangenen Jahrzehnte erstreckenden finanzstatistischen Zeitreihen des Statistischen Bundesamtes, auf die sich alle vorstehenden Berechnungen beziehen, belegen dies mit aller Deutlichkeit.
(4) Die Neuverschuldung dient infolge des fortgeschrittenen Stadiums der Staatsverschuldung faktisch nur noch der Finanzierung der von ihr selbst erzeugten Zinslast. Es stellt sich daher die Frage, ob mit diesem erreichten Zwang zur Altlastfinanzierung des von ihr selbst erzeugten Schuldendienstes (Zins- und Tilgungsleistungen) wieder mit Krediten, also der"Nährung der Verschuldung aus sich selbst heraus", die Schuldenfalle bereits zugeschnappt ist oder ob sie zuzuschnappen droht."Da eine hohe staatliche Kreditfinanzierung das Zinsniveau und damit das Zins-Wachstums-Verhältnis in der Regel ungünstig beeinflusst, kann es durch sich gegenseitig verstärkende Wechselwirkungen zu einem 'circulus vitiosus' kommen" (Zitat der Deutschen Bundesbank in ihrem Monatsbericht März 1997). Der Begriff „circulus vitiosus“ wird im Duden definiert als „Zirkelschluss, bei dem das zu Beweisende in der Voraussetzung enthalten ist“. In Meyers großem Taschenlexikon ist dieser Begriff definiert als „Teufelskreis von unangenehmen Situationen, aus dem jemand nicht herausfindet“. Die Bundesbank hat sich hier recht vorsichtig ausgedrückt. Die Rechnung hierfür wird später kommen, denn die Kreditfinanzierung der Zinsausgaben von gestern, heute und morgen sind die aufgeschobenen Steuererhöhungen bzw. Ausgabeeinsparungen von morgen bzw. übermorgen. „Bei einer hohen Kreditfinanzierungsquote wächst die Gefahr, dass der Verschuldungsprozess infolge anschwellender Zinslasten außer Kontrolle gerät; der Konsolidierungskurs, der erforderlich ist, um die Schuldenquote zumindest zu stabilisieren, muss dann je später desto schärfer ausfallen“, führt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht März 1997 aus. „Je später“ bedeutet eine Abwälzung auf die nachfolgenden Generationen. „Desto schärfer“ heißt, dass diese wesentlich höhere Opfer als unsere Generation erbringen müssten, nur weil unsere Generation nicht jetzt konsolidiert.
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2.1.2 Bezugsetzung der Staatsverschuldung zur Investitionsquote
(1) In Artikel 115 (1) Satz 2 des Grundgesetzes ist bestimmt, dass die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen und dass Ausnahmen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig sind. Die Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahmen bis zur Höhe der Investitionsausgaben ist bereits seit der Entstehung des Grundgesetzes in den Finanzverfassungen der staatlichen Gebietskörperschaften verankert. Dahinter steht die Auffassung, dass Investitionen Nutzen auch in der Zukunft bringen und es daher gerechtfertigt ist, dass der hierfür zu leistende Schuldendienst auch von künftigen Nutzern (insbesondere von der nachwachsenden Generation) getragen wird. Mit der Haushalts- und Finanzreform in den sechziger Jahren wurde dieser Grundgesetzartikel erweitert um die Ausnahmeregelung, dass Kreditaufnahmen darüber hinaus nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig sind. Dahinter stand der Gedanke, dass die Wiederherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts für die Zukunft Nutzen bringt und hierfür eine Kreditfinanzierung wie für Investitionen gerechtfertigt ist.
(2) Zunächst zum originären Rechtfertigungsgrund für die Staatsverschuldung, nämlich dem Einsatz der Kreditfinanzierung für Investitionen. Die Bezugsetzung der jährlichen Neuverschuldung zur Höhe der jährlichen Investititionsausgaben wäre erklärbar, wenn die Kreditfinanzierung objektbezogen wäre und der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) für das kreditfinanzierte Objekt höchstens solange tatsächlich geleistet würde, bis das Investitionsobjekt abgeschrieben ist. Dann wäre auch die Schuld hierfür getilgt. Dies geschieht jedoch nicht. Die jährliche Neuverschuldung wird lediglich nachrichtlich in Beziehung zur Höhe der Summe der Investitionsausgaben gesetzt. Der Investitionsbegriff ist so weit gefasst, dass nicht nur Immobilien, sondern u. a. auch Geräte und Ausstattungsgegenstände (wie z. B. Dienstkraftfahrzeuge, Zimmerausstattungen, Büromaschinen, Telefonanlagen) ab einer bestimmten Wertgrenze im Einzelfall (etwa ab 5.000 EUR, je Gebietskörperschaft unterschiedlich geregelt) als Investitionen gelten. Die bis zur Höhe der Investitionsausgaben aufgenommenen Kredite wurden und werden nicht getilgt. Auch die Zinsverpflichtungen für diese Kredite wurden und werden weitaus überwiegend mit neuen Krediten (Neuverschuldung) bezahlt.
(3) Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen tätigen größere Investitionen i.d.R. nicht regelmäßig, sondern einmalig oder sporadisch für einen Zeitraum von vielen Jahren, in denen sie das Investitionsobjekt wirt-schaftlich gewinnbringend nutzen wollen. Da ihre Finanzkraft im Investitionsjahr hierfür nicht ausreicht, finanzieren sie das Objekt mit einem Kredit, den sie während der Nutzungsdauer - mit Unterstützung durch die aus dem kreditfinanzierten Objekt erzielten Gewinne - einschl. der Zinsen abtragen.
(4) Für den Staat sind Investitionen eine Daueraufgabe. Die Investitionsobjekte werden dem Steuerzahler ohne Gewinnerwartung im kaufmännischen Sinne zur Nutzung zur Verfügung gestellt bzw. dienen den staatlichen und kommunalen Institutionen quasi als"Arbeitsmittel" zur Erfüllung ihrer Daueraufgaben (z. B. Schulen, Universitäten, Dienstgebäude, Kraftfahrzeuge, Zimmerausstattungen, Computeranlagen, Fotokopiergeräte usw.). Mittel hierfür werden in die öffentlichen Haushalte in jährlich i.d.R. ungefähr gleichbleibender Höhe eingesetzt, ebenso wie die Mittel für Personalausgaben, Sachausgaben und andere Ausgabeblöcke. Während die übrigen Ausgabeblöcke nicht mit Krediten finanziert werden und werden dürfen, ist bis zur Höhe der Investitionsausgaben eine Kreditfinanzierung zugelassen.
(5) Investitionen zur Erfüllung staatlicher und kommunaler Daueraufgaben sind überwiegend nicht mit Investitionsobjekten im privatwirtschaftlichen Bereich vergleichbar, weil sie i. d. R. nicht mit Gewinnerwartungen verbunden werden können und auf dem Immobilienmarkt wegen ihrer Zweckbestimmung für öffentliche Aufgaben nur eingeschränkte anderweitige Nutzungsmöglichkeiten und daher entsprechend eingeschränkte Marktwerte haben. Über die fehlende Gewinnrealisierungsmöglichkeit hinaus sind öffentliche Investitionsobjekte überwiegend sogar noch mit hohen Folgekosten"belastet". So sind z. B. Schulen und Hochschulen erforderlich, damit dort Lehrer und Hochschullehrer ihre staatlichen Daueraufgaben erfüllen können, wofür die Existenz der Gebäude und ihrer Ausstattung Vorraussetzung ist. Schulen und Hochschulen können keine Investitionsobjekte im wirtschaftlichen Sinne sein, deren Gestehungskosten eine Kreditfinanzierung wirtschaftlich rechtfertigt, weil sie während der Nutzungsdauer keine unmittelbaren Gewinne zur Subventionierung oder gar Erfüllung der Schuldendienstverpflichtungen erzielen können und darüber hinaus sogar zu weiteren Folgekosten führen. Kritiker einer solchen Betrachtungsweise werden sofort einwenden, dass es sich bei diesen Objekten sehr wohl um Zukunftsinvestitionen handelt, weil die Übermittlung von Bildung einen hohen Gewinn und damit die beste Investition für die Zukunft eines Volkes bedeutet. Dieser Standpunkt ist zweifelsfrei richtig, aber dann müssten folgerichtig auch die Personalkosten der Lehrer und Hochschullehrer und die Sachkosten der Bildungseinrichtungen den Investitionskosten zugerechnet und kreditfinanziert werden dürfen. Dann wären auch Personalkosten für Justiz- und Polizeibeamte wie die Gestehungskosten ihrer i. d. R. nur für ihre Aufgaben tauglichen Dienstgebäude den Investitionskosten zuzurechnen, denn Investitionen zur Aufrechterhaltung von Recht, Sicherheit und Ordnung führen ebenfalls zu einem hohen, ebenfalls zukunftswirksamen Gewinn für unser öffentliches Gemeinwesen. Das gilt auch für andere öffentliche Aufgabenbereiche wie z. B. soziale Sicherung und Umweltschutz. Diese Gewinne sind aber monetär nicht messbar und für eine Schuldendienstfinanzierung auch wirtschaftlich nicht aktivierbar.
(6) Die Verfassungsregelung, wonach Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen, ist hiernach nicht mehr zeitgemäß und überholt. Bei der Bezugsetzung zur Summe der Investitionsausgaben berücksichtigte man nicht die Bruttokreditaufnahme (Kredite zur Refinanzierung der Tilgung zuzüglich Neuverschuldung) als Bezugsgröße, sondern nur die Neuverschuldung. Infolge der Refinanzierung der Tilgung wurde der Altschuldenstand des Vorjahres faktisch"umgewidmet" in eine"ewige Schuld", aufgestockt jährlich um die Neuverschuldung in Höhe der in etwa immer gleich hohen Summe der Investitionsausgaben. Hätte man die Bruttokreditaufnahme der Summe der Investitionskosten gegenübergestellt, hätte man diese Grenze weit überschritten. Man hätte dann eine Weile überhaupt keine Neuverschuldung zulassen dürfen und zunächst soviel alte Schulden tilgen müssen, bis eine Bruttokreditaufnahme bis zur Höhe der Investitionsausgaben dieses Jahres wieder möglich gewesen wäre. Dann hätte man allerdings jahrelang keinen Gebrauch machen können von der verfassungsrechtlich eingeräumten Möglichkeit, jährlich Kredite bis zur Höhe der Summe der veranschlagten Investitionsausgaben aufnehmen zu dürfen. Da Artikel 115 (1) Satz 2 GG eine Tilgungsvorschrift nicht enthält, legte man ihn so aus, dass die Altschulden für die Investitionen der zurückliegenden Jahre durch Refinanzierung der Tilgung"verewigt" und für die Investitionen des jeweils aktuellen Jahres neue Kredite (Neuverschuldung) aufgenommen werden dürfen. Dabei wurde offenbar zu spät bemerkt, dass eine Neuverschuldung zur Finanzierung der Investitionen gar nicht erforderlich gewesen wäre, wenn die von ihr selbst produzierten immer weiter steigenden Zinsen für den aufgehäuften investitionsbezogenen Berg"ewiger Schulden" nicht bezahlt werden müssten. Hierdurch wurde der Mechanismus des"Teufelskreises" einer eigendynamisch und spiralförmig wachsenden Staatsverschuldung eingeleitet.
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2.1.3 Unzureichende Transparenz in den öffentlichen Haushalten
(1) Das jahrzehntealte System der öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft und das entsprechend alte kameralistisch orientierte Gliederungssystem der öffentlichen Haushalte hat die inzwischen eskalierte Entwicklung wegen unzureichender Transparenz hinsichtlich der Darstellung der Verschuldungssituation mitbegünstigt. So verstößt der Haushaltsgesetzgeber selbst bei der haushaltsmäßigen Veranschlagung der Kreditfinanzierung schon lange gegen einen originären und elementaren Haushaltsgrundsatz, nämlich das Bruttoprinzip, wonach die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan getrennt voneinander in voller Höhe zu veranschlagen sind. Danach dürfen weder Ausgaben von Einnahmen vorweg abgezogen noch Einnahmen auf Ausgaben vorweg angerechnet oder nur die Restbeträge (Salden) in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Die Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder lassen aber überwiegend Ausnahmen für die Veranschlagung der Krediteinnahmen und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben zu. Infolge dieser Ausnahmeregelung wird in den meisten staatlichen Haushaltsplänen die Kreditfinanzierung des Haushalts so veranschlagt, dass auf der Einnahmeseite die Bruttokreditaufnahmen bei Einnahmetiteln und in der Zeile darunter als Absetzung von der Einnahme die Tilgungsausgaben ebenfalls bei Einnahmetiteln aufgeführt werden, obgleich es sich um Haushaltsausgaben handelt. In der dritten Zeile darunter erscheint als Saldo die Nettokreditaufnahme (Neuverschuldung). Bei der Ermittlung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben für ein Haushaltsjahr wird nur der Saldo Neuverschuldung gerechnet. Würde entsprechend dem Bruttoprinzip verfahren, hätten die staatlichen Haushalte ein erheblich höheres Volumen, denn das Volumen der jährlichen Bruttokreditaufnahmen ist um ein Mehrfaches höher als das der Nettokreditaufnahmen. In den statistischen Veröffentlichungen treten Bruttokreditaufnahme und Tilgungsausgaben selten in Erscheinung. Man hat sich eben seit Jahrzehnten daran gewöhnt, dass Tilgungsausgaben wirtschaftlich nicht geleistet, sondern vollständig refinanziert werden und dass hierdurch der Altschuldenstand nicht vermindert, sondern"verewigt" wird, jährlich aufgestockt um die Neuverschuldung des aktuellen Jahres, die nach dem Jahresende wieder der"Verewigung" zugeführt wird. In Haushaltsverhandlungen und in den öffentlichen Medien wird daher immer nur von der beklagenswerten Zunahme der Neuverschuldung gesprochen und geschrieben. Es entsteht der Eindruck, als ob Kredite nur in Höhe der Neuverschuldung aufgenommen würden, obgleich in Wahrheit die Bruttokreditaufnahme mehr als das Dreifache davon beträgt. Frohe Botschaften über eine Rückführung der Neuverschuldung werden von Uneingeweihten bereits als Rückführung der Staatsverschuldung missverstanden.
(2) So gibt es also in der so seit Jahrzehnten geprägten kameralistischen Denkweise bei der Nettokreditfinanzierung von der Planungs- und Veranschlagungsseite her keine Tilgungsausgaben, weil diese ja über die Bruttokreditaufnahme durch Refinanzierung eliminiert werden. Es zählt nur die Neuverschuldung, deren Höhe entsprechend dem Gesamtdeckungsprinzip begründet wird mit Mindereinnahmen bei den Steuern oder unvermeidbaren Ausgaben für staatliche Aufgaben. Nebenbei wird geprüft, ob die Neuverschuldung die Summe der Ausgaben für Investitionen nicht überschreitet, weil sie ja verfassungsrechtlich daran gebunden ist. Tut sie das, wird der Investitionsbegriff weiter gefasst oder es wird eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt. Dass aber nicht Mindereinnahmen bei den Steuern bzw. unvermeidliche Ausgaben, sondern die von der jährlichen Neuverschuldung selbst produzierten Zinslasten primär ursächlich sind für die daraus erwachsenden und jährlich zunehmenden Haushaltslöcher, wird dabei kaum berücksichtigt. Allein im Bundeshaushalt erzeugt eine angenommene jährliche Neuverschuldung von 50 Mrd.EUR bei einem Durchschnittszinssatz von z. B. 6% aus sich selbst heraus neue Haushaltslöcher im ersten Jahr in Höhe von 3,0 Milliarden EUR, in 5 Jahren bereits 15 Milliarden EUR, und zwar nicht einmalig, sondern jährlich. Hinzu kommt die Zinslast von jährlich 41,7 Milliarden EUR für die vom Bund bis 2001 aufgenommenen Kredite. Dieser Primärzusammenhang zwischen Neuverschuldung, Zinsausgaben und Defiziten ist erst in jüngerer Zeit von der Rechtsprechung (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27.05.1992 zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit verschiedener gesetzlicher Regelungen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern) und in der Literatur aufgegriffen und rechnerisch dargestellt und ausgewertet worden (Primärsalden, Primärüberschüsse, Primärdefizite). Die seit Jahrzehnten bundeseinheitlich starr vorgegebene Systematik der öffentlichen Haushalte sieht eine solche Darstellung nicht vor, wodurch die Transparenz der Zusammenhänge und Auswirkungen der Kreditfinanzierung beeinträchtigt wird. Im nachfolgenden Abschnitt 6 werden u. a. Lösungsansätze für eine transparentere Darstellung der Kreditfinanzierung dargelegt.
(3) Gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes ist der Haushaltsplan in Einnahme und Ausgabe auszugleichen. Ein entsprechendes Verfassungsgebot ist auch in den Länderverfassungen enthalten (Gebot des Haushaltsausgleichs). Gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes dürfen Kreditaufnahmen zum Ausgleich des Haushalts herangezogen werden. Nach dem Grundgesetz gilt daher der Haushalt auch unter Einbeziehung der Einnahmen aus Krediten als ausgeglichen. Wenn sich also in Deutschland verantwortliche Politiker rühmen, einen ausgeglichenen Haushalt aufgestellt zu haben, sind die Einnahmen aus der Neuverschuldung immer mit einbezogen, so hoch sie auch sind. Diese Definition des Haushaltsausgleichs deckt sich nicht mit der nach dem EU-Stabilitätspakt und der international gebräuchlichen Definition für einen ausgeglichenen Haushalt. Danach ist ein ausgeglichener Haushalt nur dann erzielt worden, wenn sich Einnahmen und Ausgaben ohne Neuverschuldung decken. Diese begriffliche Diskrepanz beeinträchtigt ebenfalls die Transparenz der Zusammenhänge und der Auswirkungen der Kreditfinanzierung auf die öffentlichen Haushalte und kann zu Missverständnissen führen.
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2.1.4 Die Rolle der Wirtschaftswissenschaften
(1)"Was hat die Wirtschaftswissenschaft zum Problem der Staatsverschuldung zu sagen? Weshalb wurde nicht früher vor der drohenden Gefahr gewarnt?" Diese Fragestellung wirft ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Richard Sturn, Institutsvorstand-Stellvertreter des Instituts für Finanzwissenschaft und Ã-ffentliche Wirtschaft der Universität Graz, in einem von ihm bereits 1997 im Internet unter dem Titel"Staatsverschuldung" veröffentlichten Aufsatz auf. Er führt dazu aus, dass es innerhalb der"nationalökonomischen Zunft" grob gesprochen drei verschiedene Auffassungen zum Thema Staatsschulden gäbe:
Nach heute herrschender Schule sind Staatsschulden ökonomisch schlecht.
Die nach dem Krieg lange Zeit dominierenden Keynesianer hingegen meinten, Staatschulden könnten unter Umständen ökonomisch sinnvoll sein.
Den Theorien des englischen Nationalökonomen David Ricardo zufolge habe"die Form der Finanzierung von Staatsausgaben - Steuern oder Staatsschulden - überhaupt keine realwirtschaftlichen Effekte."
"Bei einer Zunft, die für ihr Expertenwissen gerne praktisch-politische Relevanz beansprucht, scheint diese Dreifaltigkeit der Meinungen nicht gerade ein Erfolgsausweis zu sein.", führt der Verfasser hierzu aus und untersucht anschließend die Hintergründe der verschiedenen Einstellungen zu Budgetdefiziten und Staatsverschuldung."So stecken hinter den drei verschiedenen Thesen zur Staatsverschuldung zu einem wesentlichen Teil jeweils andere Annahmen über Bedingungen, welche den herrschenden wirtschaftlichen Zustand kennzeichnen.""Welche Probleme sind offen, und was läßt sich für die Zukunft erwarten? Vielleicht sind manche Problemaspekte gar nicht rein wissenschaftlich lösbar. Aber auch dies zu wissen, wäre ein Vorteil."
(2) Mit diesen Fragestellungen und Schlussfolgerungen kennzeichnet der Verfasser des Aufsatzes zutreffend die Gründe, weshalb die Wissenschaft in der Frage der Staatsverschuldung bisher nicht zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen ist, an dem sich die politisch Verantwortlichen zuverlässig orientieren konnten und können. Die vorstehend unter den Absätzen 2.1 bis 2.3 dargestellten Ursachen für die ausgeuferte Staatsverschuldung, insbesondere das eigendynamische Zinseszinswachstum in Verbindung mit der falschen Bezugsetzung der Neuverschuldung zur Investitionsquote, sind allerdings so evident, dass sie auch ohne detaillierte wissenschaftliche Untersuchungen erkennbar sind.
(3) Die Buchfassung enthält eine Darstellung der wichtigsten wissenschaftlichen Lehrmeinungen Pro und Kontra Staatsverschuldung.
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2.2 Auswirkungen auf der Geberseite (Sparguthaben, Kapitalanlagen)
Eine Untersuchung und Beurteilung der ausgeuferten Staatsverschuldung erfordert auch eine Betrachtung ihrer Auswirkungen auf ihre Kehrseite, nämlich die Geberseite. Wenn die Staatsverschuldung, sofern sie nicht zurückgeführt wird, auf Grund ihres eigendynamischen Zinseszinswachstums zu Lasten nachfolgender Generationen ein irgendwann zum Kollaps führendes Schneeballsystem darstellt, muss dies im Umkehrschluss auch für die Geberseite gelten, nämlich die Sparguthaben und Geldanlagen, aus denen die Staatsverschuldung gespeist wird. Der Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts betrug Ende 1998 aufgerundet 1.153,7 Mrd.EUR. Die Gläubiger dieses gewaltigen Schuldenberges sind zu 52,1% das inländische Bankensystem, zu 13,8% inländische Nichtbanken (insbesondere Unternehmen einschl. Versicherungen) und zu 34,1% ausländische Stellen (Quelle: Monatsbericht August 2000 der Deutschen Bundesbank und eigene Berechnungen). Die Auslandsverschuldung Deutschlands in dieser Höhe ist schon deshalb bedenklich, weil die Auszahlungen für den Schuldendienst nicht im Inland verbleiben, sondern ins Ausland fließen. Die Summe der Geldvermögen der Bundesbürger (nur Spareinlagen, Geldanlagen bei Versicherungen und Bausparkassen sowie festverzinsliche Wertpapiere) betrug Ende 1998 rund 1.740 Mrd.EUR, also knapp das 1,5-fache des Schuldenbergs des öffentlichen Gesamthaushalts in Deutschland (Quelle: Bundesverband Deutscher Banken). Ein großer Teil dieser Geldanlagen fließt unmittelbar oder mittelbar (über Banken und Nichtbanken) in die Staatsverschuldung. In der Buchfassung werden die Auswirkungen auf der Geberseite anhand der Sparpläne des Beispielbürgers Alfons Sparfuchs mit verschiedenen Anlagealternativen und Prognoserechnungen veranschaulicht. Dabei strebt Sparfuchs primär ein kapitalgedecktes Altersvorsorgemodell an, das die nachfolgenden Generationen von immer höheren Beiträgen zur Rentenfinanzierung entlastet und das außerdem rentabel und sicher ist. Seine Anlagealternativen und Prognoserechnungen führen ihn zu der Erkenntnis, dass auch bei einem kapitalgedeckten Altersvorsorgemodell die nachfolgenden Generationen die späteren Zins- bzw. Versicherungsleistungen daraus zu einem großen Teil auf dem Umweg über die Banken bzw. Lebensversicherungen aus Steuermitteln und aus dem Prämienaufkommen leisten. Das Versicherungsmodell unterscheidet sich insoweit von der umlagefinanzierten Alterssicherung nur durch einen anderen Modus der Umverteilung der Mittel, die von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet werden. Das Ganze nennt sich dann nicht Generationenvertrag, sondern Solidargemeinschaft."Die Vorstellung, das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem eine Versichertenkohorte ihre spaeteren Leistungen anspart, sei immun gegen Veraenderungen der Bevoelkerungs- und Erwerbstaetigenstruktur, ist in der Oeffentlichkeit weit verbreitet, gleichwohl aber falsch"."Allein durch Umstellung des Finanzierungsverfahrens lassen sich die demographisch bedingten Probleme der Altersvorsorge nicht loesen". Diese Zitate aus dem Wochenbericht 46/98 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin (Titel:"Kapitaldeckung: Kein Wundermittel fuer die Altersvorsorge",
URL: http://www.diw.de/diwwbd/98-46-1.html#HDR0) bestärken Alfons Sparfuchs in seiner Auffassung.
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3. Die Schuldenkrise als Generationenproblem
Von erheblicher Bedeutung ist die Betrachtung des Prozesses der öffentlichen Verschuldung aus der Sicht der Nutzen- und Lastenverteilung zwischen den gegenwärtigen und künftigen Generationen, also als Generationenproblem.
3.1"Save before you use"
Aus diesem Schlagwort ergibt sich im Grundsatz die Ablehnung jeglicher Staatsverschuldung. Erst sparen, dann finanzieren und nutzen, aber keine Kreditfinanzierung öffentlicher Ausgaben, das ist die Devise dieses Kernsatzes. Übertragen auf den einzelnen Bürger bedeutet dies, dass er z. B. ein eigenes Haus erst anschaffen kann, wenn er den Kaufpreis dafür zusammengespart hat. Tut er das, wird er unter Umständen viele Jahre oder gar jahrzehntelang sparen müssen, bis er das Haus anschaffen und nutzen kann. Seine Erben können es dann später insoweit lastenfrei nutzen. In diesem Fall zahlt die gegenwärtige Generation vor der Nutzung durch sie selbst zu Gunsten der nachfolgenden Generationen. Übertragen auf den öffentlichen Sektor bedeutet dieser Kernsatz, dass für Investitionen keine Kredite aufgenommen werden dürfen. Es müssen allerdings im Grundsatz auch keine Mittel angespart werden, um die Investitionen zu tätigen, denn Investitionen sind Daueraufgaben der öffentlichen Gemeinwesen und können Jahr für Jahr im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Steuermittel) finanziert werden. Sie stehen dann den gegenwärtigen und künftigen Generationen während ihrer Nutzungsdauer schuldendienstfrei zur Nutzung zur Verfügung.
3.2"Pay as you use"
(1) Diese Kernaussage steht für ein anderes Prinzip: Zahlen (nämlich den Schuldendienst, d.h. Tilgung und Zinsen, für Kredite) und gleichzeitig nutzen. Übertragen auf den einzelnen Bürger bedeutet dies, dass er z. B. ein eigenes Haus sofort nutzen kann, wenn er dieses kreditfinanziert und während der Nutzungsdauer den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) leistet. Das gilt auch für ein Unternehmen, das Investitionen kreditfinanziert und den wirtschaftlichen Nutzen, den es (hoffentlich) einbringt, längstens bis zur endgültigen Abschreibung anteilig auch für die Leistung des Schuldendienstes einsetzt. Übertragen auf die öffentlichen Haushalte ist dieser Kernsatz, an sich eine Binsenweisheit, ein viel verwendetes Argument zur Rechtfertigung der öffentlichen Verschuldung aus der Sicht einer gerechten Nutzen- und Lastenverteilung zwischen den gegenwärtigen und künftigen Generationen. Aus diesem Kernsatz wird abgeleitet: langlebige Investitionsgüter nutzen den gegenwärtigen und bis zu ihrem Verfall auch den nachfolgenden Generationen, was allerdings für kurzlebige Investitionsgüter (Geräte und Ausstattungsgegenstände) kaum zutrifft. Es wäre daher zu rechtfertigen, dass langlebige Investitionsgüter kreditfinanziert werden und der Schuldendienst während der Nutzungsdauer gleichmäßig auf die Nutznießer (das sind die gegenwärtigen und ggf. auch die künftigen Generationen) verteilt wird. Gegen diesen Grundgedanken ist an sich nichts einzuwenden, aber nur dann nicht, wenn"pay as you use" auch praktiziert wird.
3.3 Pay forever after using
(1) Dies ist die Folge des bisherigen Verschuldungsverhaltens der öffentlichen Gebietskörperschaften zu Lasten künftiger Generationen. Es wurden im Durchschnitt der vergangenen Jahrzehnte bis jetzt keine Steuermittel zur Leistung des Schuldendienstes (Zinsen und Tilgung), sondern in vollem Umfang und noch darüber hinaus neue Kredite hierfür eingesetzt, die wieder neue Schuldendienstverpflichtungen auslösten usw. usw. (vgl."Zinseszinseffekt" im vorst. Abschn. 2.1). Dadurch ist der gigantische Schuldenberg mit seinen gigantischen Schuldendienstverpflichtungen aufgetürmt worden, dessen Abtrag die künftigen Generationen aus Eigenmitteln (Steuermitteln) vornehmen müssen, sobald dieser Schuldenberg"sich nicht mehr aus sich selbst heraus nähren läßt", d. h. der Schuldendienst nicht mehr kreditfinanziert werden kann. Dann müssen die Zinslasten für den ewigen Schuldenberg anteilig oder voll aus Steuermitteln der davon betroffenen Generationen geleistet werden, und zwar auch noch dann, wenn die Investitionsgüter (insbesondere kurzlebige) nicht mehr nutzbar und längst abgeschrieben sind. So müssen dann die nachfolgenden Generationen exponentiell gewachsene Zins- und Zinseszinsverpflichtungen erfüllen für z. B. längst verschrottete kreditfinanzierte Geräte und Ausstattungsgegenstände, weil die Tilgungs- und Zinsausgaben hierfür von der nutzenden Generation wirtschaftlich nicht aus Steuermitteln, sondern aus neuen Kreditmitteln aufgebracht wurden. Die Buchfassung enthält weitere Ausführungen hierzu.
(2) Die nachfolgenden Generationen"erben" allerdings nicht nur einen riesigen öffentlichen Schuldenberg, sondern auch die Gegenpositionen hierfür, nämlich einen Riesenberg an Vermögenstiteln in Form von Kreditforderungen (über die Kreditinstitute) an die öffentlichen Gemeinwesen. Sie sind also zugleich Gläubiger in Höhe ihrer Vermögenstitel und Schuldner in Höhe ihrer öffentlichen"pro-Kopf-Verschuldung". Sie können ihre Gläubigerrechte, nämlich die Realisierung ihres Vermögens, nur wahrnehmen, wenn sie in noch größerem Umfang (nämlich erhöht um die Differenz zwischen Anlagezins und Kreditzins als Marge der Kreditinstitute) als Steuerzahler ihre Schuldendienstverpflichtungen erfüllen. Damit finanzieren sie - über einen hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit schwer steuerbaren Umverteilungsprozess - die Einlösung ihrer Vermögensforderungen selbst aus den öffentlichen Mitteln ihrer Generation. Ob dieses progressiv wachsende Problem später mit einem"Crash", also einer Aufrechnung der Vermögenstitel mit den Schuldtiteln (sprich"Währungsreform") oder beizeiten über eine zumindest anteilige Steuerfinanzierung evolutionär gelöst wird, hängt ganz wesentlich vom weiteren Verschuldungsverhalten der gegenwärtigen Generationen ab.
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3.4 Demokratiefeindliche Wirkungen der Staatsverschuldung
Die Darlegungen in den vorstehenden Absätzen (1) bis (2) werfen automatisch Fragen nach der Demokratieverträglichkeit der Staatsverschuldung hinsichtlich ihrer Zukunftswirkungen für die nachfolgenden Generationen auf. Die früheren und gegenwärtigen Generationen haben den Schu

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