- Nochmal: Berlin-Haushalt verf.widrig - klageberechtigt? - monopoly, 02.11.2003, 19:09
- Re: Nochmal: Berlin-Haushalt verf.widrig - klageberechtigt? - Euklid, 02.11.2003, 19:13
Re: Nochmal: Berlin-Haushalt verf.widrig - klageberechtigt?
-->Ich denke daß man diese 50% einfach umdeutet:
Die Abgabenquote ist die Quote die der Steuerzahler zahlt nachdem seine Subventionen abgezogen sind.
Daraus folgt:Der Staat hat auf 50% Anspruch ohne jede Gegenleistung.
Damit braucht er nur noch die Sozialabgaben auf 50% zu schrauben die ja dann neutral zu werten wären da sie zurückfließen.
Damit hat er die 100% die er braucht.
Und wir haben die Essensmarken.
Gruß EUKLID

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