- Wie unsere Politiker bzgl. eines bewaffneten Irakeinsatzes tricksen und täuschen - RK, 06.11.2003, 21:16
- In deinem Beitrag steht:......Die Bundesregierung steht unter Druck der USA..... - Josef, 06.11.2003, 21:29
- Druck kann auch aus potentiellem Erpressungspotential bestehen - nasowas, 06.11.2003, 22:44
- Es geht aber auch viel direkter! - LeCoquinus, 06.11.2003, 23:10
- Guckst Du hier: - LeCoquinus, 06.11.2003, 23:19
- Oder Völkerrechtlich, siehe meinen Beitrag 3Threads weiter oben! (owT) - Sorrento, 06.11.2003, 23:36
- Es geht aber auch viel direkter! - LeCoquinus, 06.11.2003, 23:10
- Druck kann auch aus potentiellem Erpressungspotential bestehen - nasowas, 06.11.2003, 22:44
- In deinem Beitrag steht:......Die Bundesregierung steht unter Druck der USA..... - Josef, 06.11.2003, 21:29
Wie unsere Politiker bzgl. eines bewaffneten Irakeinsatzes tricksen und täuschen
-->http://www.jungewelt.de/2003/11-07/011.php
07.11.2003
Inland
Ulla Jelpke
Regierung trickst und täuscht
Innenausschuß des Bundestages konstatierte, daß Irak-Einsatz der GSG-9 rechtswidrig ist
Die Bundesregierung hat die Ã-ffentlichkeit mit der Entsendung der GSG-9, einer »Elitepolizeitruppe« des Bundesgrenzschutzes, in den Irak überrascht. Viele fragten sich verwundert, ob das Versprechen, sich im Irak nicht militärisch zu engagieren, nicht mehr gilt. Für noch größere Verblüffung sorgte die Regierung, als sie am Mittwoch im Innenausschuß des Bundestags nach der Rechtsgrundlage für den Einsatz gefragt wurde. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper (SPD), brachte nämlich keinerlei Klarheit, sondern zeigte nur eines: Die Bundesregierung trickst und täuscht. In Wahrheit ist der Einsatz glatt rechtswidrig.
Seit der Stürmung einer entführten Lufthansa-Maschine in Mogadischu vor über 20 Jahren ist die GSG-9 in der Ã-ffentlichkeit bekannt. In letzter Zeit hat man allerdings wenig von der Truppe gehört, da die Bundesländer eigene polizeiliche Sondereinsatzgruppen gebildet haben und die GSG-9 kein rechtes Betätigungsfeld mehr hat. Jetzt hat sich die Bundesregierung daran erinnert, daß die GSG-9 praktisch schon immer auch militärische Aufgaben wahrgenommen hat, aus historischen Gründen aber Teil des Bundesgrenzschutzes, also der Polizei ist.
Diese feine juristische Unterscheidung wollte sich das Kabinett nun zunutze machen. Denn im Bundestagswahlkampf 2002 hatte sie versprochen, im Irak nicht militärisch einzugreifen. Andererseits steht die Bundesregierung unter dem Druck der USA und ist nur zu geneigt, den Kriegstreibern in der Bush-Administration willfährig zu sein. Da lag es nahe, eine eigentlich militärische Aufgabe im Irak nicht durch die Bundeswehr wahrnehmen zu lassen, sondern durch eine Polizeieinheit. Also wurde die GSG-9 des Bundesgrenzschutzes mit dem Auftrag in den Irak entsandt, die Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) zu schützen. Über die Tatsache, daß angesichts der anhaltenden Kriegssituation im Irak ein solcher Einsatz eindeutig militärischen Charakter trägt, setzte sich die Bundesregierung großzügig hinweg. Damit wollte sie der für SPD und Grüne unmöglichen Situation entgehen, über einen Militäreinsatz im Bundestag abstimmen zu müssen.
Der Trick hat freilich einen Haken: Das Bundesgrenzschutzgesetz bietet dafür keine Rechtsgrundlage. Nach Paragraph 8 des Gesetzes kann die GSG-9 zwar im Ausland tätig werden, jedoch nur in Einzelfällen zur »Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben«. Mit dieser Vorschrift war der Einsatz in Mogadischu abgedeckt, nicht jedoch eine Dauerpräsenz zum Schutz vor möglichen, noch nicht konkret eingetretenen Gefährdungen.
Zur Überraschung des Innenausschusses bezog sich Staatssekretär Körper in seiner Antwort am Mittwoch plötzlich auf Paragraph 9 BGS-Gesetz. Danach darf der BGS deutsche Auslandsvertretungen schützen, also beispielsweise das Gebäude der deutschen Botschaft im Irak. Doch dies ist hier ersichtlich nicht der Fall, zumal die THW-Helfer im ganzen Land unterwegs sind.
Zu Recht hat daher die Opposition im Bundestag die fehlende Rechtsgrundlage dieses Einsatzes moniert. Da gerade die Unionsparteien aber bekanntermaßen jedes militärische Engagement im Irak begrüßen, bauen sie der Koalition goldene Brücken. Prompt bot die CDU/CSU-Fraktion an, einer entsprechenden Ergänzung des BGS-Gesetzes zuzustimmen, um eine nachträgliche Legitimation zu schaffen.
Bleibt noch nachzutragen, daß das Bundesjustizministerium erst vor wenigen Tagen erwartungsgemäß eine Dienstaufsichtsbeschwerde von Friedensgruppen gegen den Generalbundesanwalt Kay Nehm abgeschmettert hat. Nehm hatte mehrere Klagen gegen die logistische Unterstützung des Irak-Krieges wegen des damit begangenen Verfassungsbruchs als unbegründet zurückgewiesen.

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