- @dottore - FOX-NEWS, 09.11.2003, 19:17
- Re: @dottore - bernor, 09.11.2003, 22:31
- Re: @dottore - FOX-NEWS, 09.11.2003, 23:31
- verstehe ich nicht - EM-financial, 10.11.2003, 01:09
- Re: Re: verstehe ich nicht - bernor, 10.11.2003, 20:52
- Re: Genau so. Übrigens: Tauschen kommt von"täuschen"... - dottore, 10.11.2003, 12:11
- Re: @dottore - dottore, 10.11.2003, 12:43
- Re: @dottore - bernor, 09.11.2003, 22:31
Re: Genau so. Übrigens: Tauschen kommt von"täuschen"...
-->... das, was heute als"tauschen" bezeichnet wird (Bestand ändert sich nicht) heißt ursprünglich"stechen".
Sobald sich ein Gut beim Bestandsvergleich verändert, entsteht automatisch Steuerpflicht. Das trifft auch auf das Beispiel Haarschnitt / Kartoffeln zu.
Der Friseur hatte vorher im Bestand eine Schere, nachher eine Schere und einen Sack Kartoffeln. Den Sack Kartoffeln muss er als Einkünfte aus selbständiegr Tätigkeit versteuern.
Arbeitsleistungen lassen sich nicht tauschen - außer gegen andere Arbeitsleistungen, die nicht zu einem Produkt führen: Der eine schneidet dem anderen die Haare, der dem ersten die Nägel.
Baut der Zweite seinem Frisör eine Mauer, ist ein Produkt entstanden und es kommt wieder zum Bestandsvergleich. Nun geht's noch darum, woher Steine und Mörtel kommen. Hatte sie der Frisör vorher im Bestand, muss er jetzt die Differenz zur Mauer via Bestandsvergleich versteuern. Pech jetzt auch für den Maurer: der muss die Entgegennahme des Haarschnitts als geldwerte Leistung, die er erhalten hat, versteuern. Das System ist ziemlich wasserdicht, auch wenn es nicht bis runter zur Minileistung appliziert wird (Nachbarschaftshilfe etc.).
Nach der Logik des Steuersystems müssten auch Leistungen von Partnern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft versteuert werden, z.B. einer ist zu Hause und macht den Haushalt, der andere fährt als Vertreter durch die Gegend. Der Vertreter muss die Haushaltsleistungen versteuern, der Haushälter das Geld, das ihm der Vertreter zur Bestreitung von dessen Lebensunterhalt zur Verfügung stellt.
Nebenbei: Lebt der Ehemann im Ausland und zahlt seiner Frau Unterhalt, muss die Frau dieses Geld im Inland voll versteuern. Die Kinder ganz genauso.
Gruß!

gesamter Thread: