- OT: Infos zu aktuellen Garantiebestimmungen gesucht. - ingobert, 13.11.2003, 09:12
- Gewährleistungsrecht - Tierfreund, 13.11.2003, 09:52
- prima, danke! (owT) - ingobert, 13.11.2003, 10:51
- 2 Jahre Vollgarantie oder Spargarantie? - ingobert, 13.11.2003, 11:17
- Re: 2 Jahre Vollgarantie oder Spargarantie? - Euklid, 13.11.2003, 11:27
- Dein Notebook ist natürlich ein Garantiefall - Taktiker, 13.11.2003, 12:24
- mir geht's in erster Linie um zukünftige Käufe... - ingobert, 13.11.2003, 13:16
- Unterschied von Garantie und Gewährleistung - Tierfreund, 13.11.2003, 14:39
- Re: Unterschied von Garantie und Gewährleistung - SchlauFuchs, 13.11.2003, 15:20
- Re: Unterschied von Garantie und Gewährleistung - Euklid, 13.11.2003, 15:27
- Re: Unterschied von Garantie und Gewährleistung - Tierfreund, 13.11.2003, 16:21
- Re: Unterschied von Garantie und Gewährleistung - seth78, 13.11.2003, 22:54
- Re: Unterschied von Garantie und Gewährleistung - Tierfreund, 13.11.2003, 16:21
- Re: Unterschied von Garantie und Gewährleistung - Euklid, 13.11.2003, 15:27
- Re: Unterschied von Garantie und Gewährleistung - SchlauFuchs, 13.11.2003, 15:20
- Unterschied von Garantie und Gewährleistung - Tierfreund, 13.11.2003, 14:39
- mir geht's in erster Linie um zukünftige Käufe... - ingobert, 13.11.2003, 13:16
- Gewährleistungsrecht - Tierfreund, 13.11.2003, 09:52
2 Jahre Vollgarantie oder Spargarantie?
-->Ich dachte bisher, daß man seit 2002 2 Jahre Vollgarantie hat. Mal salopp ausgedrückt: wenn innerhalb dieser Zeit was kaputt geht, wird's kostenlos repariert. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt aber:
Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen. Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.
*** Was ist das denn für eine seltsame Bestimmung? Bei mir z.B. geht es konkret um ein Notebook, dessen Lüfter jetzt nach 1,5 Jahren klingt wie eine Kreissäge. Natürlich war das Notebook beim Kauf noch nicht mangelhaft. Das hieße ja, daß ich alle NACH dem Kauf aufgetretenen Mängel auf eigene Kosten beheben muß! Was soll denn das für eine Garantie sein?
danke!

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