- @dottore - Eigentum und Forderung - Tassie Devil, 14.11.2003, 04:30
- Re: @dottore - Eigentum und Forderung - dottore, 14.11.2003, 10:21
- Re: Zusatz:"Vermögenswert" - noch nicht bezahlte Steuern = Eigentum? - dottore, 14.11.2003, 15:02
- Re: @dottore: Subsummierung und Frage - Tassie Devil, 15.11.2003, 03:32
- Re: Zusatz:"Vermögenswert" - noch nicht bezahlte Steuern = Eigentum? - dottore, 14.11.2003, 15:02
- Re: @dottore - Eigentum und Forderung - dottore, 14.11.2003, 10:21
@dottore - Eigentum und Forderung
-->Hi dottore,
bezueglich Deines Vortragstextes"Macht, der Staat und die Institution des Eigentums" Version 26.10.2003 bitte ich Dich um weitere Erlaeuterung Deines Sachvortrages wie folgt.
Auf Seite 58 oben Absatz 2 zitierst Du die EZB mit folgendem Text:"Bei einem endgueltigen Kauf bzw. Verkauf geht das Eigentum an dem Vermoegenswert vollstaendig vom Verkaeufer an den Kaeufer ueber, ohne dass gleichzeitig eine Rueckuebertragung des Eigentums vereinbart wird."
Den Sachverhalt, der aus diesem Zitat hervorgeht, dass naemlich ein Vermoegenswert nicht das Eigentum per se ist (... das Eigentum an dem Vermoegenswert...), sondern dass Eigentum ausschliesslich der machtgeschuetzte Titel ueber einen Vermoegenswert ist, das kommentierst Du direkt anschliessend mit den Worten:"Eigentum an einem Vermoegenswert kann es nur an dem physischen Titel dieses Wertes geben, aber nicht darauf, was er verbrieft."
Ich selbst fasse einen Eigentumstitel als ein(e) Attribut/Eigenschaft eines Vermoegenswertes auf, was m.E. den Sachverhalt recht gut trifft.
Soweit so gut.
Eigentumstechnisch attributierte Vermoegenswerte hat nun ein Eigentuemer in bilanztechnischer Hinsicht ausnahmslos auf der Aktivaseite zu verbuchen, wobei gleichzeitig einherschreitende Belastungen und Verpflichtungen aus solchen Vermoegenswerten ausschliesslich passivaseitig zu Buche schlagen muessen.
Wenn Du nun gleich im Anschluss an Dein obiges Zitat schreibst:"Dies ist immer eine Forderung und Eigentum an Forderungen gibt es nicht. Forderungen sind nicht - wie Eigentum - Gegenstaende des Sachenrechts sondern solche des Schuldrechts." dann muss ich wildes Schleudern ob Deiner Begrifflichkeiten eingestehen, vor allem im danach folgenden Absatz, in dem Du Offenmarkt-Papieren jeden Charakter von Eigentum absprichst.
Letzteres hat naemlich dann zur Konsequenz, dass aufgrund obiger Diktion der EZB Offenmarkt-Papiere weder ge- noch ver-kauft werden koennen, da ihnen die Rechtsgrundlage des Eigentumsattributes fehlen.
Der Sachverhalt, dass Sachen nach den Regularien eines Sachenrechts und Forderungen nach den Regularien eines Schuldrechts zu behandeln sind, das ist fuer mich noch einsichtig.
Warum Du jedoch Forderungen das Attribut des Eigentums absprichst, das erschliesst sich mir ueberhaupt nicht, denn waere dem so, dann duerfte eine Forderung niemals in einer Bilanz auftauchen, weder auf deren Aktiva- noch auf deren Passivaseite, eben weil sie kein Eigentum ist und in Bilanzen ausschliesslich Eigentum in Form von Vermoegen aktiv und Kapital passiv zu Buche schlagen muss.
Dass eine Forderung kein Sach-Eigentum, i.e. Eigentum an einer Sache, sein kann, darueber herrscht kein Zweifel, Du selbst benutzt diesen Begriff des Sach-Eigentums auf gleicher Seite 58 im vorletzten Absatz.
Wenn Du nun diesen Begriff des Sach-Eigentums benutzt, der Eigentum in einer Form naeher spezifiziert, welche anderen Formen ausser Sach-Eigentum gibt es sonst noch?
Wenn kein Eigentum an einer Forderung moeglich ist, dann faellt ja auch wohl jeder Versuch ins Wasser, Forderungen unter Vermoegenswerten einzureihen.
Ich bitte Dich freundlichst um Stellungnahme und Aufhellung.
Gruss
TD

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