- @LOMITAS wg. GS-Problematik... ich versuch's mal:-)... - Ricoletto, 13.11.2003, 17:40
- war's verständlich? (owT) - Ricoletto, 13.11.2003, 20:30
- Re: war's verständlich? (owT) - LOMITAS, 14.11.2003, 07:54
- war's verständlich? (owT) - Ricoletto, 13.11.2003, 20:30
Re: war's verständlich? (owT)
-->hallo ricoletto,
in etwa.
problem an diesem verkauf ist folgendes.
das grundstück ist in gemeinschaft. käufer will die eine hälfte kaufen, so weit so gut.
die andere hälfte wurde bereits verkauft aber noch nicht vollzogen weil gläubigerbank nicht freistellen WILL. argumente er bank schwach bis sinnlos. es geht bei dem grundstück um eine reine spekulation zum bauland.
also B kauft von A. B stellt A bei der Bank C frei. grundschuld ist bezahlt. bank weigert sich eine g- abtretung auf namen von B. sie muß nur löschungsbewilligung machen. grunddschuld wird zur eigentümergrundschuld.
da B der zweiten käufer rausschmeissen will braucht er den ersten rang im grundbuch. wenn dies nicht möglich greift ja die auflassungsvormerkung von käufer 2 VOR der recht ds käufers 1. nur mit einem recht im ersten rang kann käufer 1, käufer 2 hindern und versuchen ihn mürbe zu machen
ergo; käufer 1 kommt an das grundstück von käufer 2 nicht mehr ran.
PS; hier geht es um ein filetgrundstück, wo millionen zu verdienen sind. und dieses wollen alle an sich reissen.
hoffentlich hab ichs verständlich rübergebracht.
LOMITAS

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