- @RK wg. Steueraufkommen des Bundes - Dieter, 14.11.2003, 13:26
@RK wg. Steueraufkommen des Bundes
-->Hallo RK,
Wie passen folgende Fakten zu Deinem zitierten Beitrag:
ein Vorstandsvorsitzender zahlt Lohnsteuer im Abzugsverfahren - ist schließlich Arbeitnehmer, Ein Bundeskanzler zahlt Lohnsteuer, ist schließlich unser Angestellter auf Zeit,
wenn ich eine GmbH gründe, mich zum Geschäftsführer mache, zahle ich Lohnsteuer vom Geschäftsführergehalt und wenn ich die Haftung sehr beschränken möchte und ein"Schwein" bin, dann zahle ich mir bsonders viel Gehalt mit Lohnsteuer und natürlich keine Einkommensteuer,
die geszahlte Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet,
Die Politik hat dafür gesorgt, daß eine stetige Tendenz zum Teilhaftenden Kapitalgeselsschaften vorhanden ist zu Lasten der Einkommen-Steuerpflichten Selbständigen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
die größten Kapitalgeber dürften inzwischen Arbeitnehmer sein, mit hohen Freibeträgen bei Einkünften aus Kapitalvermögen und somit nicht Einkommensteuerpflichtig werden. Ist das Stueraufkommen aus Kapitaleinkünften über die Jahre gewachsen oder gefallen und wie verteilt in Einkommensklasse und Besteuerung.
Derartige Fragen gibt es reichlich.
Sind die in der zitierten Statistik berücksichtigt? - und welches Bild würde sich ergeben, wenn dem so wäre?
Gruß Dieter
<ul> ~ hier gehts um den von RK zitierten Beitrag</ul>

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