- Werbungskosten: Mieterhöhung unter Freunden - Sascha, 15.11.2003, 17:47
- ich kenne nur die noch härter Version - Dieter, 15.11.2003, 18:14
- Re: ich kenne nur die noch härter Version - Euklid, 15.11.2003, 18:30
- Nein, noch härter: - Zardoz, 15.11.2003, 22:17
- Re: ich kenne nur die noch härter Version - Euklid, 15.11.2003, 18:30
- ich kenne nur die noch härter Version - Dieter, 15.11.2003, 18:14
ich kenne nur die noch härter Version
-->Im Rahmen von Betriebsprüfungen wurden immer auch die Mietwerte der Betriebswohnungen überprüft. Lag die Miete unter dem ortsüblichen Mietwert und man konnte dies nicht mit baulichen Mängeln oder ähnlichem begründen dann wurde der Differenzbetrag als Eigenverbrauch zum Gewinn hinzugerechnet.
Die Differenz muĂźte also der Unternehmer/Vermieter zahlen und nicht der NutznieĂźer.
GruĂź Dieter

gesamter Thread: