- dottore, warum schreibst Du Vermögenssteuer wurde v. Verfassungsgericht gekippt? - RK, 15.11.2003, 20:17
- Mein lieber RK ;-) Eine"verfassungskonforme Vermögensteuer" willst du?:-))))) - Luigi, 15.11.2003, 21:59
- Re: Weil's just so ist - dottore, 16.11.2003, 12:05
- Ich würde es ja über die Erbschaftssteuer machen. Knallhart, ohne Schlupflöcher (owT) - RK, 16.11.2003, 12:39
- Re: Ich würde auswandern. Knallhart, ohne Schlupflöcher. ;-) (owT) - JLL, 16.11.2003, 12:45
- Tja, aber ohne Vermögen! Oder: Nie wieder einreisen? (owT) - RK, 16.11.2003, 18:35
- Re: Aaaah, die Reichsfluchtsteuer soll wieder auferstehen? - dottore, 16.11.2003, 18:52
- Re: Aaaah, Reichsfluchtsteuer? Nee, die sogenannte Scharping-Steuer - Baldur der Ketzer, 16.11.2003, 19:16
- BILD könnte ja statt Bobele bewundern, auch Steuerflüchtlinge ANPRANGERN! - RK, 16.11.2003, 20:42
- Re: BILD könnte ja / RK: Dein Ton geht langsam zu weit (owT) - -- Elli --, 16.11.2003, 20:47
- Re: BILD könnte ja / RK: Dein Ton geht langsam zu weit (owT) - RK, 16.11.2003, 21:01
- Re: Alles längst passiert - dottore, 17.11.2003, 12:03
- Re: Stopover - Tassie Devil, 17.11.2003, 14:52
- Re: BILD könnte ja / RK: Dein Ton geht langsam zu weit (owT) - -- Elli --, 16.11.2003, 20:47
- Du wärst der Golodkowski plus Adolf Hitler in einer Person;-)) (owT) - Euklid, 16.11.2003, 19:02
- Du meinst den mit dem zu viel wissenden Schalck im Nacken! Happy Tegernsee ;-) - RK, 16.11.2003, 20:54
- Re: Du meinst den mit dem zu viel wissenden Schalck im Nacken! Happy Tegernsee ;-) - Euklid, 16.11.2003, 21:02
- Du meinst den mit dem zu viel wissenden Schalck im Nacken! Happy Tegernsee ;-) - RK, 16.11.2003, 20:54
- Re: Aaaah, die Reichsfluchtsteuer soll wieder auferstehen? - dottore, 16.11.2003, 18:52
- Tja, aber ohne Vermögen! Oder: Nie wieder einreisen? (owT) - RK, 16.11.2003, 18:35
- Re: Ich würde es ja über die Erbschaftssteuer machen. Knallhart, ohne Schlupflöcher - Euklid, 16.11.2003, 13:33
- Re: Ich würde es ja über die Erbschaftssteuer machen.....Ich auch - Miesespeter, 16.11.2003, 13:57
- Re: Ich würde es ja über die Erbschaftssteuer machen.....Ich auch - Euklid, 16.11.2003, 14:07
- Re: Ich würde es ja über die Erbschaftssteuer machen.....Ich auch - Miesespeter, 16.11.2003, 13:57
- Re: Ich würde auswandern. Knallhart, ohne Schlupflöcher. ;-) (owT) - JLL, 16.11.2003, 12:45
- Ich würde es ja über die Erbschaftssteuer machen. Knallhart, ohne Schlupflöcher (owT) - RK, 16.11.2003, 12:39
dottore, warum schreibst Du Vermögenssteuer wurde v. Verfassungsgericht gekippt?
-->Hier hast Du das: http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/234175.htm
>Abschaffung der Vermögenssteuer?
Vom Verfassungsgericht gekippt worden.
Es stimmt nur überhaupt nicht! Wenn ich da mal entgegnen darf:
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Vermögenssteuer - nicht verfassungswidrig
Von interessierter Seite wird gerne behauptet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe die Vermögenssteuer für verfassungswidrig erklärt. Das ist falsch! 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung von Immobilien- und Geldvermögen als verfassungswidrig eingestuft. Immobilienvermögen wurde steuerlich bevorzugt, weil als Bemessungsgrundlage nicht die aktuellen Verkehrswerte, sondern lediglich sogenannte Einheitswerte herangezogen wurden, die lediglich einen Bruchteil der aktuellen Werte erfassten. Laut Bundesverfassungsgericht hätte diese Ungleichbehandlung für die weitere Steuererhebung bis Ende 1996 beseitigt werden müssen. Der Gesetzgeber ist dieser Auflage jedoch bis heute nicht nachgekommen und hat stattdessen die Erhebung der Vermögenssteuer 1997 bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Neuregelung erfolgte lediglich für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ein Einwand gegen die Wiedererhebung der Vermögensteuer betrifft den sog."Halbteilungsgrundsatz". Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1995 zur Vermögensteuer wurde auch formuliert, dass die steuerliche Gesamtbelastung der Erträge in der Nähe einer"hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleiben" solle. Das war aber nicht der Grund für die Verfassungswidrigkeit der damaligen Vermögensteuer. Der Halbteilungsgrundsatz ist in der Rechtslehre umstritten, schon zum Urteil selbst gab es eine abweichende Meinung des Verfassungsrichters Böckenförde. Das Urteil bindet den Gesetzgeber auch nicht unmittelbar. Zwischenzeitlich ist auch in wichtigen Kommentaren die juristische Haltbarkeit des Halbteilungsgrundsatzes bestritten worden. Offensichtlich wird auf die effektive Durchschnittsbelastung des Ã-konomischen Gewinns oder Ertrags abgestellt, nicht die nominelle Grenzbelastung. Aufgrund der massiven Untererfassung der Erträge aus VermÃ-gen, vielfÄltiger Freibeträge, abziehbarer Aufwendungen und sonstigen Entlastungen dürfte bisher in kaum einem Fall die Gesamtbelastung in die Nähe oder über 50 % der gesamten Erträge gekommen sein. Wenn der Spitzensteuersatz weiter gesenkt wird (1995 noch 53 %,heute 48,5 %, ab 2005 sind 42 % geplant) wächst der Spielraum für eine zusätzliche Vermögensteuerbelastung, selbst wenn eine Gültigkeit des Halbteilungsgrundsatzes unterstellt wird. Weiterhin postulierte das BVerfG, dass eine Vermögensbesteuerung auf die Ertragsfähigkeit zu begrenzen sei (Verbot der Substanzbesteuerung) und das Familienvermögen von der Besteuerung freizustellen sei. Dies ist durch den niedrigen Steuersatz und die hohen Freibeträge und die Freistellung der selbstgenutzten Immobilie in nachfolgendem Vorschlag gewährleistet.
Es geht recht lesenswert weiter! Unter:
http://www.jusos-nuernberg.de/standpunkte/bevermoegen.htm
Von"interessierter" Seite wird also obigen Ausführungen zufolge immer diese Behauptung mit der vom BVerfG angeblich völlig verbotenen Vermögenssteuer gestreut! Fühlst Du Dich da nicht angesprochen?
Eine andere Quelle, die Dir, dottore, diametral widerspricht, ist diese hier:
http://www.igmetall.de/pressedienst/2002/144.html

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