- Keine Versicherungspflicht für Studenten - Euklid, 18.11.2003, 12:22
- Gibts dafür auch ein Aktenzeichen und ne Quelle? - rocca, 18.11.2003, 13:00
- http://www.marktplatz-recht.de/nachrichten/10991.html (owT) - Tierfreund, 18.11.2003, 13:18
- Danke für den Service;-)) - Euklid, 18.11.2003, 13:52
- Re: Danke für den Service;-)) - Tierfreund, 18.11.2003, 14:31
- Danke für den Service;-)) - Euklid, 18.11.2003, 13:52
- http://www.marktplatz-recht.de/nachrichten/10991.html (owT) - Tierfreund, 18.11.2003, 13:18
- Gibts dafür auch ein Aktenzeichen und ne Quelle? - rocca, 18.11.2003, 13:00
Keine Versicherungspflicht für Studenten
-->Wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichts.
Arbeitnehmer die parallel zu ihrem Job ein Studium aufnehmen,müssen keine Beiträge zur KV,Pflege und Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Bisher galt die Versicherungsfreiheit nur für Studenten die nebenher noch einen Job hatten.
Künftig spielt es für die Versicherungspflicht also keine Rolle mehr,ob zuerst das Studium kam und dann der Job oder umgekehrt.
Nach wie vor Bestand hat allerdings die sog. 20 Wochenstundengrenze.
BSG-Urteil vom 11.11.2003
Daraus läßt sich etwas machen wenn die Studiengebühren billiger sind als die Krankenkassenbeiträge.
Vor allem noch beim Hintergrund daß die Zuschüsse des AG zur KV noch versteuert werden sollen während man Studiengebühren bei richtiger Gestaltung noch absetzen kann [img][/img]
Gruß EUKLID

gesamter Thread: