- -------------- Zum Thema Taktiker -------------- - Jagg, 20.11.2003, 00:37
- Re: -------------- Zum Thema Taktiker -------------- - Turon, 20.11.2003, 00:54
- Re: -------------- Zum Thema Taktiker -------------- - Jagg, 20.11.2003, 01:08
- Hallo Jagg - Turon, 20.11.2003, 01:26
- Re: Hallo Jagg - Jagg, 20.11.2003, 01:57
- Nach Patriot Act sind 8 Milliarden davon illegal - Turon, 20.11.2003, 02:44
- Re: Hallo Jagg - Jagg, 20.11.2003, 01:57
- Hallo Jagg - Turon, 20.11.2003, 01:26
- Re: -------------- Zum Thema Taktiker -------------- - Jagg, 20.11.2003, 01:08
- Bestes Cross-Media-Produkt weit und breit - Praxedis, 20.11.2003, 01:01
- Re: Bestes Cross-Media-Produkt... - Yuppie und ich les' dich auch immer gern! (owT) - Jagg, 20.11.2003, 01:09
- Re: zum Thema Streit über Substanzsteuer: @Marsch, dottore - Zahlen? Pfünde? - Baldur der Ketzer, 20.11.2003, 01:37
- Re: zum Thema Streit über Substanzsteuer: nochmal: Wahnsinn - Baldur der Ketzer, 20.11.2003, 01:55
- Re: zum Thema Streit über Substanzsteuer: @Marsch, dottore - Zahlen? Pfünde? - Jagg, 20.11.2003, 02:09
- Re: meine Rede - Khomeyni - Baldur der Ketzer, 20.11.2003, 02:48
- Re: meine Rede - Khomeyni - Jagg, 20.11.2003, 03:41
- Re: meine Rede - Khomeyni - Baldur der Ketzer, 20.11.2003, 02:48
- 1 Euro ist 1 Euro, oder nicht? - Sushicat, 20.11.2003, 08:51
- Die großen Vermögen sind doch oft Familienstiftungen - nasowas, 20.11.2003, 09:14
- Re: Die großen Vermögen sind doch oft Familienstiftungen - Erbersatztsuer? - Baldur der Ketzer, 20.11.2003, 11:14
- Du hast zwar Recht, ABER.. - nasowas, 20.11.2003, 14:44
- Re: Den Erben von Vermögen drohen nun höhere Steuerbelastungen/Tipps - kizkalesi, 20.11.2003, 13:42
- Re: Die großen Vermögen sind doch oft Familienstiftungen - Erbersatztsuer? - Baldur der Ketzer, 20.11.2003, 11:14
- Re: zum Thema Streit über Substanzsteuer: @Marsch, dottore - Zahlen? Pfünde? - Sorrento, 20.11.2003, 09:18
- Re: zum Thema Streit über Substanzsteuer: @Marsch, dottore - Zahlen? Pfünde? - dottore, 20.11.2003, 10:28
- Re: Millionäre abgezockt - Baldur der Ketzer, 20.11.2003, 11:37
- Re: Vermögensteuer, Erbschaftsteuer - die schütteren Zahlen - dottore, 20.11.2003, 12:27
- Re: die schütteren Zahlen -wir wissen, aber wie lange schon? - doppelknoten, 20.11.2003, 13:32
- Re: Vermögensteuer, Erbschaftsteuer - die schütteren Zahlen - dottore, 20.11.2003, 12:27
- Re: Millionäre abgezockt - Baldur der Ketzer, 20.11.2003, 11:37
- Re: zum Thema Streit über Substanzsteuer: @Marsch, dottore - Zahlen? Pfünde? - dottore, 20.11.2003, 10:28
- Re: -------------- Zum Thema Taktiker -------------- - Turon, 20.11.2003, 00:54
Re: Den Erben von Vermögen drohen nun höhere Steuerbelastungen/Tipps
--><font size="5">Erben droht eine höhere Steuerbelastung </font>>
Experten raten zu schnellem Handeln beim Übertragen von Vermögenswerten /Schenkungen möglich
Berlin - Theo Müller ist weg. Der Milchkönig hat seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt. Hauptgrund: die drohende Erhöhung der deutschen Erbschaftsteuer. Die hat sich bei den Gewerkschaften, den Grünen und der SPD zu einem beliebten Thema entwickelt, wie der am Mittwoch auf dem Parteitag der Sozialdemokraten in Bochum angenommene Leitantrag zeigt. Handlungsbedarf für Vermögende, die nicht auswandern wollen oder können, entsteht zudem durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das sich mit der Erbschaftsteuer beschäftigt. Ein Urteil wird im Jahr 2004 erwartet.
"Deshalb ergehen sämtliche Erbschaftsteuerbescheide unter Vorbehalt", sagt Wolfgang Wawro, Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Steuerberaterverbandes. Der Steuerzahler handelt also derzeit nach Treu und Glauben in der Erwartung, dass sich seine steuerliche Situation nicht verschlechtert. Rein theoretisch wäre es zwar möglich, dass die Finanzbehörden eine Nachzahlung verlangen."Das hat es aber noch nie gegeben, vermutlich wird eine Übergangslösung erarbeitet", sagt Wawro. Um aber diesen Vertrauensschutz genießen zu können, muss ein Steuerbescheid bereits vorliegen, wenn das BVerfG sein Urteil fällt. Aber auch die Politiker sollte der Steuerzahler weiterhin im Auge behalten."Die Übertragung eines Vermögens muss vor der ersten Lesung im Bundestag erfolgt sein, um Bestandskraft zu haben", sagt Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde.
Dietrich Ostertun, Rechtsanwalt bei KMPG in Hamburg, verweist auf sechs große Bereiche, die der Bundesfinanzhof (BFH) als möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz ausgemacht und zur Prüfung an das BVerfG verwiesen hat. Bei den ersten vier Punkten werden bei der steuerlichen Bewertung nicht 100 Prozent zu Grunde gelegt wie bei einer Erbschaft oder einer vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) von Bargeld oder Wertpapieren, sondern ein niedrigerer Satz.
- Immobilien (durchschnittlich 50 Prozent)
- Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (durchschnittlich zehn Prozent )
- Betriebsvermögen (durchschnittlich 57 Prozent)
- Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 Prozent (durchschnittlich 65 Prozent)
- Vererben negativer Steuerwerte (erlaubt es, andere Güter steuerfrei mit zu vererben). Ist auch bei einer Schenkung möglich, jedoch nur im Betriebsvermögen
- Überführung von Privatvermögen in Betriebsvermögen. Die Erben oder Beschenkten müssen aber ihren Erwerb fünf Jahre lang halten und dürfen die Werte nicht entnehmen. Zusätzlich gibt es einen weiteren Freibetrag von 256 000 Euro, auf den Restwert ist ein Abschlag von 40 Prozent fällig.
Einen großen Gestaltungsspielraum bieten die Freibeträge. Bei Schenkungen können sie alle zehn Jahre neu genutzt werden."Es ist deshalb sinnvoll, schon früh mit der Übertragung des Vermögens zu beginnen", sagt Michael Mademann von der Vermögensberatung Packenius, Mademann & Partner. Dabei kann der Hausratsfreibetrag nützlich sein."Der ist eigentlich eingeführt worden, damit im Erbfall nicht alles einzeln berechnet, sondern bis zu einem Freibetrag unkompliziert vererbt werden kann, gilt aber auch für Schenkungen", sagt Ostertun. Freibetrag bei Steuerklasse I: 41.000 Euro.
Die Freibeträge gelten zwischen jedem der schenkt und jedem Beschenkten. Sowohl Vater als auch Mutter können ihr Kind bis zur Höhe des Freibetrags beschenken - er verdoppelt sich also de facto. Steuerlich nicht anerkannt wird es allerdings, wenn beispielsweise der Vater etwas an die Mutter verschenkt und die es dann gleich an den Sohn oder die Tochter weitergibt (Kettenschenkung). Hier empfehlen Experten eine deutliche Wartefrist.
Gleiches gilt, wenn Großeltern etwas an ihre Enkel verschenken wollen, aber den Umweg über die Kinder nehmen, da hier die Freibeträge auf Grund des engeren Verwandtschaftsgrades höher sind. Für ohne Trauschein lebende Paare kann auch eine Heirat sinnvoll sein, um höhere Beträge steuerfrei zu übertragen.
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