- In Hessen (Deutschland) gibt es noch die Todesstrafe!? - vasile, 30.11.2003, 00:37
- Die deutschen Gesetze, Gesetzeserweiterungen etc. - Turon, 30.11.2003, 01:11
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - vasile, 30.11.2003, 01:36
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - Turon, 30.11.2003, 02:18
- Geschichte.... - fridolin, 30.11.2003, 10:08
- Re: @ Fridolin: Die entscheidende Frage - vasile, 30.11.2003, 12:52
- Keine Seltenheit - fridolin, 30.11.2003, 13:21
- Re: @ Fridolin: Die entscheidende Frage - vasile, 30.11.2003, 12:52
- Geschichte.... - fridolin, 30.11.2003, 10:08
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - Euklid, 30.11.2003, 10:32
- Ein Schritt nach dem anderen bitte - P, 30.11.2003, 11:10
- Re: Ein Schritt nach dem anderen bitte - Euklid, 30.11.2003, 11:14
- Ein Schritt nach dem anderen bitte - P, 30.11.2003, 11:10
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - SchlauFuchs, 30.11.2003, 10:59
- Re: @SF: Handlungsbedarf? Gibt's nicht bei Wahlvieh! - vasile, 30.11.2003, 13:03
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - Turon, 30.11.2003, 02:18
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - vasile, 30.11.2003, 01:36
- Relikt - fridolin, 30.11.2003, 09:59
- Re: Relikt - Euklid, 30.11.2003, 10:16
- Die deutschen Gesetze, Gesetzeserweiterungen etc. - Turon, 30.11.2003, 01:11
In Hessen (Deutschland) gibt es noch die Todesstrafe!?
-->Aber zum Glück nur"bei besonders schweren Verbrechen"!
Hier der Auszug des relevanten Artikels 21 der Verfassung des Landes Hessen, gültig seit 1. Dezember 1946:
Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Hier geht es zum Gesetz: http://www.rz.uni-frankfurt.de/~pati/hv/hv_text.htm#21
[b]Geht das mit rechten Dingen zu?

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