- In Hessen (Deutschland) gibt es noch die Todesstrafe!? - vasile, 30.11.2003, 00:37
- Die deutschen Gesetze, Gesetzeserweiterungen etc. - Turon, 30.11.2003, 01:11
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - vasile, 30.11.2003, 01:36
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - Turon, 30.11.2003, 02:18
- Geschichte.... - fridolin, 30.11.2003, 10:08
- Re: @ Fridolin: Die entscheidende Frage - vasile, 30.11.2003, 12:52
- Keine Seltenheit - fridolin, 30.11.2003, 13:21
- Re: @ Fridolin: Die entscheidende Frage - vasile, 30.11.2003, 12:52
- Geschichte.... - fridolin, 30.11.2003, 10:08
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - Euklid, 30.11.2003, 10:32
- Ein Schritt nach dem anderen bitte - P, 30.11.2003, 11:10
- Re: Ein Schritt nach dem anderen bitte - Euklid, 30.11.2003, 11:14
- Ein Schritt nach dem anderen bitte - P, 30.11.2003, 11:10
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - SchlauFuchs, 30.11.2003, 10:59
- Re: @SF: Handlungsbedarf? Gibt's nicht bei Wahlvieh! - vasile, 30.11.2003, 13:03
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - Turon, 30.11.2003, 02:18
- Re: @Turon: So war das nicht gemeint! - vasile, 30.11.2003, 01:36
- Relikt - fridolin, 30.11.2003, 09:59
- Re: Relikt - Euklid, 30.11.2003, 10:16
- Die deutschen Gesetze, Gesetzeserweiterungen etc. - Turon, 30.11.2003, 01:11
Re: @Turon: So war das nicht gemeint!
-->>Hi,
Dito ;)
ich kann Deinen Einwand zwar nachvollziehen, stimme aber dennoch nicht zu.
Mir ist klar, daß die Todesstrafe (offiziell) in Deutschland nicht zur Anwendung kommt. Es mutet aber befremdlich an, daß es einen solchen Paragraphen in einer deutschen Landesverfassung überhaupt gibt. Insbesondere in einer Verfassung, welche nach dem Zweiten Weltkrieg Gültigkeitsstatus erlangte.
Es gibt einen Buch darüber, daß die deutschen Strafverfolgungsorgane nach dem 1945 weitgehend so erhalten geblieben sind wie zu NS-Zeiten. Daraus geht hervor, daß nicht nur die Struktur dieser Organe unverändert geblieben ist,
sondern die Gewalt darüber, ebenfalls bei den selben Leuten in etwa erhalten geblieben ist. Das einzige was sich geändert hat: es wird nicht mehr so konsequent wie zu NS-Zeit verfolgt, das kann aber jeweils umgeändert werden.
Es gibt auch offiziell keine Folter, und soweit ich mich erinnere, war mal kurz erwähnt, daß man bei manchen Fällen diese auch anwenden sollte.
(Entsprechende Literatur findest Du auf Seiten die sich mit deutscher Justiz
heutzutage beschäftigen, mit Rechtsbeugung etc. (zum Beispiel http://www.justizirrtum.de/ oder http://www.beschwerdezentrum.de - und von dort jeweils die Links abfragen).
>Insofern thematisiert mein Beitrag nicht die Angst um ein mögliches Revival der Guillotine auf deutschen Gerichtsgebäude-Hinterhöfen. Es ist einfach ein Kuriosum, auf das ich mal hinweisen wollte.
Ich nehme mal an, daß es Dich sehr überrascht hat, daß so etwa noch in irgendeinem Gesetz steht. In Hinblick auf eventuelle Kriegshandlungen sind derartige Gesetze eventuell beibehalten worden - und man begnügt sich damit,
daß offiziell in Deutschland so etwas wie Todesstrafe nicht gibt. Schließlich ist Deutschland ja ein Rechtsstaat. ;) Nun - ich würde dadrauf allerdings nicht unbedingt wetten, früher dachte ich, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist,
aber die Erfahrung belehrte mich was Besseres. Es ist ein Willkürsstaat, und die Willkür des Staates ist von jeweiligen Umständen abhängig. Geht es dem Land gut, wird wenig verfolgt, geht es dem Land schlecht wird massivst härterer Gangart eingeschaltet.
Deswegen denke ich steht da in dem Gesetz etwas von"kann" und"Todesstrafe"
und besonders harten Fällen, die jeweils je nach Situation anwendbar ist.
Mitunter auch der Grund warum man heutzutage - vor nicht allzulanger Zeit
von Folter kurzfristig, als Möglichkeit zur Wahrheitserlangung gesprochen
wurde.
>Aber wer weiß, vielleicht existiert ja hier ein Hintertürchen, welches irgendwann einmal den Weg ebnet, zu einem neuen-alten Regierungsinstrument zwecks Diszilpinierung von"Terroristen".
Das Hintertürchen mag derzeit zu sein, aber man kann zum Beispiel die Gesetzesbestimmungen oder ergänzende Paragraphe streichen, insofern die Situation es erfordert. Mag sein, daß es einfach nur eine Art"Notstandgesetz"
ist - denn in deutschem Recht gibt es noch sehr zahlreiche andere"fossile" Gesetze, die längst nicht mehr auf heutige Gesellschaftentwicklung anwendbar seien. Ich kenne das derzeit auch aus der Sicht des polnischen Staates.
Insgesamt hat Polen innerhalb letztes Jahres soviele Gesetze und Gesetzesänderungen im Rahmen der Anpassung an die EU vorgenommen, daß
alles aufs Papier geschrieben (doppelseitig) einen Berg von etwa 50cm Höhe
ausmacht und 14 Kilo insgesamt wiegt. Das sind nur Ergänzungen, die fossilen Gesetze bleiben dabei bestehen.
>(Natürlich erst nachdem man ihnen einen Käfig mit Ratten über den Kopf gestülpt hat [img][/img] )
Genau. Schau Dir mal die Verhörgesetze an. Wenn sie wollen, können sie praktisch alles machen, wir kriegen davon ja gar nichts mit. Zwar sind Aussagen die unter Alkoholeinfluß getätigt wurden nicht verwertbar, aber es sind zum Beispiel wieder Hinweise für terroristische Aktivitäten. (Genauso wie Rasterfahndung übrigens - offiziell ist die Strafverfolgung via Rasterfahndung
schon alleine aus dem Grunde unerlaubt, weil es einen Verdacht für kriminalistische Handlungen geben muß, und zwar gegen bestimmte Personen.
Das ist auch toll: einer in der Bundesrepublik handelt mit Drogen - benutzt damit einen Handy. Deswegen sind ander Handybesitzer eventuell seine Abnehmer.
;)
Es ist absurd, aber trotzdem in etwa so anwendbar. (sehe Kazaa, edonkey Tauschbörsen und die Methoden wie RIAA nach"Beweisen" sucht). Bei uns kommt das demnächst auch.
Was man in Deutschland wiederum nicht sagt (komischerweise). In Polen wurde offiziell mitgeteilt, daß etwa 30 der in USA Verfolgten, die die Tauschbörsen nutzten wegen Terrorismusverdacht verhaftet wurden. ;)
USA IST HALT EIN LAND UNENDLICHER MÃ-GLICHKEITEN. Und wenn wir noch mehr Gesetze
haben (Europa) sind wir das auch. ;)
Gruß
>Gruß zurück

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