- OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen - shroom, 02.12.2003, 00:37
- Obwohl ich kein Jurist bin,,, - - Elli -, 02.12.2003, 00:54
- 14 Tage Rücktrittsrecht n a c h der Lieferung - Turon, 02.12.2003, 01:11
- Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen - WebDiver, 02.12.2003, 01:22
- Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen - shroom, 04.12.2003, 09:52
- was für eine Sache? - Masteraffe-sein-Bruder, 04.12.2003, 10:14
- Re: was für eine Sache? - shroom, 04.12.2003, 10:27
- Re: was für eine Sache? - PATMAN1, 04.12.2003, 10:49
- Re: was für eine Sache? - shroom, 04.12.2003, 10:54
- Re: was für eine Sache? - PATMAN1, 04.12.2003, 10:49
- Re: was für eine Sache? - shroom, 04.12.2003, 10:27
- was für eine Sache? - Masteraffe-sein-Bruder, 04.12.2003, 10:14
- Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen - shroom, 04.12.2003, 09:52
- Re: Rückgabe dürfte überhaupt kein Problem sein - Tempranillo, 02.12.2003, 01:25
- Vielen Dank an alle für die Antworten! - shroom, 02.12.2003, 10:51
Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen
-->>8.Ich schreibe eine Mail mit Preis-Zitaten aus den vorherigen, erhaltenen Mails und dem Satz:"Ich kann den genannten Preis nicht nachvollziehen und möchte deshalb meine Bestellung bis zur Klärung stornieren.", in der Hoffnung, die Ware für die ursprünglich angebotenen 1000€ zu erhalten
>9.Ich erhalte Antwort:"Das sind Listenpreise, für eine falsche Auskunft entschuldigen wir uns. Sollen wir Ihre Bestellung stornieren, oder bleiben Sie dabei für 1500€?"
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hattest Du Deine Bestellung per Mail storniert, und die Stornierung hat man Dir durch die Antwort-Mail mit Rückfrage de facto bestätigt.
Da Du Deine Stornierung nicht zurückgenommen hast, würde ich mich darauf berufen. Wenn man Dir eine Stornierungsgebühr o.ä. aufbrummen würde, könnte ich das allerdings durchaus verstehen...
Im Übrigen setzt ein Vertrag übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien voraus, was ich hier mal stark in Zweifel ziehen würde (Irrtum §§ 119 ff. BGB)... und auch die Rücknahme der Stornierung würde eine ausdrückliche Willenserklärung erfordern und wäre nicht durch Stillschweigen zu ersetzen...
Im Übrigen dürfte hier sogar das Fernabgabegesetz mit 14-tägigem Rücktrittsrecht nach Lieferung gelten. Wenn noch nicht geliefert wurde, kann sich der Verkäufer ja sogar noch die Versandkosten sparen und müsste sich eigentlich freuen, wenn Du ihm jetzt noch vorher absagst:-)
Gruß!

gesamter Thread: